Einkommenssteuer blabla

  • Einkommenssteuer blabla von Kurai am 05 Apr, 2012 18:01
  • So, ich arbeit 20h die Woche und es geht sich ohnehin aus, dass ich keine Lohnsteuer zahl. Mit nem geringfügigen 6-monatigen Nebenjob letztes Jahr ist es sich haarscharf ausgegangen, dass ich dem FA nix zurückzahlen musste.
    So. Wie ist das jetzt. Ich arbeite 20h die Woche und für den Juni sag ich mal würd ich auf 40h gehen. Da wird mir für das eine Monat eh die Lohnssteuer verrechnet. Bei der Einkommenssteuererklärung 2012 wirds dann natürlich insgesamt mehr sein, sodass ich theoretisch über die Einkommenssteuergrenze komme. Aber der Juni wurde dann eh schon verrechnet, kann also nicht doppelt besteuert werden, oder?

    Ich kenn mich ja net so gut aus dabei, und möcht net einfahren damit. Ich hoffe, es weiß jeder wie ichs gemeint habe  :P
  • #1 von lara_ela am 05 Apr, 2012 18:12
  • ok, ich probiers mal *g*
    du arbeitest jetzt 20h
    im Juni 40h
    ab Juli wieder 20h

    für Juni wird dir die Einkommensteuer abgezogen, wie als wenn du das ganze Jahr 40h gearbeitet hättest.
    das heißt, das bekommst du zurück.

    oder arbeitest du ab Juli was anderes? weil du  meintest, es würde für die ANV 2012 insgesamt mehr sein?
    die Lohnsteuer wird sofort abgezogen. wieso sollte die Lohnsteuer doppelt abgezogen werden?
    bist du selbstständig daneben? hast du mehrere Einkünfte?

    ok... nein, ich weiß doch nicht, was du meinst *g*
    und einfahren... ANV machen und gut is ;)
  • #2 von Kurai am 05 Apr, 2012 18:19
  • Ja, ich arbeite jetzt 20h, im Juni 40h und danach wieder 20h. Früher hab ich das auch mal gemacht, aber da wars nur 15h, kein Problem natürlich, hab die Lohnsteuer da eh zurückbekommen.

    Okay passt, irgendwie hab ich zuviel nachgedacht  ::)

    Nur. Wenn ich über die Grenze drüber wäre, würd ich nix zurückbekommen vom Juni, oder?

     
  • #3 von lara_ela am 05 Apr, 2012 18:38
  • doch. Die Steuer ist immer fürs Jahr gerechnet.
    Beispiel (alles Brutto nach Abzug Sozialversicherung)
    sagen wir du verdienst bei 20h 500,-
    bei 40h 1000,-

    würdest du 12 Monate lang 1.000,- verdienen, hättest du am Ende 12.000,- verdient. --> Erste Steuerstufe ist anzuwenden,
    Steuerberechnung nach Formel.

    Wenn du nun aber 11x500,- verdienst und 1x1.000,- kommst du insgesamt nur auf 6.500,- --> unter der Steuergrenze.
    Die Lohnverrechnung im Juli wird allerdings die Lohnsteuer abziehen, wie als wenn du das Jahr über 40h gearbeitet hättest. also so wie oben beschrieben.
    und diese Steuer holst dir bei der ANV zurück
  • #4 von Kurai am 05 Apr, 2012 18:50
  • Okay, das hätt ich eh gecheckt.

    Aber angenommen, dass:

    11x 900 + 1x 1.600  = 11.500??
  • #5 von TheMechanix am 05 Apr, 2012 18:55
  • Okay, das hätt ich eh gecheckt.

    Aber angenommen, dass:

    11x 900 + 1x 1.600  = 11.500??

    Dann kriegst bei der ANV trotzdem was zurück...für das eine Monat zieht dir die Lohnverrechnung die LSt so ab, als ob du 12x 1.600 = 19.200 Euro arbeiten würdest, sprich du hast a zu hohe Vorauszahlung geleistet...
  • #6 von Kurai am 05 Apr, 2012 18:57
  • Danke, du dürftest meinen Knoten endgültig entwirrt haben.
  • #7 von lara_ela am 05 Apr, 2012 19:03
  • mal vorausgesetzt wieder wir reden von Brutto noch Abzug der SV:

    erste Einkommensteuerstufe beginnt ab 11.000

    also zahlst du Steuern in Höhe von:
    (11.500-11.000)/14.000*5.110=182,50 Steuern für 2012


    Die Lohnverrechnungsabteilung, die dir dein Gehalt auszahlt rechnet anders.
    1.600*12=19.200 (so als würdest du das ganze Jahr über 40h verdienen)

    (19.200-11.000)/14.000*5110=2.993 (fiktive Steuer 2012)

    das bedeutet fürs Monat:
    2.933/12=244,42 --> werden dir am Gehaltszettel abgezogen.

    Wenn du nun die ANV für 2012 machst, bekommst du diese Differenz (244,42[wurden abgezogen]-182,50[eigentliche LSt]) zurück.

    (nicht berücksichtigt, wie immer, Absetzbeträge, Freibeträge etc.pp... das müsste man sich im Detail ansehen je nach Fall.
  • #8 von lara_ela am 05 Apr, 2012 19:04
  • Danke, du dürftest meinen Knoten endgültig entwirrt haben.

    Mechaniker hat recht - hätt ichs so einfach auch haben können? *ggg*
    habs mal in Zahlen nach dem Beispiel gepackt (s. Post). vielleicht hilft ja die Kombo aus Erklärung und Beispiel! :)
  • #9 von LaZyCaT am 19 Apr, 2012 14:10
  • mal vorausgesetzt wieder wir reden von Brutto noch Abzug der SV:

    erste Einkommensteuerstufe beginnt ab 11.000

    also zahlst du Steuern in Höhe von:
    (11.500-11.000)/14.000*5.110=182,50 Steuern für 2012


    Die Lohnverrechnungsabteilung, die dir dein Gehalt auszahlt rechnet anders.
    1.600*12=19.200 (so als würdest du das ganze Jahr über 40h verdienen)

    (19.200-11.000)/14.000*5110=2.993 (fiktive Steuer 2012)

    das bedeutet fürs Monat:
    2.933/12=244,42 --> werden dir am Gehaltszettel abgezogen.

    Wenn du nun die ANV für 2012 machst, bekommst du diese Differenz (244,42[wurden abgezogen]-182,50[eigentliche LSt]) zurück.

    (nicht berücksichtigt, wie immer, Absetzbeträge, Freibeträge etc.pp... das müsste man sich im Detail ansehen je nach Fall.

    sag mal wie kommst du auf die zahlen?

    36,5 % LSt in der ersten Stufe davon werden dir aber 369,18 € wieder abgezogen...

    1600 * 36,5 % = 584 - 369,18 = 214,82 monatliche LSt

    für die berechnung des Jahreseinkommens musst du auch noch die Weihnachtremuneration und Urlaubsbeihilfe dazu rechnen.

    da du für WR und UB nur 6% LSt zahlst (wenn innerhalb des Jahressechstels) kann man das so pauschal nicht berechnen, und man müsste die genauen Bruttozahlen (vor Abzug der SV-Beiträge) haben...

    wenn ich das noch richtig im Kopf habe....

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