Ich weiß, dass das Mindestgehalt bei der Stellenausschreibung angegeben werden muss.
Allerdings habe ich nicht herausgefunden, ob die Formulierung "Bezahlung lt. KV" ausreichend ist. Weiß das jemand?
Manchmal ist nämlich nicht mal 100% klar welcher KV zur Anwendung kommt. Ich finde diese Formulierung ist eine "schöne" Umgehung der Regelung.