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ich war lediglich für eine wohnung (aber für keine bestimmte) vorgemerkt. die wohnung, in der ich jetzt lebe, habe ich ende 2007 das erste mal gesehen.
also meiner meinung nach müssten das seine hinterbliebenen zahlen.
so, folgendes: ich müsste die betriebskostenabrechnung 2007 bezahlen, aber: ich hab 2007 keinen einzigen tag in der wohnung (genossenschaft) gewohnt. der vormieter ist verstorben, angeblich kann die summe nicht die nachlassenschaft gerechnet werden. aber muss ich nun wirklich zahlen? kennt sich jemand mit solchen dingen aus
Sag denen bitte das du nix mit dem Vormieter zu tun hast und das du zu 100% nicht die Betriebskosten einer Wohnung trägst in der du zu dem Zeitpunkt nicht gelebt hast. ansosten sollen sie doch mit deinem anwalt kommunizieren.