Autor Thema: Scheinselbständigkeit?  (Gelesen 1679 mal)

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SalemSaberhagen

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Scheinselbständigkeit?
« am: 03-03-2011, 12:06:10 »
Ich hatte ja gestern ein Vorstellungsgespräch - Inhalte interessant, passen zu meinen beiden Studien, Berufsperspektiven im Unternehmen sehen auch gut aus...

aaaaber...

es ist keine Anstellung, sondern ich soll auf Honorarbasis arbeiten.

Eine Assistentenposition auf Honorarbasis? Das riecht doch kilometerweit nach Scheinselbständigkeit.

Das heißt: wieder keine finanzielle Planbarkeit, ich muss auf meinen Fortbildungskurs verzichten und sehr auf die Geringfügigkeitsgrenze aufpassen. Mehr darf ich keinesfalls verdienen (als Angestellte hätte ich nochmal geringfügig dazuverdienen können)

Sagt mal was dazu.  :(
« Letzte Änderung: 03-03-2011, 12:07:44 von SalemSaberhagen »

Offline Charisma

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Re: Scheinselbständigkeit?
« Antwort #1 am: 03-03-2011, 12:29:12 »
Scheinselbstständigkeit is scheiße! Kenne jemanden, der auch seit Jahren - aber wenigstens pauschaliert - als Scheinselbstständiger arbeitet. Und das is in so vielen Belangen einfach nur arg.
Dass du da ned mal a fixes Einkommen hast, macht's noch deppader, find ich...

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Offline bert

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Re: Scheinselbständigkeit?
« Antwort #2 am: 03-03-2011, 12:46:20 »
Ich befürchte das wird in Zukunft noch viel mehr werden. Es ist doch toll für die AG, sind dadurch viel flexibler müssen keine Kündigungsfristen einhalten.
 
Genauso wie sehr viele Unternehmen nur mehr über Leasingfirmen Arbeitnehmer aufnehmen und große Unternehmen wie die Voest dafür sogar eigene Personaleasingfirmen gegründet haben.
 
 

SalemSaberhagen

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Re: Scheinselbständigkeit?
« Antwort #3 am: 03-03-2011, 12:48:07 »
Ich befürchte das wird in Zukunft noch viel mehr werden.

Ja, schon allein wegen des Gesetzes mit dem Lohndumping.

Meine Honorarforderungen bewegen sich aber eh deutlich über dem, was sie sich vorgestellt haben. Also schauen wir mal.  :P

Offline lara_ela

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Re: Scheinselbständigkeit?
« Antwort #4 am: 03-03-2011, 20:25:51 »
Scheinselbstständigkeit ist doch nicht erlaubt oder täusche ich mich da?
das heißt, dass das Lohndumpinggesetz das nicht in die Richtung beeinflussen kann, dass das mehr wird, weil man  ja die Einstufung hinschreiben muss. schreibt also jemand (quasi) "sie sind bei uns dann als Scheinselbstständige angemeldet und bekommen kein fixes Gehalt" dann könne man das, wenns dann mal Sanktionen gibt, wohl einfach melden.
wie gesagt, ich kann nicht in die Zukunft blicken, aber ich glaube, dass durch diese gesetzliche Einblicknahme in die Stellenausschreibungen, auch andere Diskriminierungen mehr auffallen werden.
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SalemSaberhagen

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Re: Scheinselbständigkeit?
« Antwort #5 am: 04-03-2011, 10:33:02 »
Klar ist´s nicht erlaubt. Aber solange Leute das mitmachen, wird es das auch geben. Siehst es ja an mir - ich überlege auch. Weil ich mir denke, es wäre eine Chance, in meinem Wunschbereich reinzukommen.

Ich werde aber trotzdem ablehnen.
Ich kann nix mehr planen, weder finanziell noch zeitlich, und Mai bis Juli werden sowieso schon ein Alptraum: ich sag nur: Montag 10 Stunden, Dienstag 6 Stunden, Mittwoch 6 Stunden, Donnerstag 6 Stunden, Freitag 3 Stunden - und dabei hab ich noch keinen Strich für Uni und Kurs gemacht. Ach ja, Führungen kommen auch noch dazu, in den zwei Monaten hab ich erfahrungsgemäß sehr viele.

Außerdem: ich weiß dank meiner Führungen sehr gut, wie bescheiden das ist, dass ich keine finanzielle Sicherheit habe. Dafür habe ich da den Vorteil, dass ich sagen kann, ob ich eine Führung machen will oder nicht. Ohne Begründung.
Das geht bei der Stelle sicher nicht.

Und aus Prinzip: mit so etwas soll ein Unternehmen nicht durchkommen.
Ich denke, ich ziehe meine Bewerbung mit dem Grund zurück.

« Letzte Änderung: 04-03-2011, 10:35:45 von SalemSaberhagen »

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