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Novellierung des Normengesetzes mit folgenden Schwerpunkten: Kontrolle des Normungsinstituts mit konkretem Aufsichtsrecht im Wirtschaftsministerium, Normung nur mehr auf Antrag, Einspruchsrecht gegen Normungsanträge und Schaffung einer Schlichtungsstelle, Neuausrichtung der Finanzstruktur des Normenwesens unter gleichzeitiger Entlastung der Anwender