Autor Thema: Fragen zur Wohnbeihilfe uä. Bürokratiemist  (Gelesen 3374 mal)

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Offline Pana

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Fragen zur Wohnbeihilfe uä. Bürokratiemist
« am: 06-08-2008, 17:15:13 »
So wirklich reinpassen tut´s nicht in das Forum, aber ich wußte sonst net wirklich, wo ich´s hinschreiben sollte.

Ich soll für die Wohnbeihilfe da ein paar Sachen bei meinen Formularen beilegen... und das bereitet mir ein wenig Probleme. Und die anzusprechenden Stellen haben natürlich zu wenn ich von der Arbeit komm (eh kloa - Beamter muss man sein)

Also:
Da steht "Kopie des Hauptmietvertrages mit Verbührungsmerk oder Einzahlungsbeleg (unter der Steuernummer 999/4009)"
Problem: alles was ich habe ist ein Schreiben, auf dem steht, dass das Hauptmietrecht an mich abgetreten wurde. Reicht das oder brauch ich jetzt unbedingt diesen Hauptmietvertrag? Und was is da mit Einzahlungsbeleg? Wie was wo? Meinen die nen bezahlten Erlagschein? Steuernummer? Häää?

Nächster Punkt "Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises"
Problem: *pfeift und guckt in die Luft* der is beim Umzug damals irgendwie abhanden gekommen. Geht bei sowas auch der Reisepass? Steht ja auch meine Nationalität drauf.

Letzter Punkt der mir grad einfällt "Kopie eines möglichen Mietzinsbeihilfenbescheides vom zuständigen Finanzamt oder Gemeinde bzw. bei Präsenz- und Zivildienern einen Bescheid über die Wohnkostenbeihilfe vom Heeresgebührenamt bzw. vom zuständigen Magistrat."
Bitte was? Muß ich jetzt auch noch zum Finanzamt rennen? oder ist die Formulierung "möglicher Mietzinsbeihilfenbescheid" so gemeint "sollte man sowas haben, dann schicken"? Sagt´s bitte ja!

Soviel zur Wohnbeihilfe!

Kleiner Abschweifer am Rande zu meinem Kostenvoranschlag von der Fernwärme.

Da steht unter "Bezahlung":
2.) Die Finanzierung mittels eines von Ihnen aufzunehmenden Darlehens, unter Beanspruchung der Förderungsmöglichkeiten der Steiermärkischen Landesregierung.

Und was heißt das jetzt? Also ich soll ein Darlehen irgendwo aufnehmen, aber was heißt das mit der Beanspruchung der Förderungsmöglichkeiten jetzt genau damit zu tun? Sind die Förderungsmöglichkeiten jetzt das Darlehen? Bahnhof!

Jo, einige werden sich denken "um Himmels Willen, wie kommt die Frau bloß durch´s Leben wenn sie net mal sowas versteht" aber naja - es geht  >:D

Bitte bitte Erklärung!
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Offline lara_ela

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Re: Fragen zur Wohnbeihilfe uä. Bürokratiemist
« Antwort #1 am: 06-08-2008, 17:29:08 »
So wirklich reinpassen tut´s nicht in das Forum, aber ich wußte sonst net wirklich, wo ich´s hinschreiben sollte.

Ich soll für die Wohnbeihilfe da ein paar Sachen bei meinen Formularen beilegen... und das bereitet mir ein wenig Probleme. Und die anzusprechenden Stellen haben natürlich zu wenn ich von der Arbeit komm (eh kloa - Beamter muss man sein)

Also:
Da steht "Kopie des Hauptmietvertrages mit Verbührungsmerk oder Einzahlungsbeleg (unter der Steuernummer 999/4009)"
Problem: alles was ich habe ist ein Schreiben, auf dem steht, dass das Hauptmietrecht an mich abgetreten wurde. Reicht das oder brauch ich jetzt unbedingt diesen Hauptmietvertrag? Und was is da mit Einzahlungsbeleg? Wie was wo? Meinen die nen bezahlten Erlagschein? Steuernummer? Häää?

Nächster Punkt "Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises"
Problem: *pfeift und guckt in die Luft* der is beim Umzug damals irgendwie abhanden gekommen. Geht bei sowas auch der Reisepass? Steht ja auch meine Nationalität drauf.

Letzter Punkt der mir grad einfällt "Kopie eines möglichen Mietzinsbeihilfenbescheides vom zuständigen Finanzamt oder Gemeinde bzw. bei Präsenz- und Zivildienern einen Bescheid über die Wohnkostenbeihilfe vom Heeresgebührenamt bzw. vom zuständigen Magistrat."
Bitte was? Muß ich jetzt auch noch zum Finanzamt rennen? oder ist die Formulierung "möglicher Mietzinsbeihilfenbescheid" so gemeint "sollte man sowas haben, dann schicken"? Sagt´s bitte ja!

Soviel zur Wohnbeihilfe!

Kleiner Abschweifer am Rande zu meinem Kostenvoranschlag von der Fernwärme.

Da steht unter "Bezahlung":
2.) Die Finanzierung mittels eines von Ihnen aufzunehmenden Darlehens, unter Beanspruchung der Förderungsmöglichkeiten der Steiermärkischen Landesregierung.

Und was heißt das jetzt? Also ich soll ein Darlehen irgendwo aufnehmen, aber was heißt das mit der Beanspruchung der Förderungsmöglichkeiten jetzt genau damit zu tun? Sind die Förderungsmöglichkeiten jetzt das Darlehen? Bahnhof!

Jo, einige werden sich denken "um Himmels Willen, wie kommt die Frau bloß durch´s Leben wenn sie net mal sowas versteht" aber naja - es geht  >:D

Bitte bitte Erklärung!

staatsbürgerschaftsnachweis kann man wieder holen. ob der Reisepass gilt weiß ich nicht. mein Bruder meinte mal, dass ein Dokument, das auf der Vorlage eines anderen Dokumentes beruht (Reisepass u.a. auf Staatsbürgeschaftsnachweis), dieses impliziert. wobei ich nciht weiß ob die Regelung noch gilt bzw ob die Beamten das auch wissen *G*

ich denke, du wirst den hauptmietvertrag brauchen. ich brauche da immmer nur vom Vermieter diesen... wie heißt das nochmal? naja, dass ich dort halt wohn, wie groß die Wohnung ist und so weiter. aber ich weiß nicht mehr wies am Anfang war, als ich das erste mal angesucht habe. ich suche ja immer nur um weitergewährung an.

bei der Kopie eines Mietzinsbeihilfenbescheides würd ich sagen: wenn du sowas vom FA kriegst, dann brauchst den. wenn du das sowieso nicht bekommst, dann brauchst das nicht.
also: ja *G*


beim anderen fehlt ein wenig Info. steht da nur so:
§ 2 Bezahlung
1.)....
2.) Die Finanzierung....

? oder gehts da nach dem letzten Punkt noch weiter oder steht oben neben Bezahlung noch was anderes.
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Offline Pana

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Re: Fragen zur Wohnbeihilfe uä. Bürokratiemist
« Antwort #2 am: 06-08-2008, 17:49:55 »
staatsbürgerschaftsnachweis kann man wieder holen. ob der Reisepass gilt weiß ich nicht. mein Bruder meinte mal, dass ein Dokument, das auf der Vorlage eines anderen Dokumentes beruht (Reisepass u.a. auf Staatsbürgeschaftsnachweis), dieses impliziert. wobei ich nciht weiß ob die Regelung noch gilt bzw ob die Beamten das auch wissen *G*

*g* jo, gute Frage...
Ich werd wohl um einen Anruf net drum rum kommen

Zitat
ich denke, du wirst den hauptmietvertrag brauchen. ich brauche da immmer nur vom Vermieter diesen... wie heißt das nochmal? naja, dass ich dort halt wohn, wie groß die Wohnung ist und so weiter. aber ich weiß nicht mehr wies am Anfang war, als ich das erste mal angesucht habe. ich suche ja immer nur um weitergewährung an.

auweia. Bekomm ich den bei der GWS vlt als Kopie oder so? Den Uraltvertrag hat meine Großmutter und mit der habe ich ja bekanntlich keinen Kontakt - und mich bekommen keine 10 Pferde dazu den wieder aufzunehmen!

Zitat
bei der Kopie eines Mietzinsbeihilfenbescheides würd ich sagen: wenn du sowas vom FA kriegst, dann brauchst den. wenn du das sowieso nicht bekommst, dann brauchst das nicht.
also: ja *G*

Wieso ja? Ich bekomm ja gar nix, von niemanden... *verwirrt*


Zitat
beim anderen fehlt ein wenig Info. steht da nur so:
§ 2 Bezahlung
1.)....
2.) Die Finanzierung....

? oder gehts da nach dem letzten Punkt noch weiter oder steht oben neben Bezahlung noch was anderes.

Also der 1. Punkt ist die Barzahlung. 1/3 bei Vertragsabschluß, 2/3 bei Fertigstellung.
Nach dem Punkt den ich zitiert hatte steht noch "Bezüglich der Magistratsförderung wenden Sie sich im konkreten Einzelfall bitte direkt an die Förderungsstelle". Das ist alles. Aber die Formulare dafür hab ich ja schon hier, sind auch ausgefüllt und ich such nur noch nach meinem Meldezettel, den ich noch hatte, bevor ich aufgeräumt hab. Aber gilt jetzt die Föderung als Darlehen oder was? Irgendwie find ich die Formulierung von diesem Punkt 2 etwas seltsam.
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Offline lara_ela

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Re: Fragen zur Wohnbeihilfe uä. Bürokratiemist
« Antwort #3 am: 06-08-2008, 17:58:15 »
*g* jo, gute Frage...
Ich werd wohl um einen Anruf net drum rum kommen
jo anscheinend...
Zitat
auweia. Bekomm ich den bei der GWS vlt als Kopie oder so? Den Uraltvertrag hat meine Großmutter und mit der habe ich ja bekanntlich keinen Kontakt - und mich bekommen keine 10 Pferde dazu den wieder aufzunehmen!

najo, der Vermieter wird wohl irgendwo verzeichnet  haben, dass du dort Mieterin bist. von daher sollten die schon irgendwelche Unterlagen haben und vielleicht auch den Vertrag nochmal schicken können. ah jo! das was ich immer brauch nennt sich "Wohnungsaufwandsbestätigung" fällt  mir grad ein.
Zitat

Wieso ja? Ich bekomm ja gar nix, von niemanden... *verwirrt*

weils deine eigene Formulierung war:
"oder ist die Formulierung "möglicher Mietzinsbeihilfenbescheid" so gemeint "sollte man sowas haben, dann schicken"? Sagt´s bitte ja!"
und meine Antwort: ja *g*

Zitat
Also der 1. Punkt ist die Barzahlung. 1/3 bei Vertragsabschluß, 2/3 bei Fertigstellung.
Nach dem Punkt den ich zitiert hatte steht noch "Bezüglich der Magistratsförderung wenden Sie sich im konkreten Einzelfall bitte direkt an die Förderungsstelle". Das ist alles. Aber die Formulare dafür hab ich ja schon hier, sind auch ausgefüllt und ich such nur noch nach meinem Meldezettel, den ich noch hatte, bevor ich aufgeräumt hab. Aber gilt jetzt die Föderung als Darlehen oder was? Irgendwie find ich die Formulierung von diesem Punkt 2 etwas seltsam.

jo da fehlt ja ein wichtiger Bestandteil: das Prädikat! drum fragte ich, ob davor oder danach was steht.
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Offline Pana

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Re: Fragen zur Wohnbeihilfe uä. Bürokratiemist
« Antwort #4 am: 06-08-2008, 18:04:52 »
najo, der Vermieter wird wohl irgendwo verzeichnet  haben, dass du dort Mieterin bist. von daher sollten die schon irgendwelche Unterlagen haben und vielleicht auch den Vertrag nochmal schicken können.


ok, dann also dort auch hin *seufz*

Zitat
ah jo! das was ich immer brauch nennt sich "Wohnungsaufwandsbestätigung" fällt  mir grad ein.

Ja, sowas brauch ich eh auch. Stimmt, muß eh sowieso zur GWS. Für einen Zettel braucht man 10 andere...

Zitat
weils deine eigene Formulierung war:
"oder ist die Formulierung "möglicher Mietzinsbeihilfenbescheid" so gemeint "sollte man sowas haben, dann schicken"? Sagt´s bitte ja!"
und meine Antwort: ja *g*

aso *aufn Kopf hau* Danke für´s ja sagen  ;D

Zitat
jo da fehlt ja ein wichtiger Bestandteil: das Prädikat! drum fragte ich, ob davor oder danach was steht.

aaahhh ja. Na in dem Fall kann ich dich zufrieden stellen: "Für die Finanzierung dieser Zentralheizungsanlage gibt es zwei Möglichkeiten:"

und dann die Punkte
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Offline Delilah

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Re: Fragen zur Wohnbeihilfe uä. Bürokratiemist
« Antwort #5 am: 06-08-2008, 18:10:45 »
soviel ich weiß, handels es sich hierbei um ein gefördertes darlehen. ich kenn das nur von wien, aber schau mal, ob das nicht zufällig das ist: www.immolife.at/Service/Foerderungen/Foerderungen-Stmk/Foerderungen-Stmk.pdf (hab jetzt einfach mal den ersten eintrag von google genommen, also keine ahnung, ob das das darlehen ist, dass auf dich zutrifft)
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Offline TheMechanix

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Re: Fragen zur Wohnbeihilfe uä. Bürokratiemist
« Antwort #6 am: 06-08-2008, 18:26:06 »
Problem: alles was ich habe ist ein Schreiben, auf dem steht, dass das Hauptmietrecht an mich abgetreten wurde. Reicht das oder brauch ich jetzt unbedingt diesen Hauptmietvertrag? Und was is da mit Einzahlungsbeleg? Wie was wo? Meinen die nen bezahlten Erlagschein? Steuernummer? Häää?

Also Du brauchst auf jeden Fall den Mietvertrag, aus einem einfachen Grund: Ein Mietvertrag muß beim Finanzamt (und zwar nicht beim Wohnsitzfinanzamt, sondern beim FA für Gebühren und Verkehrssteuern) vergebührt werden, und das passiert für gewöhnlich beim Vertragsabschluß, und entweder hat ma an Erlagscheinabschnitt vo der Einzahlung, oder am Vertrag wird a Vergebührungsvermerk gmacht...aber Du könntest ja beim Vermieter fragen, ob Du eine Kopie des Mietvertrags haben kannst und dann beim Finanzamt fragen, ob die Dir eine Bestätigung ausstellen können, daß die Gebühr damals entrichtet worden ist...k.A. ob des geht, aber wär a Möglichkeit, dem Kontakt mit der Großmutter auszuweichen...

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Offline Pana

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Re: Fragen zur Wohnbeihilfe uä. Bürokratiemist
« Antwort #7 am: 06-08-2008, 18:27:22 »
@Delilah: Das wäre natürlich eine Möglichkeit, dass das gemeint sein könnte. In dem Merkblatt steht allerdings, dass ein Zuschuss in Höhe von 66,67% gewährt wird. Also ich versteh echt net, was das mit dem Darlehen nun ist. Oder womöglich sind das zwei verschiedene Sachen... bin etwas überfordert.
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Offline Pana

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Re: Fragen zur Wohnbeihilfe uä. Bürokratiemist
« Antwort #8 am: 06-08-2008, 18:30:11 »
Also Du brauchst auf jeden Fall den Mietvertrag, aus einem einfachen Grund: Ein Mietvertrag muß beim Finanzamt (und zwar nicht beim Wohnsitzfinanzamt, sondern beim FA für Gebühren und Verkehrssteuern) vergebührt werden, und das passiert für gewöhnlich beim Vertragsabschluß, und entweder hat ma an Erlagscheinabschnitt vo der Einzahlung, oder am Vertrag wird a Vergebührungsvermerk gmacht...aber Du könntest ja beim Vermieter fragen, ob Du eine Kopie des Mietvertrags haben kannst und dann beim Finanzamt fragen, ob die Dir eine Bestätigung ausstellen können, daß die Gebühr damals entrichtet worden ist...k.A. ob des geht, aber wär a Möglichkeit, dem Kontakt mit der Großmutter auszuweichen...

Ok, danke. Das klingt schon mal sehr kompetent. Also werd ich das brav machen :)
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Offline hanni ohne nanni

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Re: Fragen zur Wohnbeihilfe uä. Bürokratiemist
« Antwort #9 am: 07-08-2008, 11:41:18 »
wah, dieser blöde wohnzuschuss. bin zwar aus nö, kann dir also nicht wirklich weiterhelfen, aber musste ich mich auch schon genug damit herumschlagen. auf der homepage der landesregierung steht schön beschrieben, welche dokumente und unterlagen man beilegen muss. gut, mach ich. dann kommt der schrieb, dass meine unterlagen eingelangt sind und bearbeitet werden. ein paar tage später, wieder ein schrieb mit einer auflistung, was ich alles nachzureichen habe. gut, mach ich. und jetzt: absolute funkstille *grrr*
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