Also ich hab voriges Jahr von meiner Mutter Baugrund geschenkt bekommen und hab mich deppat gesucht bei dem Versuch, irgendwas über die Berechnung von Einheitswerten herauszufinden...die beruhen ja alle auf Daten aus den 70ern, daß war ja der Grund, warum der OGH die Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgehoben hat, weil Grundstücke im Vergleich zu Geldvermögen an völlig sinnlosen Werten besteuert wurden bzw. noch immer werden, nachdem die Grunderwerbssteuer für käuflichen Erwerb genauso gilt wie für Schenkungen und Erbfälle...
Aber einfach am letzten Grundsteuerbescheid nachsehen, da steht der Einheitswert eh oben...