Kündigungsfrist

  • Kündigungsfrist von lara_ela am 13 Jun, 2014 10:11
  • so, jetzt frag ich mal euch, weil vielleicht weiß das ja irgendjemand, wie das wirklich geht (von meinem Bruder kamen ein paar kryptische Antworten *g*)

    Die Kündigungsfrist beträgt lt. §20 (4) AngG ein Monat und kann durch Vereinbarung um 6 Monate verlängert werden.
    Daraus schließe ich, dass im Angestelltenverhältnis (ich bin Angestellte, keine Arbeiterin) es nicht möglich ist, eine Kündigungsfrist von 2 oder 3 Monaten zu vereinbaren. theoretisch auch nicht, wenn beide zustimmen, da gegen ein Gesetz verstoßen wird.
    Oder ist die Regelung lockerer?
    Zur Arbeiterkammer gehen halte ich nicht für unbedingt sinnvoll, meine Erfahrung ist, dass sich die gar nicht wirklich auskennen (zumindest die primären Ansprechpartner). (die haben meiner Kollegin gesagt, wenn im Vertrag nicht steht, was mit Überstunden passiert, verfallen diese. so ein Blödsinn, dazu gibt es ein Gesetz, es ist gut, es im Vertrag stehen zu haben, aber das Gesetz gilt ja sowieso).
  • #1 von wuschelengel am 13 Jun, 2014 10:51
  • so, jetzt frag ich mal euch, weil vielleicht weiß das ja irgendjemand, wie das wirklich geht (von meinem Bruder kamen ein paar kryptische Antworten *g*)

    Die Kündigungsfrist beträgt lt. §20 (4) AngG ein Monat und kann durch Vereinbarung um 6 Monate verlängert werden.
    Daraus schließe ich, dass im Angestelltenverhältnis (ich bin Angestellte, keine Arbeiterin) es nicht möglich ist, eine Kündigungsfrist von 2 oder 3 Monaten zu vereinbaren. theoretisch auch nicht, wenn beide zustimmen, da gegen ein Gesetz verstoßen wird.
    Oder ist die Regelung lockerer?
    Zur Arbeiterkammer gehen halte ich nicht für unbedingt sinnvoll, meine Erfahrung ist, dass sich die gar nicht wirklich auskennen (zumindest die primären Ansprechpartner). (die haben meiner Kollegin gesagt, wenn im Vertrag nicht steht, was mit Überstunden passiert, verfallen diese. so ein Blödsinn, dazu gibt es ein Gesetz, es ist gut, es im Vertrag stehen zu haben, aber das Gesetz gilt ja sowieso).
    Hm, ist sie wirklich um genau 6 Monate verlängerbar? Und nicht um BIS ZU 6 Monate?
  • #2 von lara_ela am 13 Jun, 2014 11:03
  • ja bis zu
    ändert nichts an der Frage
  • #3 von wuschelengel am 13 Jun, 2014 11:14
  • Wenn eine Kündigungsfrist von bis zu 6 Monaten möglich ist (nach Vereinbarung) warum, sollten dann 2 oder 3 Monate rechtlich nicht möglich sein? Nach meiner Auslegung sind 6 Monate das Maximum, 1 Monat vorgeschrieben und alles was bis zu 6 Monate vereinbart ist, wäre ok? Ich bin keine Juristin, aber für mich liest es sich so.
  • #4 von lara_ela am 13 Jun, 2014 11:24
  • ah, jetzt check ich meinen Fehler! aus irgendeinem Grund hat mein Hirn aus Monaten immer Wochen gemacht!

    passt, damit ist alles in Ordnung. ;) Danke! Durch dich bin ich gerade erst auf meinen Knopf im Hirn gekommen! :) merci

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