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Fahren ohne Zulassungs-, aber mit Typenschein?!
von
Charisma
am 29 Nov, 2010 11:09
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Liebe Leute, eine Frage.
Mein Freund hat aus Versehen Autoschlüssel und Zulassungsschein eingesteckt gehabt und ist damit in die Arbeit gefahren. Ich brauche aber am Nachmittag das Auto, Schlüssel is kein Problem. Er meint, ich dürfe auch fahren, wenn ich den Typenschein mitnehme, weil da ja auch ein Zulassungsschein drin ist. Hat jemand eine Ahnung, ob das wirklich so ist?!
DANKE!
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#1
von
nox
am 29 Nov, 2010 11:23
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obs reicht weiss ich nicht, aber besser als gar nix isses sicher.
ist das auto jetzt bei seiner Arbeit und du holst es dort? Wenn ja, er soll halt den Zulassungsschein ins Auto legen...
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#2
von
Charisma
am 29 Nov, 2010 11:41
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Mein Freund is öffentlich gefahren, das Auto steht daheim in der Garage...
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#3
von
chromoboy
am 29 Nov, 2010 11:42
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erstens: gack dich net an, tus einfach ^^ zur not erzählst ihnen halt de gschicht..und zahlst ein paar euro.. zweitens: bei meinem typenschein ist der zulassungsschein auf der ersten seite reingetackert. eventuell meint er das? dann hast ja eh alle papierdln beinand ^^
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#4
von
Charisma
am 29 Nov, 2010 11:46
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Sooooda, hab grad mit meinem Freund telefoniert, und der meinte, dass er vor ca. 2 Jahren das selbe Problem hatte, sich damals erkundigt hat, und ihm wurde gesagt, dass das passt. Na dann mach ich's so, ich werd wohl eh ned aufgehalten werden, ich fahr weder weit noch auf einer Strecke, wo sie stehen würden... Aber ich bin immer so pflichtbewusst... @ chromo: Bei mir is eh auch ein Zulassungsschein reingetackert... Und das nehm ich eben mit.
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#5
von
TheMechanix
am 29 Nov, 2010 11:49
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Natürlich reicht der Typenschein, was für a Frage! Der Typenschein is ja das ultimative Dokument zum Auto, da stehen ja sämtliche Zulassungsbesitzer drin und und und...die Frage wirkt auf mi irgendwie so, als wennst fragst, ob ma si bei der Post net mitm Führerschein, sondern eh mitm Pass a ausweisen kann...
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#6
von
Charisma
am 29 Nov, 2010 11:50
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Gut, danke!  Wieder was dazugelernt.
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#7
von
nox
am 29 Nov, 2010 12:37
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Natürlich reicht der Typenschein, was für a Frage! Der Typenschein is ja das ultimative Dokument zum Auto, da stehen ja sämtliche Zulassungsbesitzer drin und und und...die Frage wirkt auf mi irgendwie so, als wennst fragst, ob ma si bei der Post net mitm Führerschein, sondern eh mitm Pass a ausweisen kann...
der typenschein alleine (ohne das reingetackerte Duplikat vom Zulassungsschein) reicht zB zum verkaufen des Autos, sagt aber ned aus, obs zum Verkehr zugelassen ist und enthält kein Kennzeichen...von dem her isses ned soooo klar (ich interpretiere deinen Post alsob das nur auf den reinen Typenschein bezogen ist)
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#8
von
bert
am 29 Nov, 2010 12:39
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Sooooda, hab grad mit meinem Freund telefoniert, und der meinte, dass er vor ca. 2 Jahren das selbe Problem hatte, sich damals erkundigt hat, und ihm wurde gesagt, dass das passt. Na dann mach ich's so, ich werd wohl eh ned aufgehalten werden, ich fahr weder weit noch auf einer Strecke, wo sie stehen würden... Aber ich bin immer so pflichtbewusst...
@ chromo: Bei mir is eh auch ein Zulassungsschein reingetackert... Und das nehm ich eben mit.
aber den typenschein nicht im auto lassen, weil das wäre für jeden autodieb ein lottosechser..... aber das brauche ich dir eh nicht sagen.
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#9
von
Charisma
am 29 Nov, 2010 12:42
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Nööööö das war mir eh klar
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