Mitarbeitervorsorgekasse

  • Mitarbeitervorsorgekasse von am 21 Apr, 2009 20:12
  • Wie finde ich heraus, bei welchen MVKs ich Geld liegen habe?

    Meines Wissens nach bin ich mittlerweile bei der dritten unterschiedlichen.  ::)

    Kann ich mir das Geld von den anderen beiden (von denen ich weiß - könnt auch noch eine 4. geben) auszahlen lassen?
  • #1 von TheMechanix am 21 Apr, 2009 20:18
  • Bei welcher MVK Du bist, müssten eh dei Arbeitgeber wissen (bzw. deine ehemaligen), der zahlt dort ja schließlich ein (bzw. haben die ja dort eingezahlt)...

    Was das Auszahlen lassen angeht: k.A. ob das auch bei einem aufrechten DV geht...vielleicht geht's, die Beträge in eine MVK zu transferieren, weiß i aber zugegebenermaßen a net...

    Was mi wundert: Kriegst Du ka Verständigung von den Kassen, wie hoch deine Anwartschaften sind? Ich krieg das jedes Jahr...
  • #2 von TheMechanix am 21 Apr, 2009 20:36
  • Hm... Das ist ja das komische... Ich bekomm von denen nix mehr... Jetzt will ich die Kohle, bevor da was untergeht.  >:(

    Sind eh keine aufrechten DV mehr.

    Dann halt einfach nachfragen bei den Kassen, was mit dem Geld is...und wegen der möglichen 4. halt den damaligen AG fragen (der muß ja dazu no Unterlagen haben) und dann auch diese Kasse "quälen"...
  • #3 von Contessa am 13 Mär, 2010 21:18
  • Das ist das neue System.

    Der Betrag wird einfach immer weitergegeben....also jede Firma, in der du arbeitest, zahlt was ein...monatlich.

    Und du nimmst das dann zur nächsten Firma mit...quasi. Weißt, was ich meine?

    Also beim neuen System bekommst du nicht mehr von jeder Firma automatisch eine Abfertigung, wenn du gehst, sondern jede Firma, in der du arbeitest zahlt monatlich in diesen Topf ein und irgendwann kannst es halt nehmen oder bekommst es spätestens bei der Pensionierung.
  • #4 von Kurai am 13 Mär, 2010 21:28
  • Oh, das Problem hab ich auch. Eigentlich hätte ich rechtzeitig bekannt geben müssen, ob ich das an meiner neuen MVK übertragen haben möchte (kannte mich damals nicht aus,  der Herr am Telefon konnte sich leider auch nicht verständlich machen... hmpf). Jetzt hab ich halt zwei, und ja du kannst es dir auszahlen lassen.
  • #5 von Contessa am 13 Mär, 2010 21:29
  • Ja, aber soweit ich weiß, ist das egal. Dann wird der Topf eben rüber geschubst. Am Ende müsstest dann jedenfalls alles zusammen haben. Behalte einfach die Zettel auf.

    Edit: ja...genau, die Kurai hats eh gesagt.
  • #6 von silentvoice am 13 Mär, 2010 21:32
  • Das ist das neue System.

    Der Betrag wird einfach immer weitergegeben....also jede Firma, in der du arbeitest, zahlt was ein...monatlich.

    Und du nimmst das dann zur nächsten Firma mit...quasi. Weißt, was ich meine?

    Also beim neuen System bekommst du nicht mehr von jeder Firma automatisch eine Abfertigung, wenn du gehst, sondern jede Firma, in der du arbeitest zahlt monatlich in diesen Topf ein und irgendwann kannst es halt nehmen oder bekommst es spätestens bei der Pensionierung.

    Finde ich sehr spannend, muss ich zugeben. Heißt das, wenn ich zwei Jahre bei einer Firma bin und dann ein Jahr bei einer anderen, sind das trotzdem diese 36 Monate die ich mir dann auszahlen lassen kann?

  • #7 von Contessa am 13 Mär, 2010 21:49
  • Finde ich sehr spannend, muss ich zugeben. Heißt das, wenn ich zwei Jahre bei einer Firma bin und dann ein Jahr bei einer anderen, sind das trotzdem diese 36 Monate die ich mir dann auszahlen lassen kann?

    Gelöscht.

    Lies das vom Mechanix...besser so
  • #8 von TheMechanix am 13 Mär, 2010 22:32
  • Wah, bitte, was ma hier so liest, tut ja fast scho weh...*g*

    1. Abfertigung alt is so grennt, daß ma ab 3 Jahren ununterbrochener Dienstzeit (= beim EINEM AG) Anspruch auf 1 Monatsentgelt Abfertigung ghabt hat, ab 5 Jahren 3, etc. bis Anspruch auf 12 Monatsentgelte ab einem ununterbrochenen DV von mehr als 25 Jahren...da war überhaupt nix unfair, wenn jemand 37 Jahre bei einer Fa. war, und dann 3 Jahre bei einer anderen hat er auch nur auf 3 Jahre einen Anspruch gehabt...der einzige Grund, warum von dieses System von blau-schwarz geändert wurde, war der, daß die Unternehmen was davon haben (is natürlich was anderes, ob ich für die AN 1,53% einzahl und das war's, oder ob ich enorme Rückstellungssummen bilden muß, weil ich dann plötzlich auf einmal 3 Leuten eine Abfertigung auszahlen muß) - aber für die AN war's ein großer Rückschritt, net nur, weil die Abfertigungsansprüche extrem gesunken sind, sondern weil die meisten Veranlagungen auch noch Verluste geschrieben haben - überhaupt jetzt während der Wirtschaftskrise...

    2. Jetz is es so, daß die Beitragszeiten zusammengerechnet werden, d.h. wenn man 2 Jahre bei einem AG war und 1 Jahr bei einem anderen, dann hat man Anspruch auf Abfertigung (allerdings nur im Falle der Beendigung eines Dienstverhältnisses - das wird der wohl Grund sein, warum Du dir das nicht auszahlen lassen kannst) - oder man kann's weiter rennen lassen, oder in eine andere MVK übertragen...nur kümmern muß ma si halt drum ;)
  • #9 von TheMechanix am 13 Mär, 2010 22:57
  • Versteh ich nicht. Das DV beim alten DG ist seit 4 Jahren beendet. Und dennoch steht auf ihrem Wisch, ich könne mir das nicht auszahlen lassen.

    Naja, ich nehm mal an, das hängt eben damit zusammen, daß Du derzeit in einem DV bist...wennst dei DV demnächst beenden würdest, könntest Du's Dir sicher auszahlen lassen...

Are you sure?

Are you sure?

Are you sure?

Are you sure?

Are you sure?

Are you sure?

Are you sure?

Are you sure?

Are you sure?

Are you sure?

Are you sure?

Powered by EzPortal
Go to page:

Navigation