so, jetzt frag ich mal euch, weil vielleicht weiß das ja irgendjemand, wie das wirklich geht (von meinem Bruder kamen ein paar kryptische Antworten *g*)
Die Kündigungsfrist beträgt lt. §20 (4) AngG ein Monat und kann durch Vereinbarung um 6 Monate verlängert werden.
Daraus schließe ich, dass im Angestelltenverhältnis (ich bin Angestellte, keine Arbeiterin) es nicht möglich ist, eine Kündigungsfrist von 2 oder 3 Monaten zu vereinbaren. theoretisch auch nicht, wenn beide zustimmen, da gegen ein Gesetz verstoßen wird.
Oder ist die Regelung lockerer?
Zur Arbeiterkammer gehen halte ich nicht für unbedingt sinnvoll, meine Erfahrung ist, dass sich die gar nicht wirklich auskennen (zumindest die primären Ansprechpartner). (die haben meiner Kollegin gesagt, wenn im Vertrag nicht steht, was mit Überstunden passiert, verfallen diese. so ein Blödsinn, dazu gibt es ein Gesetz, es ist gut, es im Vertrag stehen zu haben, aber das Gesetz gilt ja sowieso).