Autor Thema: Urlaubsanspruch  (Gelesen 15741 mal)

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Offline lara_ela

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Urlaubsanspruch
« am: 02-06-2008, 13:54:03 »
also ich habe das Gefühl, dass ich um meinen Urlaub betrogen werde und suche nun nach Antworten auf meine Fragen...

ich habe versucht alles über Urlaubsansprüche herauszufinden... ich hab also auf AK und Help-GV und so weiter gesucht und auf jeden Fall mal folgendes gefunden (wies mir auch mein Bruder erklärt hat):

in den ersten 6 Monaten hat man aliquoten Anspruch auf Urlaub, ab dem 7. Monat den vollen.
für mich heißt das:
Eintrittsdatum 5.9.2007 --> bis zum 5. 3. 2008 nur aliquot Anspruch, ab da dann denn vollen - also auch wenn ich nicht 12 Monate in der Firma bleibe hab ich Anspruch auf den vollen Urlaub. ich habe noch eine Woche übrig, die ich jetzt im juni konsumieren wollte. jedoch wurde mir dieser nun versagt (angeblich hab ich keinen Urlaubsanspruch mehr), da ich kein volles Jahr in der Firma tätig bin und daher nur aliquoten Anspruch hätte. (außerdem hab ich sowieso einen Tag noch urlaub, da ich vor zwei Wochen urlaub hatte, in jener lag ein Feiertag --> ist kein urlaubstag! also DEN können sie mir echt nicht nehmen!)
dies kann ich mir nur vorstellen (also aliquot), wenn das Urlaubsjahr nicht mit dem Arbeitsjahr zusammenfällt, sondern mit dem Kalenderjahr (denn dann ist der 30. Juni ja nur ein halbes Jahr). jenes müsste aber im KV zu finden sein (finde ich nicht), Betriebsvereinbarung gibt es keine.
außerdem, selbst wenn dem so wäre und dies nur ein halbes Jahr wäre, so wärs ja trotzdem so, dass ich bis zum 31. März meinen urlaubsanspruch von 2007 hätte konsumieren können, somit würde meine erste konsumierte Urlaubswoche noch ins 2007er Jahr fallen und somit nicht in dieses Kalenderjahr und ich hätt erst recht wieder eine Woche gut.

ich bin der Meinung, dass sich die Personalchefs dort nicht auskennen...

kann mir jemand helfen bitte? was könnt ich übersehen haben? oder liegts vielleicht einfach daran, dass ich gekündigt habe und dieses kündigen irgendwie den Anspruch aliquotiert, hingegen hätte ich Anspruch gehabt, wenn ich nicht gekündigt hätte...
ich kapiers zumindest einfach nicht... hoffentlich ziehen sie mir nicht plötzlich sogar irgendwas von meinem schon konsumierten Urlaub ab!
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SalemSaberhagen

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Re: Urlaubsanspruch
« Antwort #1 am: 02-06-2008, 13:59:46 »
Ich hoffe, ich habe Deinen Beitrag richtig verstanden, aber ich glaube, sowas ähnliches hatte ich voriges Jahr auch, als ich mit 30.09. gekündigt habe. Ich war mir nicht sicher, ob ich Anspruch fürs ganze Jahr habe oder nur aliquot. Ich hab dann die Rechtsberatung der AK angerufen und die meinten, tatsächlich ist mein Urlaubsanspruch nur aliquot.
Im Zweifelsfall würde ich wirklich dort nachfragen, die kennen sich ganz gut aus.

Offline grayfox

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Re: Urlaubsanspruch
« Antwort #2 am: 02-06-2008, 14:15:28 »
hallo @lara!

du hast vergessen zu erwähnen, wann das urlaubsjahr in deiner firma beginnt.
ist das jetzt der 1. jänner oder der 1. April?
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Offline lara_ela

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Re: Urlaubsanspruch
« Antwort #3 am: 02-06-2008, 14:18:51 »
so, jetzt hab ich wieder was gefunden:

Der Anspruch auf Urlaub wird
aliquot zur Dauer des Urlaubsjahres
bis zum Ausscheiden berechnet.

(Quelle: http://www.medtax.at/media/pdf/presse/aw2507_16-17.pdf)

also das heißt, sie haben recht richtig?

najo... wär ja auch zu schön gewesen ;)
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Offline lara_ela

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Re: Urlaubsanspruch
« Antwort #4 am: 02-06-2008, 14:30:28 »
hallo @lara!

du hast vergessen zu erwähnen, wann das urlaubsjahr in deiner firma beginnt.
ist das jetzt der 1. jänner oder der 1. April?

nein, das war ein Teil der Frage.
es gibt nur zwei Möglichkeiten: Arbeitsjahr=Urlaubsjahr, oder Urlaubsjahr = Kalenderjahr --> letzteres müsste im KV stehen - tuts nicht, also ist das Urlaubsjahr das Arbeitsjahr. das mit dem 1. April versteh ich nicht...
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Offline lara_ela

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Re: Urlaubsanspruch
« Antwort #5 am: 02-06-2008, 14:32:39 »
Ich hoffe, ich habe Deinen Beitrag richtig verstanden, aber ich glaube, sowas ähnliches hatte ich voriges Jahr auch, als ich mit 30.09. gekündigt habe. Ich war mir nicht sicher, ob ich Anspruch fürs ganze Jahr habe oder nur aliquot. Ich hab dann die Rechtsberatung der AK angerufen und die meinten, tatsächlich ist mein Urlaubsanspruch nur aliquot.
Im Zweifelsfall würde ich wirklich dort nachfragen, die kennen sich ganz gut aus.


ja, es scheint tatsächlich zu stimmen :) :(
allerdings versuch ich gerade herauszufinden, ob ich nun noch irgendeinen Restanspruch habe... ich rechne gerade mit dem Resturlaubsrechner herum...und da steht, ich hab noch 1,58 Anspruch habe... das wundert mich persönlich sogar auch! (hab eingegeben: Beginn des Urlaubsjahres 5.9.2007, Beendigung des Dienstvh. 30.6.2008, verbrauchter Urlaub: 23 (4 wochen wobei ein Feiertag --> 4x6-1))

ich versuchs gerade zu Fuß nachzurechnen und da kenn ich mich aber nicht aus...
« Letzte Änderung: 02-06-2008, 14:40:20 von lara_ela »
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Offline grayfox

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Re: Urlaubsanspruch
« Antwort #6 am: 02-06-2008, 14:44:16 »
in den ersten 6 Monaten hat man aliquoten Anspruch auf Urlaub, ab dem 7. Monat den vollen.




@lara..
du mischt in deinem beitrag läuse mit flöhen...

das steht auf help.gv.at zu diesem thema:

Zitat
Der Urlaubsanspruch entsteht im ersten Halbjahr des ersten Arbeitsjahres anteilsmäßig, d.h. entsprechend der Dauer der zurückgelegten Dienstzeit (aliquoter Urlaubsanspruch). Ab dem zweiten Arbeitsjahr.  gebührt dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin der gesamte Urlaub mit Beginn des Arbeitsjahres . , d.h. der gesamte Urlaubsanspruch entsteht in voller Höhe mit dem ersten Tag des jeweiligen Arbeitsjahres

d.h. du erwirbst die ersten 6 monate den anspruch auf urlaub -->  arbeitest du kürzer als 6 monate hast du keinen anspruch auf urlaub
ab dem 6. monat hast du dann anspruch auf 6/12 urlaub, usw.... alliquot halt

Zitat
angeblich hab ich keinen Urlaubsanspruch mehr

das kann es daher nicht geben, denn den anspruch hast du ja schon erworden.
du hast möglicherweise keine resturlaubstage mehr

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Offline lara_ela

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Re: Urlaubsanspruch
« Antwort #7 am: 02-06-2008, 14:49:45 »



@lara..
du mischt in deinem beitrag läuse mit flöhen...

das steht auf help.gv.at zu diesem thema:

d.h. du erwirbst die ersten 6 monate den anspruch auf urlaub -->  arbeitest du kürzer als 6 monate hast du keinen anspruch auf urlaub
ab dem 6. monat hast du dann anspruch auf 6/12 urlaub, usw.... alliquot halt

das kann es daher nicht geben, denn den anspruch hast du ja schon erworden.
du hast möglicherweise keine resturlaubstage mehr



nein, das ist nicht richtig. kürzer als 6 Monate hat man auch Anspruch auf Urlaub - aber nur aliquot. ab dem 7. Monat hat man Anspruch auf den vollen. tritt man aber aus, nur auf den anteiligen.

ja, ich habe keine Resturlaubstage mehr. laut Rechner der AK aber schon (also Anspruch auf Urlaubsersatzleistung halt, wenn ich ihn nicht mehr konsumieren darf). und ich versuchs nachzurechnen, allerdings hab ich ein paar berechnungsprobleme ;)
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Offline grayfox

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Re: Urlaubsanspruch
« Antwort #8 am: 02-06-2008, 15:01:14 »
ja, es scheint tatsächlich zu stimmen :) :(
allerdings versuch ich gerade herauszufinden, ob ich nun noch irgendeinen Restanspruch habe... ich rechne gerade mit dem Resturlaubsrechner herum...und da steht, ich hab noch 1,58 Anspruch habe... das wundert mich persönlich sogar auch! (hab eingegeben: Beginn des Urlaubsjahres 5.9.2007, Beendigung des Dienstvh. 30.6.2008, verbrauchter Urlaub: 23 (4 wochen wobei ein Feiertag --> 4x6-1))

ich versuchs gerade zu Fuß nachzurechnen und da kenn ich mich aber nicht aus...


april deshalb, weil viele firmen betriebsvereinbarungen haben, dass, egal wenn man zu arbeiten beginnt, das urlaubsjahr für alle arbeiterInnen gleich, an einem bestimmten stichtag beginnt. so wird die urlaubsrechnerei viel einfacher. bei uns war es früher der 1. april...

ich versteh aber nicht, was du da so kompliziert herumrechnest  ::)

- zeichne dir eine zeitlinie vom 01.09.2007 bis zum 30.06.2008
- beschrifte dir die monate
- dann siehst du, dass du 10 monate lang gearbeitet hast

somit hast du auf 10/12 der jahresurlaubsmenge anspruch
du arbeitest 6 tage (lt deinem beitrag) also stehen dir  10*30/12 = 25 urlaubstage (an werktagen) zu

lt dem urlaubsrechner, an dem du einstellst:
werktage
5 wochen
resturlaub aus dem alten urlaubsjahr         : 0
beginn des aktuellen urlaubsjahres            : 05.09.2007 
ende                                                   : 30.06.2008 
urlaubsverbrauch im aktuellen urlaubsjahr   : 0

zeigt dir einen urlaubsanspruch von 24,9 werktagen --> 25 werktage

wie man sieht, wird der urlaub wöchentlich berechnet - das wusste ich auch nicht.
tja, man lernt eben nicht aus  ;)


« Letzte Änderung: 02-06-2008, 16:39:20 von grayfox »
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Re: Urlaubsanspruch
« Antwort #9 am: 02-06-2008, 15:09:04 »
http://www.ak4u.at/pictures/urlaubsrecht.pdf

hier steht auch nochmal die Formel (Seite 10)

30/365*die zurückgelegten Kalendertage...--> das heißt: 26 Tage im September (5.-30. --> 5.inkl.)+31 im Oktober + 30 November +31 Dezember +31 Jänner +28 Februar + 31 März + 30 April + 31 Mai +30 Juni = 299

30/365*299=24,58 (aliquoter Urlaub in Werktagen)

und, da ich 23 Urlaubstage schon konsumiert habe, stehen mir noch 1,58 zu! (haha! ich hab die Rechnung zu Fuß gschafft hehe)

nun ja... das sollt ich also auf jeden Fall einfordern!

hab ich nun noch irgendwas übersehen? das steht mir zu und fertig!
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