Grunderwerbsteuer

  • Grunderwerbsteuer von am 13 Jun, 2009 10:17
  • Anscheinend zahlt man ja 2% des dreifachen Einheitswertes (wieso nicht 6% des einfachen Einheitswertes?!?!?!) GES, wenn man eine Eigentumswohnung von einem (nahen?) Verwandten käuflich erwirbt, richtig?

    Jetzt frag ich mich, wie dieser Einheitswert berechnet wird - wohl kaum am Kaufpreis.  ???

    Wieviel Spielraum hat man da für eine "geldschonende" Lösung?  ;)


    (Ich nehme ja an, dass man die GES auch im Falle einer Schenkung blechen darf.... )
  • #1 von TheMechanix am 13 Jun, 2009 12:35
  • Also ich hab voriges Jahr von meiner Mutter Baugrund geschenkt bekommen und hab mich deppat gesucht bei dem Versuch, irgendwas über die Berechnung von Einheitswerten herauszufinden...die beruhen ja alle auf Daten aus den 70ern, daß war ja der Grund, warum der OGH die Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgehoben hat, weil Grundstücke im Vergleich zu Geldvermögen an völlig sinnlosen Werten besteuert wurden bzw. noch immer werden, nachdem die Grunderwerbssteuer für käuflichen Erwerb genauso gilt wie für Schenkungen und Erbfälle...

    Aber einfach am letzten Grundsteuerbescheid nachsehen, da steht der Einheitswert eh oben...

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