wenn man einen Arbeitsvertrag unterschreibt, der keine Probezeit beinhaltet muss man anscheinend dort anfangen zu arbeiten und sich an die Kündigungsfrist halten. ich habe dazu keine Regelung gefunden (wenn man nach Probezeit sucht, dann findet man in der Regel die gesetzliche Bestimmung ob eine Probezeit möglich ist).
hat dazu jemand infos? also ich dachte immer, selbst wenn man schon unterschrieben hat, dass man zB mit 1.7. dort anfängt zu arbeiten, kann man noch immer am 30.6. sagen: nein, will ich doch nicht. anscheinend geht das doch nicht.