Nicht viel dazu zu sagen, ausser dass es schon lange Zeit wurde, dass der VfGH der hellen Seite der Macht folgt und sich ins 21. Jahrhundert begibt.
Kleine Details: Ein Paar hat gegen das Gesetz Klage eingereicht. Bis Ende 2014 muss es geändert werden und das Paar darf bereits jetzt sich "befruchten lassen". Andere Paare sollten dies dann ab 2015 dürfen. Der GH argumentiert, dass der "Schutz der Familie" kein Argument dagegen sei, da eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft keine Substitution einer verschiedengeschlechtlichen Partnerschaft sei, sondern eine gleichberechtigte andere Form. Folglich ist auch ein gleichgeschlechtliches Paar eine Familie.
Guter Job, gutes Urteil, Riesenapplaus!