Autor Thema: Überstundenvergütung  (Gelesen 1675 mal)

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Offline lara_ela

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Überstundenvergütung
« am: 19-08-2013, 10:25:53 »
fast jeder macht Überstunden....

macht ihr Überstunden? werden die separat angeordnet?

Wie sieht es bei euch bei der Vergütung aus?
kriegt ihr Ü-Stunden ausbezahlt oder durch ZA abgegolten? bekommt ihr auch bei ZA den Zuschlag? (eine Übertunde = 1,5h ZA)

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=433419&DstID=0

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Re: Überstundenvergütung
« Antwort #1 am: 19-08-2013, 10:55:18 »
Bei dem Thema muss ma ja aufpassen, nicht jede Stunde, die über der Normalarbeitszeit liegt, is automatisch a Überstunde...vieles fallt auch "nur" unter Mehrarbeit...bei uns lauft's eigentlich so, daß wir die Überstunden dann machen, wenn's halt aus irgendan Grund notwendig is...die Abgeltung könn ma uns dann selbst auswählen, im Endeffekt mach i's meistens so, daß i ma immer grad soviel ausbezahlen lass, daß i um den vergünstigten Überstundenzuschlag net umfall, und den Rest lass i ma als Mehrstunden stehen und gestalt' damit meine Dienstzeiten flexibel...Zuschläge für ZA hamma keine, dafür kann i die Stunden a jahrelang mitschleifen und aufbrauchen, wann ich will (was gem. KV nämlich gar net gehen würd, weil ohne daß i meinen Anspruch auf Vergütung beim AG geltend mach, verfallen's nach an Monat)...und theoretisch könnt i ma jetzt a Überstunden ausbezahlen lassen, das lauft bei uns net so streng...is also a klassisch österreichischer Mischmasch, aber ich hab ka Problem damit... ;D
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Offline lara_ela

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Re: Überstundenvergütung
« Antwort #2 am: 19-08-2013, 11:10:58 »
natürlich muss ma aufpassen, aber, solange es nicht anders vereinbart ist, ist alles, was über 40h gearbeitet wird eine Überstunde (die Normalarbeitszeit kann unterschiedlich ausgemacht werden) und alles, was über das vereinbarte Teilzeitniveau ist, ist Mehrarbeit - übrigens auch mit einem Zuschlag auszubezahlen. (was du mit Mehrarbeit meinst weiß ich jetzt allerdings nicht...)

Zuschläge für ZA machen die wenigsten - stimmt zwar nicht mit dem Gesetz überein aber naja... wo kein Kläger, da kein Richter. weiß gar nicht, ob das überhaupt irgendjemand weiß...
Ich hab zwar letztens einen Artikel (voriges Jahr) entdeckt, wo über die Nichtbezahlung von Überstunden gesprochen wurde, aber, dass bei ZA der Zuschlag nicht berechnet wird, scheint überhaupt kein Thema zu sein. Geht unter...

Im Gespräch mit Freunden fällt mir generell auf, dass besonders kleinere technische und EDV Betriebe für die MA recht zufriedenstellende Lösungen anbieten. So kommts mir halt vor.

was, wenn regelmäßig Überstunden anfallen, weil einfach nicht mehr Leut angestellt werden? sollte man das irgendwo regeln?
Ich finde es schon richtig, dass, wenn mehr Aufträge anfallen, Überstunden geleistet werden sollen, wenn dann wieder weniger Aufträge kommen, wirds wieder weniger. Das ist ja ganz normal! für viele Sachen gibt es einfach Saisonen... eine Freundin von mir hat mit Pflanzen zu tun gehabt und immer zu Weihnachten, im Frühling, Muttertag... mehr zu tun gehabt. dafür wars dann im Herbst wieder ruhig.
Eine Mitarbeiterin in meiner letzten Firma, war im Endeffekt immer da. Sie war eine sehr wichtige Mitarbeiterin und ist nie ohne Überstunden heim gegangen. Sie hat sich dann eine Auszeit erkämpft, wo sie zwei oder drei Monate einfach nur gereist ist, aber irgndwie kommt mir das nicht sinnvoll vor. Wenn die verrückte Chefin meint, sie muss ständig in der Firma sein, weils ohne sie nicht geht und sie sowieso zu viel Energie hat, dann ist das ihr Problem, aber wenn man einfach nicht zamkommt, weils nicht genügend MA gibt, dann find ich das nicht richtig.
(wobei die ja gesucht haben und sich NIEMAND beworben hat. dann hat sie einen aus Salzburg hergeholt, der auch nur etwas über einen Monat geblieben ist. scheint der Ruf schon voraus zu eilen).

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Re: Überstundenvergütung
« Antwort #3 am: 19-08-2013, 11:17:38 »
Ich mach keine. Ich darf keine machen, sag ma's mal so. Jede fixe Überstunde, die ich wöchentlich habe, wird extra vergolten. Nachdem das aber bei uns im Pflichtschulbereich nicht gern gesehen ist, wird alles so gedreht, dass fast niemand eine hat. Geht sich aber in der momentanen Situation oft mal nicht aus und irgendwer macht "Mehrdienstleistungen".
Sollte ich mehr als 20EH/Schuljahr supplieren, würde ich die Supplierbestunden extra bezahlt bekommen. Das darf aber nicht mehr passieren, deswegen bleibt jeder, der viel suppliert, bei 19 stehen, und wer anderer wird rangezogen.
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Offline lara_ela

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Re: Überstundenvergütung
« Antwort #4 am: 19-08-2013, 11:21:32 »
verstehe.
naja, aber es würde zumindest aufgeschrieben und honoriert!
Dass das dann oft nicht so gemacht wird versteh ich. Wär ich AG würde ich auch schaun, dass ich das irgendwie so herumschieben kann, dass ich nicht Zuschläge zahlen muss...
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Re: Überstundenvergütung
« Antwort #5 am: 19-08-2013, 11:25:10 »
Naja, ich darf ja nicht mehr arbeiten unbezahlt, das is rechtlich irgendwie geregelt, daher muss es aufgeschrieben werden. Also in der Schule. Daheim kann i, wenn i will, a 50 Stunden arbeiten, kann ja keiner nachweisen.
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Re: Überstundenvergütung
« Antwort #6 am: 19-08-2013, 11:28:58 »
ja is scho richtig.
ich find das eh gut so!
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Re: Überstundenvergütung
« Antwort #7 am: 19-08-2013, 11:29:31 »
natürlich muss ma aufpassen, aber, solange es nicht anders vereinbart ist, ist alles, was über 40h gearbeitet wird eine Überstunde (die Normalarbeitszeit kann unterschiedlich ausgemacht werden) und alles, was über das vereinbarte Teilzeitniveau ist, ist Mehrarbeit - übrigens auch mit einem Zuschlag auszubezahlen. (was du mit Mehrarbeit meinst weiß ich jetzt allerdings nicht...)

Naja, das ganze is stark abhängig vom KV...im Baugewerbe-KV is a NAZ von 39 Stunden vereinbart, sprich, ma hat, wenn ma im Monat 10 Stunden drüber hinaus arbeitet, amal rund 4 Mehrstunden und keine Überstunden...ma kriegt zwar interessanterweise an Zuschlag dafür, aber es fallt arbeitsrechtlich unter Mehrarbeit und net unter Überstunden...im Architekten-/Ingenieurkonsulenten-KV san 40h NAZ vereinbart, sprich, es gibt "Mehrarbeit" nur für Teilzeitangestellte, dort is allerdings bei der Vergütung ka Red von an Zuschlag dafür...im Gegenteil, die Mehrstunden wern sogar no schlechter bezahlt als die Überstunden...
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Re: Überstundenvergütung
« Antwort #8 am: 19-08-2013, 11:32:02 »
natürlich, wenn 39h ausgemacht sind, dann is trotzdem erst alles über 40h Überstunden. (und ich hab ja geschrieben: alles über 40h - im Handel sands zB38,5h Normalarbeitszeit. aber Überstunden eben auch erst ab über 40h)

Mehrarbeit für Teilzeitangestellte haben übrigens 25% Zuschlag (gilt seit 2008)
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Re: Überstundenvergütung
« Antwort #9 am: 19-08-2013, 11:40:00 »
Wennst bei uns TZ arbeitest, darfst keine fixen Überstunden machen.
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