Autor Thema: Flugkosten - Urlaubskosten Minderung / Rückerstattung  (Gelesen 1063 mal)

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Offline bert

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Durch einen angeblichen EDV Fehler wurde mein Rückflug vom Reiseveranstalter von Freitags 14:30 von Marsa Alam ( Transfer 10 min) auf Hurgharda 04:10 umgebucht (Transferzeit 3h) und deshalb würde ich schon um 21:55 vom Hotel abgeholt. 
Durch die Flugänderung war ich die ganze Nacht unterwegs und habe einen halben Urlaubstag verloren. Der Reiseveranstalter hat € 100,-- Kompensation angeboten, ich glaube aber das mir mehr zusteht.
Hat jemand eine Ahnung wo ich mich da informieren kann, wieviel mir zusteht? Und hat schon mal jemand mit solchen Verzögerungen Erfahrung gemacht?

Offline Charisma

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Re: Flugkosten - Urlaubskosten Minderung / Rückerstattung
« Antwort #1 am: 02-06-2018, 19:38:50 »
Ich kenn mich da gar ned aus, ich hatte immer nur Probleme mit dem Wetter in den USA und da steht einem nix zu ::)

AK vielleicht?
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Offline lara_ela

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Re: Flugkosten - Urlaubskosten Minderung / Rückerstattung
« Antwort #2 am: 02-06-2018, 21:20:06 »
ich hab keinen Plan... ich hab auch einen ganzen Tag verloren damals von Spanien heim... aber, dass der Eyjafjallajökull ausbricht hat niemand vorhersehen können
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Offline JottKah

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Re: Flugkosten - Urlaubskosten Minderung / Rückerstattung
« Antwort #3 am: 02-06-2018, 21:37:26 »
Es gibt verschiedene Faktoren, die zu berücksichtigen sind:
1) wurde der ursprüngliche Flug annulliert und dies war deine Ersatzbeförderung, dann gilt die EU Fluggastrechteverordnung. Vermutlich dann so 200-300€, weil man dich ja ohne Verspätung zurück gebracht hat (hmpf)
2) anteilige Rückerstattung des Reisepreises für den fehlenden Urlaubstage. Also zB bei einer 10 Tagesreise 10% vom Gesamtpreis
3) entgangene Urlaubsfreude (in Deutschland wäre der Anhaltspunkt die Frankfurter Tabelle) hinsichtlich einer Verlegung der Flugzeit um mehr als 4h. Ca. 5% des Reisepreises bzw. ca. 65€ pro Tag.

Wichtig ist auch, Punkt 1) geht ggf gegen die Airlines. Punkte 2-3 gegen den Pauschalreiseveranstalter.

Offline bert

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Re: Flugkosten - Urlaubskosten Minderung / Rückerstattung
« Antwort #4 am: 03-06-2018, 11:28:30 »
Es gibt verschiedene Faktoren, die zu berücksichtigen sind: 1) wurde der ursprüngliche Flug annulliert und dies war deine Ersatzbeförderung, dann gilt die EU Fluggastrechteverordnung. Vermutlich dann so 200-300€, weil man dich ja ohne Verspätung zurück gebracht hat (hmpf) 2) anteilige Rückerstattung des Reisepreises für den fehlenden Urlaubstage. Also zB bei einer 10 Tagesreise 10% vom Gesamtpreis 3) entgangene Urlaubsfreude (in Deutschland wäre der Anhaltspunkt die Frankfurter Tabelle) hinsichtlich einer Verlegung der Flugzeit um mehr als 4h. Ca. 5% des Reisepreises bzw. ca. 65€ pro Tag. Wichtig ist auch, Punkt 1) geht ggf gegen die Airlines. Punkte 2-3 gegen den Pauschalreiseveranstalter.

Danke für die Auflistung, wenn ich mir das durchlese ist das Angebot vom Reiseveranstalter mit 100 Eur nicht so schlecht weil das wären mehr als 10% des Reisepreises.

Offline JottKah

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Re: Flugkosten - Urlaubskosten Minderung / Rückerstattung
« Antwort #5 am: 03-06-2018, 14:44:04 »
Ok, aber sinds auch mehr als die 15% bzw 10%+65€?

Wenn sie selber schon 100€ anbieten, dann wollen sie sich im Normalfall einfach vor einer höheren Forderung schützen.

Mit welcher Airline solltest du denn fliegen und mit wem bist du dann letztendlich geflogen?

Offline bert

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Re: Flugkosten - Urlaubskosten Minderung / Rückerstattung
« Antwort #6 am: 03-06-2018, 18:02:36 »
War eine Pauschalreise, Veranstalter war ETI und geflogen sind wir mit Air Cairo, aber das war ein Charterflug.

Offline JottKah

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Re: Flugkosten - Urlaubskosten Minderung / Rückerstattung
« Antwort #7 am: 03-06-2018, 23:21:51 »
Darf ich fragen welche Flugnummer in deinen (letzten) Reiseunterlagen stand und welche es nun laut Bordkarte war?

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