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Wennst zur Kasse gegangen wärst, hättest die Dinge wohl um 229 bekommen. Wenn ich mich recht entsinne, müssen sie die Ware zum angeschriebenen Preis (oder darunter, jedenfalls nicht darüber) verkaufen.
Mir ging es in meinem Beitrag darum, dass sie den Preis extra für die Aktion erhöht haben
nein müssen sie nicht.im rechtlichen Sinne ist das Preisschild nämlich nicht das angebot, sondern der Käufer gibt das Angebot ab um den auf dem Preisschild aufscheinenden Preis zu kaufen. der Verkäufer kann sich dann dagegen oder dafür entscheiden. sollten aber die Preisschilder oft und häufig falsch beschriftet sein, dann wirds schwierig weils wohl in Richtung Irreführung und so geht...
wenn man unter 10 gelben Hosen um 30 Euro eine um 20 findet, dann kann man nicht sagen: "ihr habt da das 20 Euro Pickerl draufgeklebt, also müsst ihr die Hose auch um 20 Euro verkaufen".