Autor Thema: Terminunzuverläßigkeitsstrafe  (Gelesen 1513 mal)

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Offline mutznull

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Terminunzuverläßigkeitsstrafe
« am: 09-06-2010, 20:05:59 »
Ich muss das mal in die Runde fragen, ob ihr damit schon Erfahrung gemacht habt... hab das noch nie gehört und weiß eigentlich nicht ob ichs gut oder schlecht heißen soll...

Ich muss bei meinem Zahnarzt beim Einschreiben folgenden Passus unterschreiben:

Wird der Termin von Ihnen kurzfristig abgesagt oder unentschuldigt   versäumt, sind wir berechtigt das vereinbarte Honorar für die entfallene   Sitzung (abzüglich der nicht verwendeten und ersparten Materialen) zu   verrechnen. Die von uns an Dritte in diesem Fall zu zahlenden Kosten und   verwendeten Materialen müssen jedenfalls zur Gänze weiterverrechnet   werden.

Angeblich ist dieses Vorgehen bereits gang und gäbe und hab gehört, dass ein Kunde mal zu spät kam und dann 50 Euro zahlen durfte.

Einerseits gut, das erzieht manche vielleicht in Sachen Zuverlässigkeit, andererseits warum sollte ich für eine nicht erbrachte Leistung etwas zahlen....

Was meint ihr?

SalemSaberhagen

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Re: Terminunzuverläßigkeitsstrafe
« Antwort #1 am: 09-06-2010, 20:14:58 »
Find ich gerechtfertigt bei längeren Sitzungen, wo sich der Zahnarzt extra für dich eine Stunde oder mehr Zeit nimmt.
Bei meiner Zahnärztin, wo ich meist 30 min länger sitze und dann eine 30 min Routinesitzung habe, sehe ich das nicht ein, denn da hat sie gar keinen Verdienstentgang.
Dann wär das ein Grund für mich, den Zahnarzt zu wechseln.

Offline Delilah

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Re: Terminunzuverläßigkeitsstrafe
« Antwort #2 am: 09-06-2010, 20:25:33 »
Ich sehe das zu 100% wie Salem!

Wenn sie das bei jemandem machen, der jetzt zum 3. mal nicht entschuldigt den Termin nicht wahrnimmt - ok.

ABER:

1) Was kann man denn bitte dafür, wenn einem was dazwischen kommt, man nicht aus der Arbeit wegkommt etc. Da müsste ich ja ständig zahlen!

2) Was heißt "kurzfristig"? Das können sie sich dann nämlich so legen, wie sie wollen. Sind das ein paar Stunden vorm Termin oder 2 Tage vorher?? Ganz abgesehen davon, dass es doch auch einen erheblichen Unterschied gibt zwischen absagen und unentschuldigt fehlen.

Würde auch Arzt wechseln.
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Offline mutznull

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Re: Terminunzuverläßigkeitsstrafe
« Antwort #3 am: 09-06-2010, 20:41:32 »
ich hab mir ja überlegt, wenn ich 30min warten muss, will ich dann bitte auch eine wiedergutmachungsprämie... weiß ned, 10eur pro angefangene 30min... wenn ich mich schon verpflichte pünktlich zu sein, möchte ich auch eine pünktliche Behandlung.

wie gesagt, hatte das noch nie bei einem (Fach-)arzt und ich war mittlerweile schon bei einigen *g*


SalemSaberhagen

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Re: Terminunzuverläßigkeitsstrafe
« Antwort #4 am: 09-06-2010, 20:46:30 »
ich hab mir ja überlegt, wenn ich 30min warten muss, will ich dann bitte auch eine wiedergutmachungsprämie... weiß ned, 10eur pro angefangene 30min... wenn ich mich schon verpflichte pünktlich zu sein, möchte ich auch eine pünktliche Behandlung.

wie gesagt, hatte das noch nie bei einem (Fach-)arzt und ich war mittlerweile schon bei einigen *g*

Sollte man echt mal probieren, sobald der Arzt echt mit solchen Forderungen daherkommt.
Wär interessant, ob der VKI bzw. die Arbeiterkammer das unterstützen würde.  ;D
Mit ist es bisher noch nicht passiert, ich hab keine Ärzte mit längerer Wartezeit, sonst wären sie nicht mehr meine Ärzte.  :P

Offline Milka

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Re: Terminunzuverläßigkeitsstrafe
« Antwort #5 am: 09-06-2010, 20:54:53 »
Ich musste das bislang nur bei einem privaten Arzt unterschreiben, wobei auch nur Zahlung zu leisten wäre, wenn man den Termin nicht wahrnimmt ohne abzusagen.
 
Übrigens hat mir dieser Arzt sogar die Hälfte meines Geldes zurückgegeben und wollte mich sogar zum Essen einladen, als "Komplikationen" aufgetreten sind, die er aber nicht zu verantworten hatte  ;D
Als Gott die Männer schuf, versprach er, dass ideale Männer an jeder Ecke zu finden sein
werden… und dann machte er die Erde rund.


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Offline mutznull

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Re: Terminunzuverläßigkeitsstrafe
« Antwort #6 am: 09-06-2010, 21:22:59 »
Übrigens hat mir dieser Arzt sogar die Hälfte meines Geldes zurückgegeben und wollte mich sogar zum Essen einladen, als "Komplikationen" aufgetreten sind, die er aber nicht zu verantworten hatte  ;D

sicher, dass er das bei jedem patienten gemacht hätte?  ;D

Offline Milka

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Re: Terminunzuverläßigkeitsstrafe
« Antwort #7 am: 09-06-2010, 21:40:38 »
Ich denke schon ;) Er hat einfach eine sehr freundliche und nette Art bei allen Patienten (jedenfalls gehen ein paar Familienmitglieder ebenfalls zu diesem Arzt und sind auch ganz begeistert von ihm)
Als Gott die Männer schuf, versprach er, dass ideale Männer an jeder Ecke zu finden sein
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Offline wuschelengel

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Re: Terminunzuverläßigkeitsstrafe
« Antwort #8 am: 09-06-2010, 22:40:07 »
Ich hab in der Zeitung gelesen, dass eine Schülerin von einem Zahnarzt so eine Rechnung bekommen hat- da ist ein Rechtsstreit draus geworden. 
Ich musste sowas noch nie unterschreiben. Kanns einerseits schon verstehen, andererseits wenn ich an die Wartezeiten denke, die man doch bei vielen Ärzten hat, dann müsste es da tatsächlich andersrum auch eine Entschädigung geben. Immerhin muss die Terminvereinbarung dann ja wirklich von beiden Seiten eingehalten werden. 
Von mir eröffnete Themen haben immer mit mir und meinem Leben zu tun, außer das geht explizit aus diesem hervor.

Offline wuschelengel

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Re: Terminunzuverläßigkeitsstrafe
« Antwort #9 am: 09-06-2010, 22:52:48 »
Also bei meiner Zahnärztin hab ich glaub ich noch nie länger als 10 min gewartet..und die ist keine Privatärztin. Die hat einfach ein gutes Terminmanagement. 
Von mir eröffnete Themen haben immer mit mir und meinem Leben zu tun, außer das geht explizit aus diesem hervor.

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