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So wirklich reinpassen tut´s nicht in das Forum, aber ich wußte sonst net wirklich, wo ich´s hinschreiben sollte. Ich soll für die Wohnbeihilfe da ein paar Sachen bei meinen Formularen beilegen... und das bereitet mir ein wenig Probleme. Und die anzusprechenden Stellen haben natürlich zu wenn ich von der Arbeit komm (eh kloa - Beamter muss man sein)Also:Da steht "Kopie des Hauptmietvertrages mit Verbührungsmerk oder Einzahlungsbeleg (unter der Steuernummer 999/4009)"Problem: alles was ich habe ist ein Schreiben, auf dem steht, dass das Hauptmietrecht an mich abgetreten wurde. Reicht das oder brauch ich jetzt unbedingt diesen Hauptmietvertrag? Und was is da mit Einzahlungsbeleg? Wie was wo? Meinen die nen bezahlten Erlagschein? Steuernummer? Häää?Nächster Punkt "Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises"Problem: *pfeift und guckt in die Luft* der is beim Umzug damals irgendwie abhanden gekommen. Geht bei sowas auch der Reisepass? Steht ja auch meine Nationalität drauf.Letzter Punkt der mir grad einfällt "Kopie eines möglichen Mietzinsbeihilfenbescheides vom zuständigen Finanzamt oder Gemeinde bzw. bei Präsenz- und Zivildienern einen Bescheid über die Wohnkostenbeihilfe vom Heeresgebührenamt bzw. vom zuständigen Magistrat."Bitte was? Muß ich jetzt auch noch zum Finanzamt rennen? oder ist die Formulierung "möglicher Mietzinsbeihilfenbescheid" so gemeint "sollte man sowas haben, dann schicken"? Sagt´s bitte ja!Soviel zur Wohnbeihilfe!Kleiner Abschweifer am Rande zu meinem Kostenvoranschlag von der Fernwärme.Da steht unter "Bezahlung":2.) Die Finanzierung mittels eines von Ihnen aufzunehmenden Darlehens, unter Beanspruchung der Förderungsmöglichkeiten der Steiermärkischen Landesregierung.Und was heißt das jetzt? Also ich soll ein Darlehen irgendwo aufnehmen, aber was heißt das mit der Beanspruchung der Förderungsmöglichkeiten jetzt genau damit zu tun? Sind die Förderungsmöglichkeiten jetzt das Darlehen? Bahnhof!Jo, einige werden sich denken "um Himmels Willen, wie kommt die Frau bloß durch´s Leben wenn sie net mal sowas versteht" aber naja - es geht Bitte bitte Erklärung!
staatsbürgerschaftsnachweis kann man wieder holen. ob der Reisepass gilt weiß ich nicht. mein Bruder meinte mal, dass ein Dokument, das auf der Vorlage eines anderen Dokumentes beruht (Reisepass u.a. auf Staatsbürgeschaftsnachweis), dieses impliziert. wobei ich nciht weiß ob die Regelung noch gilt bzw ob die Beamten das auch wissen *G*
ich denke, du wirst den hauptmietvertrag brauchen. ich brauche da immmer nur vom Vermieter diesen... wie heißt das nochmal? naja, dass ich dort halt wohn, wie groß die Wohnung ist und so weiter. aber ich weiß nicht mehr wies am Anfang war, als ich das erste mal angesucht habe. ich suche ja immer nur um weitergewährung an.
bei der Kopie eines Mietzinsbeihilfenbescheides würd ich sagen: wenn du sowas vom FA kriegst, dann brauchst den. wenn du das sowieso nicht bekommst, dann brauchst das nicht. also: ja *G*
beim anderen fehlt ein wenig Info. steht da nur so:§ 2 Bezahlung1.)....2.) Die Finanzierung....? oder gehts da nach dem letzten Punkt noch weiter oder steht oben neben Bezahlung noch was anderes.
*g* jo, gute Frage... Ich werd wohl um einen Anruf net drum rum kommen
auweia. Bekomm ich den bei der GWS vlt als Kopie oder so? Den Uraltvertrag hat meine Großmutter und mit der habe ich ja bekanntlich keinen Kontakt - und mich bekommen keine 10 Pferde dazu den wieder aufzunehmen!
Wieso ja? Ich bekomm ja gar nix, von niemanden... *verwirrt*
Also der 1. Punkt ist die Barzahlung. 1/3 bei Vertragsabschluß, 2/3 bei Fertigstellung. Nach dem Punkt den ich zitiert hatte steht noch "Bezüglich der Magistratsförderung wenden Sie sich im konkreten Einzelfall bitte direkt an die Förderungsstelle". Das ist alles. Aber die Formulare dafür hab ich ja schon hier, sind auch ausgefüllt und ich such nur noch nach meinem Meldezettel, den ich noch hatte, bevor ich aufgeräumt hab. Aber gilt jetzt die Föderung als Darlehen oder was? Irgendwie find ich die Formulierung von diesem Punkt 2 etwas seltsam.
najo, der Vermieter wird wohl irgendwo verzeichnet haben, dass du dort Mieterin bist. von daher sollten die schon irgendwelche Unterlagen haben und vielleicht auch den Vertrag nochmal schicken können.
ah jo! das was ich immer brauch nennt sich "Wohnungsaufwandsbestätigung" fällt mir grad ein.
weils deine eigene Formulierung war:"oder ist die Formulierung "möglicher Mietzinsbeihilfenbescheid" so gemeint "sollte man sowas haben, dann schicken"? Sagt´s bitte ja!"und meine Antwort: ja *g*
jo da fehlt ja ein wichtiger Bestandteil: das Prädikat! drum fragte ich, ob davor oder danach was steht.
Problem: alles was ich habe ist ein Schreiben, auf dem steht, dass das Hauptmietrecht an mich abgetreten wurde. Reicht das oder brauch ich jetzt unbedingt diesen Hauptmietvertrag? Und was is da mit Einzahlungsbeleg? Wie was wo? Meinen die nen bezahlten Erlagschein? Steuernummer? Häää?
Also Du brauchst auf jeden Fall den Mietvertrag, aus einem einfachen Grund: Ein Mietvertrag muß beim Finanzamt (und zwar nicht beim Wohnsitzfinanzamt, sondern beim FA für Gebühren und Verkehrssteuern) vergebührt werden, und das passiert für gewöhnlich beim Vertragsabschluß, und entweder hat ma an Erlagscheinabschnitt vo der Einzahlung, oder am Vertrag wird a Vergebührungsvermerk gmacht...aber Du könntest ja beim Vermieter fragen, ob Du eine Kopie des Mietvertrags haben kannst und dann beim Finanzamt fragen, ob die Dir eine Bestätigung ausstellen können, daß die Gebühr damals entrichtet worden ist...k.A. ob des geht, aber wär a Möglichkeit, dem Kontakt mit der Großmutter auszuweichen...