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Dankschreiben/Erstattung Anfahrtskosten
von
Thora
am 08 Sep, 2008 14:41
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Rückerstattung Anfahrtskosten
Sehr geehrte Frau Hunz*,
vielen Dank für das Bewerbungsgespräch vom 05. September 2008. Ich habe einen sehr angenehmen Eindruck von Ihrem Unternehmen und der ausgeschriebenen Stelle gewonnen und freue mich nun sehr auf das zweite Gespräch.
Anbei sende ich Ihnen für Ihre Buchhaltung die fehlenden Originalbelege meiner Abreise (Einzelfahrt 2 Zonen zum Hauptbahnhof X, DB-Fahrkarte von Z nach Y).
Meine Kontodaten lauten:
...
Bitte grüßen Sie Frau Kunz* recht herzlich von mir.
Mit besten Grüßen aus Gr,
*geändert geht das so?
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#1
von
nox
am 08 Sep, 2008 14:53
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Gefühlsmässig ich würde mich nicht fürs Bewerbungsgespräch in dem Brief bedanken, sondern für die Einladung zum Bewerbungsgespräch
... ansonsten gefällts mir (obs passt, keine Ahnung, ich hab mich scho ewig nimma beworben)
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#2
von
mutznull
am 08 Sep, 2008 15:00
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Seit wann werden Anfahrtskosten für ein Bewerbungsgespräch rückerstattet?
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#3
von
SalemSaberhagen
am 08 Sep, 2008 15:17
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Seit wann werden Anfahrtskosten für ein Bewerbungsgespräch rückerstattet?
Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, wenn sie es nicht vorher explizit ausgeschlossen haben. Trotzdem würde ich erst um Rückerstattung ansuchen, wenn ich eine Absage gekriegt habe. Rein gefühlsmäßig nur.
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#4
von
Thora
am 08 Sep, 2008 15:57
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yup. aber mir ist es erst zweimal passiert, dass die firma von sich aus gesagt hat, sie erstattet mir die anfahrt. oft schließens sie es gleich aus. dann hab ich eben beim arbeitsamt nachgefragt. eigentlich ist es ja nur recht und billig, dass anfahrtskosten erstattet werden.
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#5
von
TheMechanix
am 08 Sep, 2008 22:54
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Also wär i a AG und a Bewerber will a Geld für die Anfahrt zu einer Bewerbung, der kriegt zwar des Geld, kann si aber den Arbeitsplatz aufzeichnen...lächerlicher geht's echt nimma...is wieder so typisch Gesellschaft, ka Minute für wen gearbeitet ham, aber scho die Hand aufhalten...
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#6
von
wuschelengel
am 09 Sep, 2008 10:02
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Also wär i a AG und a Bewerber will a Geld für die Anfahrt zu einer Bewerbung, der kriegt zwar des Geld, kann si aber den Arbeitsplatz aufzeichnen...lächerlicher geht's echt nimma...is wieder so typisch Gesellschaft, ka Minute für wen gearbeitet ham, aber scho die Hand aufhalten...
Ich find den Anspruch aber schon gerechtfertigt. Wenn jemand monatelang von Bewerbungsgespräch zu Bewerbungsgespräch pilgert, geht das nämlich schon ins Geld und wenn wer eh schon arbeitslos is, dann is finanziell normal auch ned alles super.
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#7
von
SalemSaberhagen
am 09 Sep, 2008 11:15
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Also wär i a AG und a Bewerber will a Geld für die Anfahrt zu einer Bewerbung, der kriegt zwar des Geld, kann si aber den Arbeitsplatz aufzeichnen...lächerlicher geht's echt nimma...is wieder so typisch Gesellschaft, ka Minute für wen gearbeitet ham, aber scho die Hand aufhalten...
Dann muß er halt gleich in die Annonce schreiben, dass er die Fahrtkosten nicht übernimmt, ist ja sein gutes Recht.
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#8
von
Mariposa
am 09 Sep, 2008 11:45
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Also ich seh das so wie der Mechaniker...und vor allem wenn man schon zu einem zweiten Termin eingeladen wird...dann ist die Chance ja nicht sooo gering, dass sie den Job auch kriegt. Sollte sie ihn nicht kriegen kann sie ja nachher immer noch um die Rückerstattung bitten...
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#9
von
Thora
am 09 Sep, 2008 11:57
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mhm, ich bin noch nicht eingeladen, ich hab nur meine hoffnung daraus ausgedrückt.
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