Autor Thema: betriebskostenabrechnung  (Gelesen 1268 mal)

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Offline hanni ohne nanni

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betriebskostenabrechnung
« am: 26-06-2008, 12:23:56 »
so, folgendes: ich müsste die betriebskostenabrechnung 2007 bezahlen, aber: ich hab 2007 keinen einzigen tag in der wohnung (genossenschaft) gewohnt. der vormieter ist verstorben, angeblich kann die summe nicht die nachlassenschaft gerechnet werden.
aber muss ich nun wirklich zahlen? kennt sich jemand mit solchen dingen aus  :-\
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Offline mutznull

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Re: betriebskostenabrechnung
« Antwort #1 am: 26-06-2008, 12:26:08 »
warst du irgendwann 2007 in der Wohnung als Mieter bei der Genossenschaft vermerkt?

Offline hanni ohne nanni

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Re: betriebskostenabrechnung
« Antwort #2 am: 26-06-2008, 12:28:23 »
ich war lediglich für eine wohnung (aber für keine bestimmte) vorgemerkt. die wohnung, in der ich jetzt lebe, habe ich ende 2007 das erste mal gesehen.
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Offline mutznull

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Re: betriebskostenabrechnung
« Antwort #3 am: 26-06-2008, 12:45:02 »
ich war lediglich für eine wohnung (aber für keine bestimmte) vorgemerkt. die wohnung, in der ich jetzt lebe, habe ich ende 2007 das erste mal gesehen.

Ruf einfach mal an bei der Genossenschaft und lass dir erklären, warum du das zahlen solltest, wenn du die Wohnung 2007 nie bewohnt hast... kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, dass du dafür aufkommst...

Offline Dharma

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Re: betriebskostenabrechnung
« Antwort #4 am: 26-06-2008, 12:45:23 »
also meiner meinung nach müssten das seine hinterbliebenen zahlen.

Offline mutznull

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Re: betriebskostenabrechnung
« Antwort #5 am: 26-06-2008, 12:46:47 »
also meiner meinung nach müssten das seine hinterbliebenen zahlen.

oder könnten die das nicht von den Eigenmitteln abziehen, die dem Vormieter rückerstattet werden hätte sollen? hmm

Offline Dharma

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Re: betriebskostenabrechnung
« Antwort #6 am: 26-06-2008, 15:07:51 »
hmmm gute frage...
ich würde mich an die rechtsschutzversicherung wenden, falls du eine hast!

Offline babs1989

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Re: betriebskostenabrechnung
« Antwort #7 am: 26-06-2008, 15:19:44 »
Würd ich auch tun.
Zahlen würd ich denen keinen Cent!

nin

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Re: betriebskostenabrechnung
« Antwort #8 am: 26-06-2008, 15:25:28 »
so, folgendes: ich müsste die betriebskostenabrechnung 2007 bezahlen, aber: ich hab 2007 keinen einzigen tag in der wohnung (genossenschaft) gewohnt. der vormieter ist verstorben, angeblich kann die summe nicht die nachlassenschaft gerechnet werden.
aber muss ich nun wirklich zahlen? kennt sich jemand mit solchen dingen aus  :-\

Sag denen bitte das du nix mit dem Vormieter zu tun hast und das du zu 100% nicht die Betriebskosten einer Wohnung trägst in der du zu dem Zeitpunkt nicht gelebt hast. ansosten sollen sie doch mit deinem anwalt kommunizieren.

Offline TheMechanix

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Re: betriebskostenabrechnung
« Antwort #9 am: 26-06-2008, 19:32:32 »
Sag denen bitte das du nix mit dem Vormieter zu tun hast und das du zu 100% nicht die Betriebskosten einer Wohnung trägst in der du zu dem Zeitpunkt nicht gelebt hast. ansosten sollen sie doch mit deinem anwalt kommunizieren.

Der Anwalt wird si aber vermutlich a die Zähnt ausbeissen, weil das leider per Gesetz so is, daß der jeweils aktuelle Mieter die Betriebskosten zahlt (d.h. wenn's a Nachforderung gibt, wenn's an Überschuß gibt, kriegt er halt was zurück)...
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