Autor Thema: Angestellt sein und freiberuflich arbeiten  (Gelesen 1994 mal)

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Offline gothicpuss

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Angestellt sein und freiberuflich arbeiten
« am: 01-07-2013, 21:51:24 »
Es kristallisiert sich für mich immer mehr heraus, dass ich neben meiner Teilzeitanstellung auch freiberuflich Übersetzungsaufträge annehmen will. Bevor ich bei der Arbeiterkammer anruf, frag ich mal hier herum, denn praktische Erfahrung ist mir lieber als theoretisches Blabla.

Also, hat das schon mal jemand gemacht? Wenn ja, worauf muss ich achten? Zahlt es sich überhaupt aus, oder ist das ganze Geld, das ich freiberuflich mach, eh gleich futsch durch irgendwelche Steuern etc., von denen ich nichts weiß?
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Offline Varruckte

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Re: Angestellt sein und freiberuflich arbeiten
« Antwort #1 am: 01-07-2013, 23:53:40 »
Ich kenne es nicht aus der Sicht Teilzeit+ freiberuflich sondern Vollzeit+geringfügig aber ich denke mit den Steuern wird es ähnlich sein.

Wenn du den Zusatzverdienst hoch genug ansetzt (pro Stunde) dann zahlt es sich aus.
Ich muss pro Jahr ca. 480 Euro Lohnsteuer und 200 Euro Sozialversicherung nachzahlen. Mein Zusatzverdienstundenlohn muss über 11,5 Euro liegen damit ich einen Nettolohn von 9 Euro bekomme. Das hab ich durchkalkuliert und ich fahre ganz gut damit.

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Offline lara_ela

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Re: Angestellt sein und freiberuflich arbeiten
« Antwort #2 am: 02-07-2013, 20:44:03 »
bis 730,- kannst selbstständig dazu arbeiten, ohne dass es irgendwelche Abschläge gibt.
darüber hinaus musst eine Steuererklärung machen. Ob sich das auszahlt oder nicht kann man so pauschal nicht sagen.
Man hat als Selbstständiger sich natürlich um die SV zu kümmern, wobei du aus dem DV eh schon versichert bist... das kann man sich anrechnen lassen auf die GSVG Versicherung...
von den Steuern her ist es relativ egal, ob man was selbstständig oder unselbstständig macht, da das Einkommen mit einem bestimmten Satz versteuert wird. eigentlich ist für die Selbstständigkeit hauptsächlich die Versicherung die crux.
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Offline hanni ohne nanni

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Re: Angestellt sein und freiberuflich arbeiten
« Antwort #3 am: 02-07-2013, 22:18:24 »
Ich hätt auch eine dazu passende Frage: ich arbeite ev. bald Teilzeit und geringfügig - was ist dabei zu beachten?
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Re: Angestellt sein und freiberuflich arbeiten
« Antwort #4 am: 02-07-2013, 23:36:57 »
Was zu dem ganzen, das die lara geschrieben hat, dann no dazu kommt, san etwaige Konkurrenzverbote...ich darf z.B. ohne Zustimmung des AGs net nebenher auf eigene Rechnung was in meinem Fachgebiet arbeiten, bzw. darf i a ka selbstständiges Unternehmen führen (wobei ich nicht weiß, ob sich das auf Unternehmen allgemein oder aufs Unternehmen im Fachgebiet bezieht, steht im KV ziemlich deppat)...da muss ma dann vorsichtig sein, a Verstoss dagegen is a Entlassungsgrund...
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Offline PlüschPanda

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Re: Angestellt sein und freiberuflich arbeiten
« Antwort #5 am: 03-07-2013, 01:28:18 »
sozialversicherung und/oder selbstversicherung is ab an gewissen punkt eh nimmer des problem. da gehts dann eher darum, gschickt sovü absetzen zu können, dass da die eigentliche lohnsteuer wieder wuascht sein kann ;D
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Offline lara_ela

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Re: Angestellt sein und freiberuflich arbeiten
« Antwort #6 am: 03-07-2013, 22:08:33 »
Was zu dem ganzen, das die lara geschrieben hat, dann no dazu kommt, san etwaige Konkurrenzverbote...ich darf z.B. ohne Zustimmung des AGs net nebenher auf eigene Rechnung was in meinem Fachgebiet arbeiten, bzw. darf i a ka selbstständiges Unternehmen führen (wobei ich nicht weiß, ob sich das auf Unternehmen allgemein oder aufs Unternehmen im Fachgebiet bezieht, steht im KV ziemlich deppat)...da muss ma dann vorsichtig sein, a Verstoss dagegen is a Entlassungsgrund...

ja, das ist wichtig!

bei geringfügig und TZ ist wichtig, dass man das bei der KK bekannt gibt, da man mit einer geringfügigen Beschäftigung nur unfallversichert ist. aber eigentlich müsste man vom gesamten Einkommen die Versicherung abtreten. Durch die normale Lohnverrechnung wird nicht genügend SV abgezogen.
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Offline v123

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Re: Angestellt sein und freiberuflich arbeiten
« Antwort #7 am: 03-07-2013, 22:11:07 »
Ich hätt auch eine dazu passende Frage: ich arbeite ev. bald Teilzeit und geringfügig - was ist dabei zu beachten?

du musst dich für das geringfügige selbst versichern. sind ca 11 od 12% des verdienstes. entw machst es gleich selber per antrag. od du wartest das kommende kalenderjahr ab, dann kriegst eh die nachträgliche vorschreibung.
mir war selber melden immer lieber, da ich nicht dann, wenns geld schon längst ausgegeben war, erst den patzen zahlen wollte.

aja - wegfallen tut das wenn du zwei anstellungen hast, die unterschiedliche versicherungen haben. ich war TZ bei der gkk und geringfügig bei der bva --> die sind nicht vernetzt, war nix extra drauf zu zahlen.

Offline lara_ela

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Re: Angestellt sein und freiberuflich arbeiten
« Antwort #8 am: 03-07-2013, 22:17:17 »
is nicht vernetzt, drum WUSSTEN sies nicht - ist rechtlich nicht in Ordnung ;)
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Offline v123

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Re: Angestellt sein und freiberuflich arbeiten
« Antwort #9 am: 03-07-2013, 22:57:05 »
du, ich bin eine ehrliche aber egoistische haut  ;) - und hab nachgefragt bei der bva wie auch bei der gkk.
mir hätts nämlich was gebracht, war vor meinem mutterschutz bei dem ja die letzten drei kalendermonate heran gezogen werden.
die waren beide ehrlich ratlos  ::) also passierte dann auch nix.

das arge is einfach dass diese apparate mmn noch nicht in der aktuellen zeit angekommen sind. mir habens bei der gkk wegen mutterschutzgeld und meinen 3 arbeitgebern schnippisch gesagt "wissens, normalerweise hat man eine vollzeitanstellung"  >:( zu faul, zu blöd od was auch immer, sich mit solchen tendenzen wie gerade akademikerInnen oftmals arbeiten, auseinander setzen zu wollen.

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