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fragen nebenjob
von
kyra
am 12 Jul, 2009 12:18
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ich hab ja quasi seit gesten einen nebenjob. werd morgen sicherheitshalber noch bei der arbeiterkammer anrufen, da ich einige fragen hab. ich dacht mir aber, ich posts mal, vielleicht kennt sich ja der/die eine oder andere mit dem thema aus. muss ich meinen arbeitgeber informieren, dass ich jetzt nebenbei noch wo anders arbeite? es ist eine ganz andere branche und ich bin nur für die zeit gemeldet, in der ich tatsächlich arbeite. hab ein wenig im internet recherchiert, da steht aber nur was davon, dass man den arbeitgeber informieren muss, wenn man im selben geschäftszweig tätig ist. und die 2. wichtige frage: wie sieht das aus mit dem lieben finanzamt? wie viel darf ich im jahr dazuverdienen bzw insgesamt verdienen? ich schätz mal, ich kann nicht einfach ein paar abende die woche arbeiten gehen und mich an dem geld, dass ich dabei verdien, erfreuen, weils da ja sicher eine gewisse grenze gibt, die man nicht überschreiten sollte (es sei denn, es ist so viel, dass es sich tatsächlich auszahlt  )
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#1
von
Heavenly_Creature
am 12 Jul, 2009 16:12
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zu deiner ersten frage kann ich dir nur sagen: schau in deinen dienstvertrag. in meinem steht z.b. drinnen, dass ich die erlaubnis des dienstgebers einholen muss, wenn ich zusätzlich woanders arbeiten möchte, auch wenn es kein konkurrenzunternehmen ist.
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#2
von
Varruckte
am 12 Jul, 2009 16:22
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bezüglich dazuverdienen: dein jetziges einkommen und das des nebenjobs wird zusammengezählt. wenn du dann in eine höhere steuerklasse fällst (was wahrscheinlich der fall ist) wirst du mehr steuern zahlen müssen.
du bist dann übrigens verpflichtet, die steuererklärung zu machen. vermutlich wirst du was nachzahlen müssen. bezüglich krankenkasse kenne ich mich nicht aus - aber da gibt's auch nachzahl-regelungen.
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#3
von
cat
am 12 Jul, 2009 19:30
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Ich hatte mal 2 kleine Jobs nebeneinander und da ich bei jedem einzelnen nicht über der Grenze war, ab der man Sozialversicherung zahlen muß, hab ich mich bei der Krankenkassa gemeldet und "freiwillig" Sozialversicherung bezahlt, um dann nicht nachzahlen zu müssen. Die Abrechnung kommt dann nämlich erst im Jahr drauf und dann nachzahlen müssen ist bitter - außer du legst es dir gleich zur Seite. Steuerlich ist es sicher auch interessant, aber damit kenne ich mich nicht aus, da ich damals nicht soviel verdient habe. Bei mir steht auch im Dienstvertrag, dass ich einen Nebenjob von meiner Firma bewilligt bekommen muß. War keine große Geschichte. Ich hab die andere Firma einfach in der Personalabteilung mit Adresse angegeben und die Sache war erledigt. @heavelny: Konkurrenzunternehmen?  Da wäre ich sofort gekündigt
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#4
von
Delilah
am 13 Jul, 2009 13:01
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Weiß jemand, wie das funktioniert, wenn ich einen normalen Job habe (also angemeldet) und nebenbei etwas auf Honorarbasis (nicht viel und wahrscheinlich von zuhause aus) mache? Hätte heute nämlich ein interessantes Angebot bekommen...nur wenn ich dann eine Steuererklärung machen darf, lass ichs lieber.
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#5
von
kyra
am 14 Jul, 2009 13:56
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klärts mich bitte auf. warum muss ich der krankenkassa was nachzahlen? immerhin bin ich ja über meinen arbeitgeber versichert (sowohl über den, bei dem ich fix angestellt bin, als auch, was den nebenjob betrifft) einzig und allein das finanzamt kassiert nächstes jahr dann von mir, weil ich eben dazuverdient hab. oder hab ich da was falsch verstanden? im endeffekt eh egal, die arbeit taugt mir, ich verdien mir bissal was dazu. und es ist ja auch nicht so, dass ich alles gleich ausgeb, und dann blöd aus der wäsche schau, wenn ich plätzlich was nachzahlen muss.
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#6
von
Varruckte
am 14 Jul, 2009 14:16
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wenn du unter der geringfügigkeitsgrenze liegst (und "nebenjob" klingt irgendwie so - nich bös sein wenn ich das falsch verstanden hab) musst du die differenz nachzahlen. wenn du die SV eh gleich zahlst ist das kein problem.
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#7
von
cat
am 14 Jul, 2009 21:36
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wenn du unter der geringfügigkeitsgrenze liegst (und "nebenjob" klingt irgendwie so - nich bös sein wenn ich das falsch verstanden hab) musst du die differenz nachzahlen. wenn du die SV eh gleich zahlst ist das kein problem.
Dem schließ ich mich an. Frage bzgl. Lohnsteuer bleibt halt noch offen.
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#8
von
Charisma
am 16 Jul, 2009 01:47
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Soweit ich mich erinnere, muss man ab mehr als 700€/Jahr zusätzlich versteuern. Zumindest wenn's aud selbständiger/quasi selbständiger Basis ist.
Ich bekomme dauernd Angebote, neben meinem Auftragskillerjob noch privat was zu drehen, aber das zahlt sich eben aus diesem Grund nicht aus. Bräuchte dann einen Steuerberater und wos woass i, da pfeif ich drauf.
Ich müsste das auch bei meinem AG bekannt geben, das steht so im Vertrag.
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#9
von
cat
am 16 Jul, 2009 08:13
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Privat was zu drehen.... Home movies oder was?
Was wird ein Auftragskiller nebenbei wohl für Jobangebote bekommen
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