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freier mitarbeiter
von
Ginger
am 24 Feb, 2009 14:32
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meine chefin hat mir vor kurzen angeboten mich abzumelden und als freien mitarbeiter zu "halten" ..
sie findet nämlich ich sehe gar nicht wie viel geld sie in wirklichkeit in mich investiert und darum will sie es mir lieber bar auf die kralle geben und ich solle mich doch selbst versichern.
irgendwelche erfahrungen damit oder sonst wissenswertes zu erzählen außer das man sich 13 u 14 gehalt in die haare schmieren kann und nicht selbstverständlich urlaubsanspruch hat?
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#1
von
SalemSaberhagen
am 24 Feb, 2009 14:42
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Ich persönlich halte nichts davon. Auch, weil die AK mal herausgefunden hat, dass 80% der freien Dienstnehmer formal eigentlich normal angemeldet werden müssten. Nennt sich Scheinselbständigkeit und ist eigentlich illegal. (Versteh sowieso nicht, wieso diese Form überhaupt in Ö Fuß fassen durfte  Da hast du die Nachteile eines Selbständigen und die Nachteile eines Angestellten.) Zusätzlich zu dem, was du genannt hast: kein Anspruch auf Krankengeld, du musst dich selbst arbeitslosenversichern (geht ja jetzt auch für (Schein)selbständige) Ich würde mich genau informieren, wie viel du verdienen müsstest, damit du das, was du an Sozialleistungen nicht kriegst, kompensieren kannst.
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#2
von
Thora
am 24 Feb, 2009 14:46
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heißt das jetzt, sie stellt dich als freier dienstnehmer ein anstatt dich zu kündigen und wenn dus nicht willst, bist du den job endgültig los? wenns nicht unbedingt sein muss, dann würd ich das auf keinen fall machen.
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#3
von
Ginger
am 24 Feb, 2009 15:02
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nein nein von ihrer seite aus passts ja eh, einen dreck bezahlen für 50 std die woche und ein paar anderen extras.. wir zwei haben uns das ganze wohl vor nem jahr anders vorgestellt als es jetzt ist, hat sich in eine blöde richtung entwickelt bla bla.. tatsächlich bietet sie mir an so weiter zu machen wie es jetzt ist, freie dienstnehmerin zu sein ODER mir selbst was zu überlegen (schicke grad unzählige bewerbungen als teilzeitkraft aus).. sprich für mich steht nichts auf dem spiel außer irgendwann einfach auf der straße zu sitzen weil kein geld mehr für die miete da ist.  und irgendwie kann ich mich mit dem freien dienstnehmer nicht so anfreunden, nach dem was ich bei der ak so gelesen hab drüber..
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#4
von
Thora
am 24 Feb, 2009 15:05
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lass dich mal von der arbeiterkammer spezifisch zu deinem fall beraten. ob du mehr als freier dienstnehmer rausbekommst... ich kenn mich ja nicht aus, aber ich wage es zu bezweifeln. ne neue stelle wär wohl am besten, ich drück dir die daumen :-)
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#5
von
lara_ela
am 24 Feb, 2009 15:30
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es kommt, wie salem schon geschrieben hat, sehr häufig vor, dass die Leute so angestellt werden, obwohl sie das gar nicht dürften! wenn du einen KV hast und du tätigkeiten verrichtest, die genau da reinpassen, dann gehörst du auch so angestellt (das ist auch insofern nicht uninteressant, als es da auch eine Gehaltstabelle gibt und eine genaue Regelung, wie gewisse Dienstzeiten (zB zuschläge am Abend) zu vergüten sind. ich weiß ja nicht, was du arbeitest, wollte es aber nochmal herausstreichen  das mit diesen freien Dienstnehmern ist so eine Gschichte... eigentlich von überall die Nachteile... andererseits kannst halt sofort gehen, wenn du was neues findest...
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#6
von
TheMechanix
am 24 Feb, 2009 21:15
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wenn du einen KV hast und du tätigkeiten verrichtest, die genau da reinpassen, dann gehörst du auch so angestellt Also ob ein DV als freies DV is, hängt aber wenig davon ab, welche Tätigkeit man verrichtet, sondern wie die Abhängigkeit zum Dienstgeber is... @Ginger: I würd' a sagen, informier' di amal, wieviel du mehr verdienen müßtest, um die Kosten für die Selbstversicherung aufzufangen, bevor du dich in die Schiene drängen lasst...das Modell "Freier DN" is halt für die Arbeitgeber a beliebtes, weil die Kosten deutlich geringer san...obwohl's (wie Salem richtig schreibt) in den meisten Fällen illegal is, weil es sich um klassische Dienstverhältnisse handelt...
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#7
von
lara_ela
am 25 Feb, 2009 01:12
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naja, so ist das nicht unbedingt richtig.,... es gibt genügend DN, die ein Verhältnis haben, das eigentlich die Anstellung nach KV erfordern würde. was eh zu dem passt, was du am Ende gschrieben hast... (hab mich da ein bissi eingelesen, weil ich mich schon oft geärgert hab, wenn Leut Sachen machen, und dafür nciht bezahlt werden - und damit keine unbezahlten Überstunden, die gerade am Anfang oft geleistet werden, weil man länger braucht, weil mans noch nicht kann...)
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#8
von
TheMechanix
am 25 Feb, 2009 10:20
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Weil i grad herumgsucht hab: Ab 1. Jänner 2008 unterliegen freie Dienstnehmer, deren monatliches Entgelt aus einem freien Dienstverhältnis die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, auch der Arbeitslosenversicherungspflicht und der Insolvenz-Entgeltsicherung. Sie haben daher unter den gleichen Bedingungen wie Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld und auf Insolvenz-Ausfallgeld. Freie Dienstnehmer können ab 1. Jänner 2008 auch einkommensabhängiges Wochengeld und Krankengeld beziehen. Quelle: www.help.gv.at (bzw. steht's auch auf der HP der AK) @lara: I hab jetz auch a bissl nachglesn...ehrlich gsagt, des ganze is sowieso a schwammige Gschicht...für freie DN gelten ja arbeitsschutzrechtliche Vorschriften net, was mMn rechtlich net amal korrekt is...im ASVG san freie Dienstnehmer den herkömmlichen Dienstnehmern gleichgestellt und weder im Angestellten-, noch im Arbeitsverfassungs-, im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs- oder im Urlaubsgesetz werden freie Dienstnehmer explizit ausgenommen...wär jetz interessant zu wissen, wo des geregelt is...
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#9
von
hanni ohne nanni
am 25 Feb, 2009 11:25
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ich würds an deiner stelle nicht machen! war jahrelang freier mitarbeiter und der einzige vorteil daran war, dass ich jederzeit den job hätte schmeißen können.
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