hängt auch ein wenig davon ab wie schnell du das vorherige studium studiert hast.
aber generell bist du befreit,kann dir das genau sagen denn ich habe ein studium unter mindestzeit absolviert war danach nicht mehr inskribiert und hab mich nun fürs doktorat inskribiert,da ist außer öhbeitrag nichts zu bezahlen.
sollltest du aber berufstätig sein,kannst du so auch eine befreiiung erwirken. da gilt eine summe, etwas höher als 12* Geringsfügigleitsgrenze als Untergrenze, selbst mit einem teilzeitjob bist du also befreit.