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obsorge im todesfall
von
Heavenly_Creature
am 29 Okt, 2018 23:28
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bisher haben wir uns mit dem thema nicht beschäftigt. wer kümmert sich um die kinder, wenn uns eltern etwas zustößt?
im fall der fälle möchte ich meine kinder gut versorgt wissen.
die großeltern würde ich mittlerweile nicht mehr mit dieser aufgabe betrauen wollen. blieben noch geschwister oder taufpaten.
ich habe gerade ein wenig recherchiert und gelesen, dass es in österreich keine "sorgerechtsverfügung" wie in deutschland gibt. bei uns entscheidet das gericht, wer mit der obsorge betraut wird. wünsche der eltern werden aber berücksichtigt, sofern sie dem kindswohl entsprechen.
ich werde mir in nächster zeit noch gedanken dazu machen und die thematik innerfamiliär besprechen.
habt ihr etwas geregelt?
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#1
von
Milka
am 30 Okt, 2018 06:17
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Wir haben das Thema in der Familie besprochen, als die Suche nach einem Taufpaten anstand. Beide Kinder würden dann zu meiner Tante (ist eben auch Taufpatin von beiden) und ihrer Familie kommen. Meine Tante ist auch nur 7 Jahre älter als ich, daher stellt das Alter kein Problem dar, wie es ja bei den Großeltern der Fall wäre Aber sie würde dann natürlich von meinen Eltern und Schwiegereltern unterstützt werden.
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#2
von
wuschelengel
am 30 Okt, 2018 06:46
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Wir haben das schon besprochen, wie der Große noch ein Baby war.
Wir haben meine Eltern für den Fall der Fälle mit dieser Aufgabe betraut. Verschriftlicht haben wir das nie, allerdings würde wohl jedes Gericht genau diese Entscheidung treffen. Sie wohnen am gleichen Ort, sind ohnedies in die regelmäßige Betreuung der Kinder eingebunden und haben die finanziellen Möglichkeiten. Zudem sind sie für Großeltern noch relativ jung. Ich bin also zuversichtlich, dass der Gesundheitszustand so bleibt, solange das relevant wäre.
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#3
von
v123
am 30 Okt, 2018 08:37
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nie darüber gesprochen - in wahrheit kommen aber eh nur schwiegereltern od schwägers in frage. sind zwar nicht näher als meine eltern und meine geschwister aber es besteht viel mehr und engerer bezug zu ihnen....das wird beim kindswohl immer als erstes berücksichtigt. ich lass meine kinder bspw bedenklos für 2-3 nächte bei den schwies, meinen eltern gab ich sie noch nciht mal für einen nami.
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#4
von
Regenbogenschießen
am 30 Okt, 2018 08:43
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Ich hab in einem handschriftlichen Testament (sogar von Zeugen beglaubigt) den Wunsch geäußert, dass die Kinder bei der Oma bleiben dürfen. Nicht mal zum Papa kommen.....
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#5
von
wuschelengel
am 30 Okt, 2018 19:01
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Ich hab in einem handschriftlichen Testament (sogar von Zeugen beglaubigt) den Wunsch geäußert, dass die Kinder bei der Oma bleiben dürfen. Nicht mal zum Papa kommen.....
Ist das realistisch? Ich denke, da müsste schon was Schwerwiegendes sein, wenn der lebende Elternteil die Kinder nicht zugesprochen bekommt (so er sie will).
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#6
von
Charisma
am 30 Okt, 2018 22:25
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Meine Mutter, so lange sie noch lebt.
Hoffentlich sterben wir nicht gleichzeitig, nachdem wir aber eh null Paarzeit haben ist es momentan unrealistisch.
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#7
von
Regenbogenschießen
am 31 Okt, 2018 09:28
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Ich kann dir das nur per PM schreiben @ wuschel