dauerauftrag vs. einziehungsauftrag

  • dauerauftrag vs. einziehungsauftrag von kyra am 06 Jan, 2009 13:40
  • sodala. ich bin gerade dabei, die ganzen formulare für das konto bei der easybank auszufüllen (ja, ich hab mich endlich dazu durchgerungen, "umzusteigen" ;) )

    da gibts 2 formulare, eines für daueraufträge, eines für einziehungsaufträge.

    nur weiss ich nicht so genau, bei welchen der ganzen firmen welcher der aufträge gilt.
    hab ja jetzt schon zig abbucher, miete, gas, strom, diverse versicherungen, handyrechnung usw.
    das einzige, was mir halbwegs klar ist, handyrechnung geht über einziehungauftrag. da sich da der betrag ja ändert, je nachdem, wieviel ich telefoniert habe.

    sind die ganzen anderen sachen, wo der betrag über einen längeren zeitraum hinweg gleich bleibt alles daueraufträge?

    hm. im endeffekt kann ich dort ja gleich nachfragen. muss denen dann ja die neue kontonr. bekannt geben. oder?

     ::) ???
  • #1 von Aeldrida am 06 Jan, 2009 13:49
  • Nein, da gibt es einen Unterschied.

    Bei einem Dauerauftrag überweist du Geld an jemand anderen und das regelmäßig.

    Bei einem Einziehungsauftrag ermächtigst du den anderen, Geld von deinem Konto abzubuchen.

    So hab ich das jedenfalls verstanden.
  • #2 von kyra am 06 Jan, 2009 14:03
  • hab gerade im internet nachgeschaut und auch in meinen ordnern, wo die diversen rechnungen drin sind.
    das meiste sind abbuchungsaufträge sprich einziehungsaufträge. weil sich die firmen das ja von meinem konto holen.

    das einzige, dass bei mir unter dauerauftrag fällt ist die überweisung an die reinigungskraft, die bei uns im haus das stiegenhaus reinigt. und die sparkassenversicherung (pensionsvorsorge). wobei, bei letzterem bin ich mir nicht so sicher.

    also dauerauftrag geht mehr oder weniger von mir aus, beim einziehungsauftrag bemächtige ich jemandem, etwas von meinem konto "abzuheben". mehr oder weniger *g*
  • #3 von Avatar am 06 Jan, 2009 15:05
  • Im Prinzip bezahlst du mit einem Einziehungsauftrag Rechnungen ohne dich selbst direkt darum kümmern zu müssen (aussr zu kontrollieren, ob nicht zu viel abgebucht wurde *g*). Einen Dauerauftrag erstellst du selbst.
  • #4 von lara_ela am 06 Jan, 2009 15:44
  • Einzugsermächtigung sagt eigentlich eh schon alles.

    Dauerauftrag auch.  :P

    jo *g*
    bei einem ermächtigt man jemanden - der andere darf also einziehen
    beim anderen erteilt man einen Auftrag...
  • #5 von kyra am 06 Jan, 2009 15:48
  • entschuldigt bitte, dass ich so dämlich bin und das nicht gleich überrissen habe. *niederknie und um vergebung fleh*
     ;)

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