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(und nein, die Tatsache, daß es AlleinerzieherInnen gibt, ist kein Pro-Argument, schließlich kann man ein Defizit nicht mit der Existenz anderer Defizite befürworten)
desweiteren stellt sich dann die Frage nach Sorgerechten...ist die dann dreigeteilt, oder wie? Weil wenn dann wirklich a Mutter oder a Vater zu gunsten eines gleichgeschlechtlichen Partners übergangen wird, find ich das auch nicht ohne weiteres gerecht...
darüberhinaus suchen sich Kinder dann entsprechende Vorbilder aus der näheren Verwandt- und Bekanntschaft
Würde ich nicht sagen, denn gerade in diesem Fall würde dies einer Kontrollgruppe gleichkommen. Schaffen es alleinerziehende Eltern normale Kinder großzuziehen, dann schaffen es auch homosexuelle Eltern (abgesehen davon ist die Alternative wieder eine Alleinerziehung), wo ebenfalls eines der beiden Geschlechter unmittelbar "fehlt" (darüberhinaus suchen sich Kinder dann entsprechende Vorbilder aus der näheren Verwandt- und Bekanntschaft). Abgesehen davon gibt es in anderen Ländern schon lange genug entsprechende Regelungen, dass man dort bereits Erwachsene hat, die aus homosexueller Elternschaft kommen. Unterschiede zu Erwachsenen aus heterosexuellen Partnerschaften: Keine - ausser vielleicht etwas weltoffener.
Darüberhinaus gibt es auch im Tierreich homosexuelle Elternschaft. Die haben auch kein Problem damit. Somit ist es nicht einmal unnatürlich.
Also das "fehlende Geschlechterrollen-Vorbild-Argument" ist ein absoluter no-brainer.Das Sorgerecht ist bereits geklärt. Es gelten die gleichen Regeln wie bei der Adoption des Kindes durch den neuen Partner des Elternteils bei Heteros. Wenn man es dort schafft, dann schafft man es auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Ist ja logisch. Aus rechtlicher Sicht gibt es ohnehin keine Unterschiede zwischen Mann und Frau (bzw. sollte es von Gesetzeswegen nicht geben). Sind alles juristische Personen. Fakt ist, dass es aus erziehungstechnischer Sicht keinen Unterschied macht, ob die Eltern unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts sind. Fakt ist auch, dass das Recht der Stiefkindadoption bei homosexuellen (aber auch heterosexuellen) Partnerschaften ausschließlich zum Vorteil des Kindes geschieht, denn so kann auch der neue Partner Pflegefreistellung erhalten, sich um das Kind kümmern, wenn der leibliche Elternteil stirbt (und der andere kein Sorgerecht aus welchen Gründen auch immer hat), das Kind ist erbberechtigt, der neue Partner kann im Sinne des Kindes ebenfalls Rechtsentscheidungen treffen, selbst wenn der leibliche Teil nicht verfügbar ist, usw.Alle Gegenargumente basieren im Grunde auf Unwissenheit, religiöser Tradition und falscher Erziehung von anderen Eltern (z.B. das Argument, dass das Kind in der Schule Mobbing ausgesetzt sein wird. Ist nicht die Schuld des homosexuellen Paares, sondern der Eltern der mobbenden Kinder, die nicht kapiert haben, dass sie evolutionäre Rückschritte sind).