In einer eheähnlichen Gemeinschaft muss ein Kind vorhanden sein.
Nur in einer ehelichen Gemeinschaft geht es auch ohne.
In beiden Fällen muss der Partner unbeschränkt steuerpflichtig sein.
Alleinverdienerin oder Alleinverdiener ist,
-) wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seiner unbeschränkt steuerpflichtigen Ehepartnerin oder seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehepartner nicht dauernd getrennt lebt oder
-) wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Lebensgefährtin oder einem unbeschränkt steuerpflichtigen Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und einer der beiden für mindestens ein Kind den Kinderabsetzbetrag erhält.
Kurz gesagt: Nur Ehepaare können Alleinverdiener sein. Nichtehepaare können nur Alleinerzieher sein.