Autor Thema: keine Probezeit - Arbeitspflicht?  (Gelesen 1406 mal)

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Offline lara_ela

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keine Probezeit - Arbeitspflicht?
« am: 30-03-2010, 13:08:29 »
wenn man einen Arbeitsvertrag unterschreibt, der keine Probezeit beinhaltet muss man anscheinend dort anfangen zu arbeiten und sich an die Kündigungsfrist halten. ich habe dazu keine Regelung gefunden (wenn man nach Probezeit sucht, dann findet man in der Regel die gesetzliche Bestimmung ob eine Probezeit möglich ist).
hat dazu jemand infos? also ich dachte immer, selbst wenn man schon unterschrieben hat, dass man zB mit 1.7. dort anfängt zu arbeiten, kann man noch immer am 30.6. sagen: nein, will ich doch nicht. anscheinend geht das doch nicht.
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Offline TheMechanix

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Re: keine Probezeit - Arbeitspflicht?
« Antwort #1 am: 30-03-2010, 13:35:44 »
Doch, das geht, siehe §§ 30 bis 32 Angestelltengesetz - Allerdings braucht man einen wichtigen Grund, wenn man den nicht hat, kann die Gegenpartei Schadenersatz fordern (natürlich nur, falls ein Schaden vorliegt)
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Offline lara_ela

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Re: keine Probezeit - Arbeitspflicht?
« Antwort #2 am: 30-03-2010, 13:42:25 »
Ah ok danke
:)
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