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die konkurrenzklausel besagt, dass ich ein jahr ab vertragsauflösung nicht in diesem bereich tätig sein darf. wenn doch, muss ich eine koventionalstrafe zahlen. ich weiß aber nicht, ob so eine klausel tatsächlich standhält.
Voraussetzung für die Zulässigkeit der Konkurrenzklausel ist, dass der Arbeitnehmer * im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung volljährig ist und * für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Entgelt (inklusive Sonderzahlungsanteilen) von mehr als € 2.329,-- (17-fache tägliche ASVG-Höchstbeitragsgrundlage 2010) hat.