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HILFE! Pendlerzuschlag, Pendlerpauschale, Pendlereuro
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Thema: HILFE! Pendlerzuschlag, Pendlerpauschale, Pendlereuro (Gelesen 3001 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Kurai
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HILFE! Pendlerzuschlag, Pendlerpauschale, Pendlereuro
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am:
15-01-2014, 20:05:41 »
Kennt sich jemand damit aus wie man das berechnet - aliquot?
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lara_ela
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Re: HILFE! Pendlerzuschlag, Pendlerpauschale, Pendlereuro
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Antwort #1 am:
15-01-2014, 20:20:58 »
teilzeitkraft?
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Kurai
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Re: HILFE! Pendlerzuschlag, Pendlerpauschale, Pendlereuro
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Antwort #2 am:
15-01-2014, 20:25:26 »
Konkret sieht es so aus:
Jänner - Juni beschäftigt
1./2./3./5./6. Monat TZ 20h, 4.Monat VZ
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lara_ela
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Re: HILFE! Pendlerzuschlag, Pendlerpauschale, Pendlereuro
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Antwort #3 am:
15-01-2014, 20:46:12 »
Bisher konnten Teilzeitkräfte kein Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Die Neuregelung sieht einen Anspruch auf Pendlerpauschale auch für Teilzeitbeschäftigte vor, die nur an einem oder an zwei Tagen pro Woche zu ihrer Arbeitsstätte fahren. Diese erhalten ein bzw. zwei Drittel des jeweiligen Pendlerpauschales. Fahren Pendlerinnen/Pendler mindestens an drei Tagen pro Woche zur Arbeit, erhalten sie wie bisher das Pendlerpauschale zur Gänze. Auch die bisherige Kilometerstaffel und die Höhe der Pendlerpauschalien bleiben unverändert. Wenn Kosten für Fahrten zwischen dem Wohnsitz am Arbeitsort und dem Familienwohnsitz (= Familienheimfahrten) als Werbungskosten berücksichtigt werden, kann daneben kein Pendlerpauschale für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte berücksichtigt werden. Weiters steht Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitsstätten maximal ein volles Pendlerpauschale (dh. maximal drei Drittel) im Kalendermonat zu.
https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/pendlerpauschale/informationen-zur-pendlerfoerderung.html
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Kurai
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Re: HILFE! Pendlerzuschlag, Pendlerpauschale, Pendlereuro
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Antwort #4 am:
15-01-2014, 20:51:11 »
Das hilft ma net weiter - da ich ja als TZ ka Lohnsteuer zahlt hab -> deswegen Pendlerzuschlag. Aber wie berechne ich den?
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lara_ela
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Re: HILFE! Pendlerzuschlag, Pendlerpauschale, Pendlereuro
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Antwort #5 am:
15-01-2014, 22:04:53 »
der Pendlerzuschlag beträgt (neu) 290 Euro - von einer Aliquotierung kann ich da nichts herauslesen diesbezüglich.
Pendlerpauschale und Pendlereuro werden aliquotiert.
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Kurai
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Re: HILFE! Pendlerzuschlag, Pendlerpauschale, Pendlereuro
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Antwort #6 am:
15-01-2014, 22:27:39 »
Hm, okay... aber warum steht dann überall
bis zu
290€? Impliziert für mich das man das aliquotiert. Okay, auf der AK hab ich mal a Rechenbeispiel gefunden, da rechnet man mit 18% der SVB. Und für den einen Monat VZ darf ich die normale Pendlerpauschale berechnen?
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Kurai
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Re: HILFE! Pendlerzuschlag, Pendlerpauschale, Pendlereuro
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Antwort #7 am:
15-01-2014, 22:52:27 »
so... wie hab ich da jetzt gerechnet, vielleicht hilft's ja irgendwem irgendwann ^^:
monatlicher SVB-Beitrag x5 x 0,18 =Pendlerzuschlag, dann für den einen Monat normale Pendlerpauschale (in meinem Fall) 168 €, da ich 3-4 Tage die Woche gearbeitet hab, der Pendlereuro (76x2/12) x 6 (keine TZ Aliquotiertung, da die Pendlerpauschale auch net aliquotiert wird).
Puuuh!
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lara_ela
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Re: HILFE! Pendlerzuschlag, Pendlerpauschale, Pendlereuro
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Antwort #8 am:
15-01-2014, 23:06:14 »
also ich habe nirgens "bis zu" gelesen...
Damit auch ArbeitnehmerInnen, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlen von der erweiterten Pendlerförderung profitieren, wird der Pendlerzuschlag von 141 Euro auf 290 Euro angehoben.
Somit können, zusätzlich zur Negativsteuer von 110€ (die es schon bisher gab), nun bis zu 400 Euro an Negativsteuer zustehen, die das Finanzamt über die ArbeitnehmerInnenveranlagung ausbezahlt.
http://www.das.at/Rechtsauskunft_Rechtsschutzversicherung_RechtsauskunftzuLebenslagen_ArbeitundSoziales_Pendlerfoerderung.DAS
das "bis zu" bezieht sich auf die maximal 400 Euro Negativsteuer. und die setzen sich zusammen aus
BIS ZU 110 Euro Sozialversicherung
plus
290 Euro Pendlerzuschlag.
das was du gerechnet hast, ist die Negativsteuer:
Personen, die mindestens in einem Kalendermonat Anspruch auf das Pendlerpauschale haben, steht ein Pendlerzuschlag von 290 Euro zu. Insgesamt können daher bis zu 400 Euro gutgeschrieben werden. Wenn die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bereits während des Jahres ein Pendlerpauschale berücksichtigt hat oder wenn Sie ein Pendlerpauschale beantragen, wird ein Pendlerzuschlag gegebenenfalls automatisch berücksichtigt. Die Negativsteuer inklusive Pendlerzuschlag ist dabei mit insgesamt 18 % der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung begrenzt.
(
https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/steuertarif-absetzbetraege/negativsteuer.html
)
wozu willst dus ausrechnen? wirds bei dir nicht automatisch berücksichtigt?
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Kurai
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Re: HILFE! Pendlerzuschlag, Pendlerpauschale, Pendlereuro
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Antwort #9 am:
15-01-2014, 23:36:15 »
ich kopier das mal von der AK
Personen, die während des Jahres keine oder nur eine geringe Lohnsteuer, dafür aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen, bekommen 10 % der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, höchstens jedoch € 110,- im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt zurück.Diese so genannte Negativsteuer gilt aber nicht bei Pensionseinkünften.
Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, denen die kleine oder große Pendlerpauschale für mindestens einen Monat im Kalenderjahr zusteht, erhalten bis zu € 290,- an Pendlerzuschlag. Die Negativsteuer erhöht sich dann auf 18 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch auf € 400,- im Jahr.
Beispiel:
Eine Angestellte verdient € 800,- brutto im Monat und fährt am Montag und Dienstag jeder Woche zur Arbeit (25 km einfache Strecke). Ihre Sozialversicherungsbeiträge betragen € 1.672,- jährlich. Sie bekommt 18 % von € 1.672, also € 301,- vom Finanzamt rückerstattet.
Hätte sie hingegen keinen Anspruch auf Pendlerpauschale – weil sie etwa nur 5 km von der Arbeit entfernt wohnt und öffentliche Verkehrsmittel benützen kann – dann bekommt sie 10 % der Sozialversicherungsbeiträge, in ihrem Fall das Maximum von € 110,- rückerstattet.
und nein, bei mir wird das nicht automatisch berücksichtigt, weil ich nie was beantragt hab
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