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Was zu dem ganzen, das die lara geschrieben hat, dann no dazu kommt, san etwaige Konkurrenzverbote...ich darf z.B. ohne Zustimmung des AGs net nebenher auf eigene Rechnung was in meinem Fachgebiet arbeiten, bzw. darf i a ka selbstständiges Unternehmen führen (wobei ich nicht weiß, ob sich das auf Unternehmen allgemein oder aufs Unternehmen im Fachgebiet bezieht, steht im KV ziemlich deppat)...da muss ma dann vorsichtig sein, a Verstoss dagegen is a Entlassungsgrund...
Ich hätt auch eine dazu passende Frage: ich arbeite ev. bald Teilzeit und geringfügig - was ist dabei zu beachten?