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Nebenbeschäftigung
von
wuschelengel
am 20 Okt, 2019 08:58
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Ich hab da ein Angebot und bin noch unsicher.
Größte Hürde wäre wahrscheinlich meine Vorgesetzte. So wie ich das sehe, ist es zwar die gleiche Branche, aber da mein Arbeitgeber dieses Angebot überhaupt nicht hat, wärs nicht Konkurrenz. Informieren muss ich sie wohl trotzdem? Ich bin noch sehr unsicher, wie ich das angehe. Ich hätte sie angerufen und es ihr erzählt und zusätzlich ein E-Mail geschickt, damit schriftlich.
Zudem kenne ich mich null aus. Das neue wäre auf Honorarnote. Ich soll mein Honorar sagen. Ähm ich habe echt keine Ahnung, was da üblich und angemessen ist. Ich habe noch nie Gehalt verhandelt- in meiner Branche wird immer strikt nach Kv gezahlt, da gibts keinen Spielraum.
Ich weiß nicht, wie ich das steuerlich anführe. Es wäre jedenfalls nur geringfügig.
Ich finde das alles so aufwendig und mühsam und kompliziert.
Die Tätigkeit an sich würde mich interessieren und nachdem mich die nun in einer Woche 3x kontaktiert haben deswegen, haben sie wohl wirklich Interesse.
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#1
von
lara_ela
am 20 Okt, 2019 12:50
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https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/207/Seite.2070007.htmlVermutlich neue selbstständige. Geringfügig ist es dann wenn ein bestimmter Betrag nicht überschritten wird. Honorar: nimm mal dein brutto Gehalt und sieh dir den Stundensatz an als Orientierung. Dann legst noch was drauf. Vor allem wenn du eh nicht weißt ob du's machen willst kannst mal hoch ansetzen! Zusätzlich kannst es googeln, was da üblich ist.
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#2
von
Charisma
am 20 Okt, 2019 13:14
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Was hast du denn im Arbeitsvertrag stehen?
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#3
von
wuschelengel
am 20 Okt, 2019 16:54
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https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/207/Seite.2070007.html Vermutlich neue selbstständige. Geringfügig ist es dann wenn ein bestimmter Betrag nicht überschritten wird. Honorar: nimm mal dein brutto Gehalt und sieh dir den Stundensatz an als Orientierung. Dann legst noch was drauf. Vor allem wenn du eh nicht weißt ob du's machen willst kannst mal hoch ansetzen! Zusätzlich kannst es googeln, was da üblich ist. Danke, das hab ich gemacht und ich hab auch wen gefunden, der mir einen Richtbetrag sagen konnte. Mein Bruttogehalt ist eh zum Heulen schlecht für meine akademische Laufbahn. Naja. Mein Karma ist ja dafür umso besser.
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#4
von
wuschelengel
am 20 Okt, 2019 16:57
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Was hast du denn im Arbeitsvertrag stehen? Zur Nebenbeschäftigung? Nur einen Satz. Dass keine erlaubt sind, die mit der Tätigkeit bei meinem Arbeitgeber unvereinbar sind. Sonst auch nix, dass ich informieren müsste. Das würde ich aber schon machen. Es gibt halt trotzdem einen Berührungspunkt mit meinem Job. Interessenskonflikt gibts keinen und ich mache dort dann auch was anderes- etwas, was ich bei meinem Job nicht mache laut Stellenbeschreibung und wo meine Chefin auch sagt, ich solls nicht machen da nicht unser Angebot.
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#5
von
lara_ela
am 20 Okt, 2019 18:30
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gut, also, wenns für dich interessant ist, und auch der genannte Richtbetrag dir passend erscheint, dann geh in die Verhandlung. überleg dir zuerst, was das niedrigste wäre, für das du das machen würdest. da du einen Job hast, der dir passt und du diesen Zusatz nicht unbedingt machen willst, brauchst du da auch nicht zu bescheiden sein. wenn dir 20 Euro (ist nur irgendeine Hausnummer) BRUTTO (selbstständig) zu wenig ist, weil sichs dann sowieso nicht auszahlt, dann sagst nicht ja, wenn sie dir das anbieten. nimm den Richtwert und verlange etwas drüber. Frag genau, wie die Arbeitsbedingungen sind: mit Honorarnote heißt das, du bist selbstständig. damit bist du an keine Weisungen gebunden und agierst unabhängig. das heißt auch, dass, wenn sie sagen, sie bräuchten von dir was morgen, dass du sagen kannst, dass du keine Zeit hast - anders natürlich, wenn sie sagen, sie brauchen eine bestimmte Leistung bis zum Tag x. dann sollts bis dorthin fertig sein. Geringfügigkeit in der Selbstständigkeit musst nochmal suchen. vor allem wird dich das vielleicht erst nächstes Jahr betreffen und dann hat sich das wahrscheinlich wieder geändert. wenn du weniger als diesen Betrag verdienst, dann kannst du bei der SVA (als selbstständige musst dich selbst versichern) einen Antrag zum Opt-out stellen - das bedeutet, dass du keine SV Beiträge dafür zahlst - also wie bei einer geringfügigen Beschäftigung. versichert bist du ja sowieso über dein Arbeitsverhältnis (ich denke mal, du bist dort über Geringfügigkeit gemeldet).
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#6
von
Charisma
am 20 Okt, 2019 19:35
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Zur Nebenbeschäftigung? Nur einen Satz. Dass keine erlaubt sind, die mit der Tätigkeit bei meinem Arbeitgeber unvereinbar sind. Sonst auch nix, dass ich informieren müsste. Das würde ich aber schon machen. Es gibt halt trotzdem einen Berührungspunkt mit meinem Job. Interessenskonflikt gibts keinen und ich mache dort dann auch was anderes- etwas, was ich bei meinem Job nicht mache laut Stellenbeschreibung und wo meine Chefin auch sagt, ich solls nicht machen da nicht unser Angebot.
Das mit der Unvereinbarkeit hab ich auch, ich darf nix machen, was nicht zum Ansehen einer Lehrerin passt (weiß den genauen Wortlaut nicht). Ein Bordell darf ich z.B. nicht betreiben.  Ich muss es aber auch melden. Und dass die Chefin sagt, du sollst es nicht machen, würde das dein Unternehmen dann auch sagen?
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#7
von
v123
am 20 Okt, 2019 20:02
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Ich hab ja eine Zeit lang genau so gearbeitet - zu meiner 50% btw 60% Anstellung geringfügig stundenweise dazu auf Honorarbasis Dh wirklich nur die Stunden, die ich auch absolvierte. Ich stellte halt keine honorarnote sondern mein Kollege übermittelte Ende des Monats die stundenanzahl u ich bekams überwiesen... Um keine Nachzahlungen zu haben u damit’s legal dazu zählt, hab ich bei der KK mich zusätzlich versichert auf einen angenommenen fiktiven Stundensatz. Gab keine Probleme bis jez - u Ende des Monats hör ich auf damit. Aha - meine Haupt-AG informierte ich mündlich. U wichtig war dass das nebenbei imeine hauptdienstzeiten nicht beeinflussten od einschränkten.
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#8
von
lara_ela
am 20 Okt, 2019 20:09
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Also, wie gesagt, wenn man nebenher nicht mehr als diese Grenze arbeitet (nicht Stunden, sondern Geld) Kann man sich von der Versicherungspflich ausnehmen lassen.
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#9
von
wuschelengel
am 21 Okt, 2019 06:50
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Das mit der Unvereinbarkeit hab ich auch, ich darf nix machen, was nicht zum Ansehen einer Lehrerin passt (weiß den genauen Wortlaut nicht). Ein Bordell darf ich z.B. nicht betreiben. Ich muss es aber auch melden. Und dass die Chefin sagt, du sollst es nicht machen, würde das dein Unternehmen dann auch sagen? Naja, das Unternehmen ist halt riesig. Ich müsste zum Betriebsrat dann. Mir wurde auch geraten, ich soll nicht fragen sondern informieren.
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