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Brutto Restwert wovon?!
Restwert: Das ist der kalkulatorisch festgelegte Endwert der Finanzierung. Dieser sollte zum Vertragsende mit dem tatsächlichen Wert des Leasingfahrzeuges übereinstimmen. Wird das Kfz am Vertragsende nicht angekauft oder weitergeleast, gehen eventuelle negative Differenzen zwischen dem kalkulierten Restwert und dem Marktwert bei der Endabrechnung zur Gänze zu Lasten des Leasingnehmers. Positive Differenzen (der Marktwert übersteigt den Restwert) gehen üblicherweise jedoch nur zu drei Viertel zugunsten des Leasingnehmers, zu einem Viertel zugunsten des Leasinggebers.