das UStG ist hier wohl irrelevant (aufgrund der Grenzen - dass ein privates Nachhilfegeben eine "ander allgemeinbildende Einrichtung" sein kann, halte ich für eine Fehlinterpretation, bei einem Nachhilfeinstitut wär das was anderes (aber dann wärs ja eh nicht mehr privat). dazu gibt es mit ziemlicher wahrscheinlichkeint eine RL, doch ich habe nur die ESt-RL hier *g*). mMn wäre da eher das EStG von Relevanz.
alles, auch illegales und Schwarzarbeit zählt zu den Einkünften *G*.
wenn du allerdings sonst nichts arbeitest, dir also auch ein paar Euro mehr oder weniger, sowieso nichts anhaben können, musst du ja auch sowieso keine Est-Erklärung abgeben (außer du würdest aufgefordert werden). und dann kommst ja auch nciht über die Grenzen. Gewerbeschein und so Zeug brauchst ja auch keinen. also ist es egal.