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urlaub auszahlen lassen
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Autor
Thema: urlaub auszahlen lassen (Gelesen 5927 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
solymar
Gast
urlaub auszahlen lassen
«
am:
06-12-2011, 10:14:52 »
Hallo ihr lieben Wirtschaftsstudenten und Ex-Studenten und Buchhalter und all jene, die mehr Ahnung davon haben als ich :-)
ich wechsle ja meinen Arbeitgeber und will mir den Resturlaub auszahlen lassen, da ich sowieso noch urlaub haben werde vor dem Jobbeginn und nicht 1 Monat lang "urlauben" will jetzt. Nun hat eine Kollegin gemeint, dass ich da schlecht aussteige wg der Steuern...hat aber genauso wenig mehr Ahnung wie ich.
Wisst ihr wie das ist?
DANKE!
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deranged accountant
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Re: urlaub auszahlen lassen
«
Antwort #1 am:
06-12-2011, 10:46:48 »
also, ist schon eine weile her, seit ich damit zu tun hatte, aber was ich weiß, ist es folgendermaßen:
erstens entscheidet, wenn du kündigst, der arbeitgeber, ob urlaub ausbezahlt wird. da das relativ teuer ist, bevorzugen viele firmen, den resturlaub nicht auszuzahlen, sondern den mitarbeiter den urlaub verbrauchen zu lassen. ob du möchtest oder nicht.
die urlaubsersatzleistung berechnet sich so: ein monatsentgelt (inkl. regelmäßiger überstunden, provisionen etc., wenn du sowas hast) + 1/12 urlaubszuschuss + 1/12 weihnachtsremu
die summe durch 26 bzw. 22 (je nachdem, ob du 6- oder 5-tage-woche hast), und multipliziert mit den offenen urlaubstagen
dieser betrag fällt dann ganz "normal" in die gehaltsabrechnung, dh. natürlich zahlst du die sozialversicherung und lohnsteuer darauf (und dein arbeitgeber zahlt ebenfalls seine abgaben).
also, "schlechter" steigt man nicht aus, aber steuern zahlt man halt.
was auch noch wichtig zu bedenken ist: für die zeit der urlaubsersatzleistung zählst du gegenüber dem ams und der kk noch als "beschäftigt". wenn dir zb 12 urlaubstage ausbezahlt werden, würdest du also für diese 12 tage kein arbeitslosengeld bekommen, und deine versicherung bei der krankenkasse läuft für diese 12 tage noch weiter, obwohl das dienstverhältnis beendet ist.
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solymar
Gast
Re: urlaub auszahlen lassen
«
Antwort #2 am:
06-12-2011, 11:02:41 »
danke für die antwort, ja normale steuern und abgaben sind eh ok.aber fall ich dann in eine höhere steuerklasse wenn das gehalt dann soviel höher wäre oder nicht?
Also , einfach weils vielleicht für andere auch interessant ist. Der Arbeitgeber kann mich nicht auf urlaub schicken wenn ich bereits gekündigt habe (Auskunft AK) und da ich selbst gekündigt habe, krieg ich sowieso im ersten Monat kein Arbeitslosengeld, die WGKK-versicherung läuft nach Ende des Dienstverhältnisses auch noch für 3 Wochen automatisch weiter (Auskunft AMS und WGKK).
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deranged accountant
Altes Eisen
Beiträge: 14.779
Re: urlaub auszahlen lassen
«
Antwort #3 am:
06-12-2011, 11:23:36 »
das kann natürlich passieren, dass du dann in diesem abrechnungsmonat in eine höhere steuerklasse fällst. das kann dir sicher dein lohnverrechner sagen, der kennt ja den genauen bezug. über die arbeitnehmerveranlagung ("lohnsteuerausgleich") korrigiert sich das aber wieder, vorausgesetzt natürlich, du machst den ausgleich und schenkst dem finanzminister kein geld.
die versicherung rennt drei wochen automatisch weiter? das höre ich zum ersten mal. klingt ja wie ein service der wgkk. oder meinst du, in deinem konkreten fall?
die andere aussage, von der ak, ist prinzipiell richtig. der urlaub ist in jedem fall, also auch in der kündigungsfrist, einvernehmlich zwischen arbeitgeber und -nehmer zu vereinbaren. sie können dich also nicht zwingen, auf urlaub zu gehen. in der praxis sieht es dann halt oft so aus, dass entweder eine dienstfreistellung oder eine einvernehmliche lösung vereinbart wird, und darin auch gleich festgehalten wird, dass ein ausstehender urlaub in dieser zeit zu verbrauchen ist.
ich würd mich da jedenfalls nicht auf eine diskussion mit dem arbeitgeber einlassen, das kostet ja nur nerven. wenn sie dich noch brauchen und wollen, dass du bis zum letzten tag arbeitest, schön. aber oft will der arbeitgeber halt jemanden, der gekündigt hat, möglichst bald loswerden, was ich auch verständlich finde. ich selbst habe damals, nach meiner kündigung eine einvernehmliche lösung unterschrieben, was für mich den vorteil hatte, dass ich sofort arbeitslosengeld beziehen hätte können, und dass es sich schöner im lebenslauf macht, im gegenzug habe ich zugestimmt, dass der offene urlaub durch meine freistellung verbraucht ist (macht ja auch sinn).
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solymar
Gast
Re: urlaub auszahlen lassen
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Antwort #4 am:
06-12-2011, 11:50:12 »
Danke für den Tipp mit dem Lohnsteuerausgleich
Ja, also es geht ja nicht, dass du nicht mehr versichert bist nur weil du kündigst, fänd ich schon heftig. Nein, es ist eine generelle Lösung so mit den 3 Wochen, obwohl ich auch von 4 Wochen gehört habe - was auch logischer wäre, weil dann bekommt man ja nach 4 Wochen wieder Arbeitslosengeld.
ich brauche und beziehe kein AL-geld. ich habe gekündigt und einem Chef klar gesagt, dass ich keinen weiteren Urlaub nehmen werde. ich habe sowieso noch einige Tage Urlaub gegen Jahresende und habe dann ca 3 Wochen frei bis zum neuen Job. Ich hab beim neuen Job auch so meinen Eintrittstag vereinbart, dass ich davor eben nochmals urlauben kann, dieFlüge waren ja schließlich schon gebucht, bevor ich unterschrieben habe.
Ich finde nicht, dass sich einvernehmlich schöner im Lebenslauf macht. Ich hab mir in mein Zeugnis jetzt auch reingeschrieben. Frau...verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch,....
Allerdings hab ich selbst noch nie Zeugnisse wo vorzeigen müssen.
Bisher habe ich immer gekündigt, bin es noch nie geworden und einvernehmlich....da müsst ich dann Kompromisse machen.
Mein Chef will mir jetzt auch iphone und ipad schenken, wenn ich noch ein paar sachen mach, die ich nicht machen will, aber nachdem ich die zwei dinge sowieso nicht unbedingt haben will und wahrscheinlich im neuen job eh auch wieder bekomme hab ich drauf verzichtet.
in der firma sind wir oft genug schlecht behandelt worden, und bei der menge an leuten, die gekündigt wurden unlängst, brauch ich keine zugeständnsise mehr machen. da fühl ich mich moralisch völlig frei.
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Re: urlaub auszahlen lassen
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Antwort #5 am:
06-12-2011, 21:56:04 »
mir wurde letztens auch von 4 Wo Sozialversicherung erzählt, AL kriegst ja eh nicht.
ich hab meinen Urlaub ja sowieso schon geplant - und hab auch noch nicht gekündigt. meine Mehrarbeitszeit werde ich mir aber, denk ich, teilweise auszahlen lassen, da ich ja sowieso keinen neuen Job hab und von daher sowieso auch keinen zusätzlichen "Urlaub" brauche.
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deranged accountant
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Re: urlaub auszahlen lassen
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Antwort #6 am:
06-12-2011, 22:38:00 »
ich find die begründung immer noch schleißig: ich
brauche
den urlaub ja nicht.
jo, und der arbeitgeber
braucht
auch keine zusätzlichen kosten durch urlaubsersatzleistung.
der urlaub muss zwischen arbeitgeber und -nehmer vereinbart werden, so wie es für beide parteien am besten ist.
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Re: urlaub auszahlen lassen
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Antwort #7 am:
06-12-2011, 22:43:59 »
das sowieso. also, soweit ich das weiß, bestimmt das nicht der AG, sondern muss ausgeredet werden (so wie du es jetzt geschrieben hast). aber im Endeffekt wirds wohl darauf hinauslaufen, dass es der AG bestimmt - am längeren Ast sitzt er sowieso
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solymar
Gast
Re: urlaub auszahlen lassen
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Antwort #8 am:
06-12-2011, 22:47:48 »
Ja eh, er muss vereinbart werden, aber im Kündigungsmonat sitz ich am längeren Ast, da kann ich darauf bestehen ihn nicht zu nehmen (ich komm grad von einem Abendessen mit 2 Juristen da war das auch nochmals Thema, die sehen das naturgemäß viel strenger nd sagen, ich sollt nichtmal Skrupel haben ec, aber ok die beiden sind Arbeitsrechtler, die regelmäßig Konzerne vor dem Arbeitsgericht vertreten) gGenauso wie im Kündigungsmonat der AG mich kaum mehr entlassen kann, was ja sonst bei diversen Verstößn und sonst nach Verwarnung leichter passieren kann, wenn auch nicht soooo leicht
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lara_ela
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Re: urlaub auszahlen lassen
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Antwort #9 am:
06-12-2011, 22:57:02 »
jo, die Juristen... die sehen das dann gern anders *g* aber ist eh gut, wenn die einem sagen, wies ist.
ich kann mir vorstellen, dass, wenn ich kündige, sie mich nicht gleich verabschieden, weil ich die Nachfolgerin noch etwas einschulen sollte denk ich. ich hab mir ja sehr viel einfach nur zusammengetragen. aber naja, wenn ich aufhöre, dann wird mein Job wahrscheinlich wieder geändert. weil als ich ihn übernommen hab, war er ja auch noch ein anderer (und, wie gesagt, in einem halben Jahr hatten sich schon zwei darin versucht und recht bald aufgegeben).
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