Autor Thema: Leermedienabgaben auf USB-Sticks und SD-Karten ausweiten?  (Gelesen 914 mal)

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Offline Charliechamp

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Wenns nach der deutschen GEMA geht, dann wird das in naher Zukunft wohl so sein.
Zitat
Gema erklärt Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten
 
Gema height=70Die Gema hat sich zu der drastischen Erhöhung der Urheberabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten geäußert. Die verantwortliche ZPÜ sei gesetzlich verpflichtet, entsprechende Tarife festzulegen, da diese Privatkopien rechtfertigen.
Erst über Pauschalabgaben auf Speichermedien werde das Recht auf eine Privatkopie eingeräumt, da die Leermedien zur Vervielfältigung genutzt werden, sagt Gema-Sprecher Peter Hempel gegenüber Gulli.com. Die Verwertungsgesellschaft ist allerdings nicht direkt verantwortlich für die Gebührenerhöhung, zählt aber zu den Hauptgesellschaftern der ZPÜ.
Die Erhöhung von pauschal 10 Cent auf 1,56 Euro für USB-Sticks und 1,92 Euro für Speicherkarten mit jeweils mehr als 4 GB sorgte für gewaltigen Unmut in den Foren, immerhin ist es eine Steigerungsrate von bis zu 1.850 Prozent. Angesprochen auf das ohnehin angespannte Verhältnis zwischen Gema und Konsumenten, erklärt Hempel, dass es noch offen sei, ob die erhöhten Gebühren überhaupt an die Konsumenten weitergegeben werden.
Genau davon gehen allerdings Hersteller wie Transcend aus, da etwa bei USB-Sticks mit weniger als 4 GB und Preisen von unter 5 Euro kein allzu großer Spielraum besteht. Hempel merkte allerdings an, dass zumindest die Grenze von 4 GB noch nicht fix ist, sondern noch von Schiedsgerichten abgesegnet werden muss. Für Unverständnis sorgte zudem die Entscheidung der ZPÜ, Speicherkarten mit einem höheren Pauschalpreis als USB-Sticks einzuordnen. Dass urheberrechtlich geschützte Werke mittels USB-Sticks getauscht werden, ist nachvollziehbar. Speicherkarten stecken aber normalerweise in Foto- und Videokameras, werden also vor allem für die Speicherung eigener Bilder und Videos genutzt.
Hempel reagiert darauf mit dem Verweis auf eine von der ZPÜ in Auftrag gegebene Studie, die sich mit der Anzahl der Werke befasst, die während einer Gesamtlebensdauer von USB-Sticks und Speicherkarten vervielfältigt werden. Das sollen bei Speicherkarten „390 Musiktitel, 579 professionelle Fotografien, Bilder oder Kunstwerke, 24 Grafiken und 10 Teile aus Büchern“ sein. „Für diese Vervielfältigungen müssen die betroffenen Rechteinhaber (Urheber, ausübende Künstler und Produzenten) angemessen vergütet werden“, so Hempel.
Quelle: computerbase.de

Was meint ihr dazu?Ich persönlich verbreite meine Privatkopien ja über mein Heimnetzwerk an meine Player. Auf meine SD-Karten und USB-Sticks kommen hingegen gradmal Skripten und selbstgemachte Fotos. Dementsprechend bin ich sehr gegen so flächendeckende Abgaben! Ich finde es ehrlich gesagt auch ziemlich dreist sich einfach rauszunehmen mal durch die Bank erstmal jeden anzupinkeln und zur Kassa zu bitten.
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Offline PlüschPanda

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Re: Leermedienabgaben auf USB-Sticks und SD-Karten ausweiten?
« Antwort #1 am: 29-05-2012, 15:41:42 »
für optische medien (was haut man denn da sonst drauf, vor allem in an zeitalter wo man alles andere kleine eben auf usb sticks lädt :D ...und wenn nicht, vor allem in an gewerblichen umfang, kann man sich die gebühren eh zurückholen) oder a lustiges 3tb festplatterl (ganz ehrlich...was soll man da sonst drauf speichern außer seine 1080p filmsammlung) kann ichs ja verstehen. und mir isses lieber, ich zahl die paar gebühren und hab dafür mei ruhe.

aber usb-sticks und speicherkarten (die heutzutage eh praktisch nur mehr in kameras/smartphones verwendung finden)? geh bitte, des is wieder mal nachm motto "da schauts burschn, des hamma noch ned besteuert also mach ma des jetz, komplett wuascht obs berechtigt is oder ned"
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orakeljoe

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Re: Leermedienabgaben auf USB-Sticks und SD-Karten ausweiten?
« Antwort #2 am: 01-06-2012, 23:54:59 »
Die und die AKM...normalerweise gehört denen in's Maul getreten und wenn sie es ein zweites Mal aufreissen und nach dem Warum fragen - gleich noch einmal. Raubrittertum ist das passenste Prädikat. Aber wie mit allen ärgerlichen Dingen solcher Art - es wird sich nichts ändern. Hätten wir noch einen Funken von Selbstbestimmungsrecht und nicht alles nach Brüssel abgeschoben könnte (und sollte es auch Aufgabe der Politik sein) man vll. irgendwie dagegen vorgehen..zwar nicht zur Gänze verhindern aber es gibt ja auch andere Möglichkeiten.

Offline PlüschPanda

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Re: Leermedienabgaben auf USB-Sticks und SD-Karten ausweiten?
« Antwort #3 am: 02-06-2012, 04:09:33 »
die GIS hast vergessen. auch wenn man heutzutage keinen fernseher hat, heißts dann halt brav internet"fernseh"steuer zahlen, weil man könnt die zib ja auch im netz schaun. aja und nochmal glei extra 15 eier pro jahr, denn man zahlt ja so gern selber dafür, dass man überwacht wird. kopf-->tisch
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