mietvertrag

  • mietvertrag von v123 am 30 Nov, 2011 11:04
  • also, ich kenn mich wirklich nüsse mit juristerei, juristischer schönfärberei oder geplänkel aus, aber vielleicht ist hier ja jmd der/die das besser kann und mir folgende fragen beantworten:

    - bzgl betriebskostenabrechnung - wenn die im folgejahr bspw per 30.6.2012 fürs vorangegangene jahr gemacht wird, ich aber erst mit 1.12.2011 eingezogen bin
    ...ist das rechtens so? ich mein, wenn was zum draufzahlen ist (was ja eigentlich so gut wie immer ist  ::) ), zahl ich für 12 monate obwohl nur 7 drin war. ist das üblich, normal und okay so?

    - wohnung in jenem zustand zurück geben wie übernommen, wenn nicht dann wird die kaution bzw begleichung von ausbesserungen davon bezahlt
    ... es gibt ja sowas wie eine gewöhnliche abnutzung, die einfach durchs leben+wohnen entsteht, dh eine wohnung nach bspw 3 jahren wenn sie als hauptwohnsitz benutzt wird, wird hinterher in keinem so einwandfreien zustand wie nach einer renovierung sein - ist das auch eine formulierung, die man halt so benutzt und schreibt? od wie definiert sich gewöhnliche abnutzung in bezug auf wände, böden, kalkablerungen, küchengeräte ect? bzw wie definiert sich einwandfreier zustand? (das wär ja nur möglich wenn ich in der wohnung sitz und die wände anschau) bedeutet "bestand zurückstellen wie übernommen" die umschreibung des mittlerweile aufgehobenen ausmalens einer wohnung?

    - betreten durch vermietende partei aus triftigen gründen wie reperatur feststellen+durchführen, wenn verkauft werden soll 6 monate vor mietvertragsende sowie sie das recht hat in regelmäßigen abständen nach vorheriger ankündigung nach quasi "dem rechten zu sehen" sowie die mieter auf rechtsanspruch/mietminderung verzichten, sollten einmal reparaturen/bauarbeiten nötig sein während denen man die wohnung zu räumen hat
    ...ich mein grad letzteres klingt wirklich heftig - das könnt ja heißen die tun umbauen lassen während wir weiterzahlen aber woanders leben müssen? und ich dachte mal iwie und iwo gelesen zu haben dass man den vermieter nciht einfach so reinlassen muss und schon gar nicht dass der einfach selbst reinmarschieren kann - und was sind triftige gründe? wenn feuer ist und man weiß bspw mein kind ist grad allein drin?

    - erhaltungspflicht aller leitungen in wohnung, glasscheiben sofort ersetzen usw
    ...dzt ist doch so dass das ein großer unterschied zu eigentum ist,od? wenn was kaputt wird ohne mein (böswilliges, mutwilliges) zutun sonder durch gewöhnliche abnutzung oder weils scho älter, kann das doch nicht heißen dass ich die wiederinstandsetzung tragen muss? oder ist das auch rechtens?

    ev kann mir ja bitte jmd auskunft gebn und sich kommentare a la "selbst schuld lass beim mieterschutz überprüfen!", das hilft mir nämlich genau null und wir scheißen eh so schon genug rum...
    danke!
  • #1 von lara_ela am 30 Nov, 2011 18:04
  • also, ich kenn mich wirklich nüsse mit juristerei, juristischer schönfärberei oder geplänkel aus, aber vielleicht ist hier ja jmd der/die das besser kann und mir folgende fragen beantworten:

    - bzgl betriebskostenabrechnung - wenn die im folgejahr bspw per 30.6.2012 fürs vorangegangene jahr gemacht wird, ich aber erst mit 1.12.2011 eingezogen bin
    ...ist das rechtens so? ich mein, wenn was zum draufzahlen ist (was ja eigentlich so gut wie immer ist  ::) ), zahl ich für 12 monate obwohl nur 7 drin war. ist das üblich, normal und okay so?

    ja das ist normal, wobei eine Zwischenabrechnung erfolgt (also der vorherige bekommt eine Abrechnung und du auch eine). so kenns ich - genau schaun!
    Zitat

    - wohnung in jenem zustand zurück geben wie übernommen, wenn nicht dann wird die kaution bzw begleichung von ausbesserungen davon bezahlt
    ... es gibt ja sowas wie eine gewöhnliche abnutzung, die einfach durchs leben+wohnen entsteht, dh eine wohnung nach bspw 3 jahren wenn sie als hauptwohnsitz benutzt wird, wird hinterher in keinem so einwandfreien zustand wie nach einer renovierung sein - ist das auch eine formulierung, die man halt so benutzt und schreibt? od wie definiert sich gewöhnliche abnutzung in bezug auf wände, böden, kalkablerungen, küchengeräte ect? bzw wie definiert sich einwandfreier zustand? (das wär ja nur möglich wenn ich in der wohnung sitz und die wände anschau) bedeutet "bestand zurückstellen wie übernommen" die umschreibung des mittlerweile aufgehobenen ausmalens einer wohnung?

    habt ihr Fotos gemacht? das wäre wichtig! wir habens mal wieder nicht gemacht wir idioten... *seufz*
    der einwandfreie Zustand ist nicht wirklich zu definieren... aber es ist richtig, dass eine gewöhnliche Abnutzung eingerechnet werden muss (deshalb ja auch das Ausmalen, das gefallen ist. weil die Wand nicht mehr so weiß sein KANN). Im Endeffekt ists doch so: wenn du ein Fenster mit Jalousie übernommen hast un die Jalousie ist kaputt und lässt sich nicht mehr bedienen, dann ist das nicht gewöhnliche Abnutzung. dass beim Boden allerdings zu sehen ist, dass darauf gegangen wurde, ist gewöhnliche Abnutzung. aber wirklich 100%ig definieren kann mans nicht...

    Zitat
    - betreten durch vermietende partei aus triftigen gründen wie reperatur feststellen+durchführen, wenn verkauft werden soll 6 monate vor mietvertragsende sowie sie das recht hat in regelmäßigen abständen nach vorheriger ankündigung nach quasi "dem rechten zu sehen" sowie die mieter auf rechtsanspruch/mietminderung verzichten, sollten einmal reparaturen/bauarbeiten nötig sein während denen man die wohnung zu räumen hat
    ...ich mein grad letzteres klingt wirklich heftig - das könnt ja heißen die tun umbauen lassen während wir weiterzahlen aber woanders leben müssen? und ich dachte mal iwie und iwo gelesen zu haben dass man den vermieter nciht einfach so reinlassen muss und schon gar nicht dass der einfach selbst reinmarschieren kann - und was sind triftige gründe? wenn feuer ist und man weiß bspw mein kind ist grad allein drin?
    richtig: der Vermieter kann nicht einfach hereinschneien. aber inwieweit das gilt, wenn er zB anruft und sagt "ich komme nächste Woche mal vorbei" weiß ich jetzt ehrlich gesagt nicht!
    die Sache ist die, dass es immer mehr Mietnomaden gibt, die eine Wohnung komplett abhausen, alles ist kaputt, und dann sinds weg...
    das mit der Wohnungsräumung ... weiß ich ehrlich gesagt nicht aber das wiederum kann ich mir nicht vorstellen! hm...

    Zitat
    - erhaltungspflicht aller leitungen in wohnung, glasscheiben sofort ersetzen usw
    ...dzt ist doch so dass das ein großer unterschied zu eigentum ist,od? wenn was kaputt wird ohne mein (böswilliges, mutwilliges) zutun sonder durch gewöhnliche abnutzung oder weils scho älter, kann das doch nicht heißen dass ich die wiederinstandsetzung tragen muss? oder ist das auch rechtens?
    lt meiner Info: ja das ist richtig.


    Zitat

    ev kann mir ja bitte jmd auskunft gebn und sich kommentare a la "selbst schuld lass beim mieterschutz überprüfen!", das hilft mir nämlich genau null und wir scheißen eh so schon genug rum...
    danke!

    eines ist noch wichtig: unterliegt die vermietete Wohnung dem MRG oder nicht? da man zwischen Privaten andere Sachen ausmachen kann als zwischen gewerblichen Vermietern und Privaten (das MRG ist sozusagen das KSchG der Vermietung).

    alle Angaben ohne Gewähr ;)
  • #2 von v123 am 30 Nov, 2011 21:16
  • lieben dank für die antwort - ja, fällt unter MRG!
    ich hab heut eh selber auch noch nachgefragt und es wurde alles genau durchgenommen, sodass es klar ist  :)
    allerdings ja, manche dinge sind mmn schon einfach subjektive er- und bemessungsgrundlagen, owie du auch meintest nicht genau zu definieren...

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