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hm... die Frage ist: hat mans selbst hineingebaut? ja? dann erhöhen solche Sonderwünsche ja den Wert der Wohnung. (zb neue Küche eingebaut - wohnung ist mehr wert bei Auszug). das heißt, der Vermieter kann die Wohnung dann ja teurer vermieten, eben weil mehr wert, weil neuwertiger. daher gibts da eine Ablöse.allerdings ist zu prüfen, ob die wohnung überhaupt unters MRG fällt.Ich hatte da auch einen Vertrag in der Hand. Miete auf 5 Jahre befristet, dort stand explizit drin, keine Ablöse für die Küche, die da neu eingebaut wird. aber eine Küche hat auf jeden Fall eine längere Nutzungsdauer als 5 Jahre! daher würde ich diesen Vertrag ganz bestimmt nicht unterschreiben! ich bau doch keine neue Küche rein und zieh nach 5 Jahren einfach so wieder auf und schenk die Küche her... *kopfschüttel*.