Sozialversicherung im Ausland

  • Sozialversicherung im Ausland von lara_ela am 16 Dez, 2011 20:24
  • Also, was mir letztens eingefallen ist, vielleicht weiß das ja jemand:

    manche überlegen, ob sie auswandern. da ist mir der Gedanke gekommen, wie das sozialversicherungsrechtlich ist. ich meine: bekommt man die österreichische Pension dann nach (Hausnummer) Brasilien überwiesen, wenn man im Ö lange genug eingezahlt hat und daher Anspruch hat?
    Wie siehts aus, wenn man im Ausland arbeitet? auf irgendeine Art und Weise wird man dann wohl versichert sein - oder muss man sich selbst versichern? in der EU sicherlich kein so großes Problem.
    aber wie siehts hier aus mit Zeiten für ALV und PV? wenn jemand in die Schweiz kellnern geht für eine Saison - wo ist er dann versichert? in der Schweiz? dann wird er wohl kaum diese Zeiten fürs österreichische System angerechnet bekommen. aber bekommt er dann einen Teil von der Schweiz? wohl kaum!
    oder macht man sich, um Zeiten zu kriegen, am gscheitesten aus, dass man einen Bruttolohn bekommt (LSt lass ma jetzt mal für diese Fragestellung außer Acht) und sich selbst versichert? Das wird ned so anfoch ohne DGA. Da müsste man um einiges mehr verlangen, aber wenn die in diesem Ausland keinen so hohen DGAnteil haben, dann werden die das nicht so einfach machen...
    ...
  • #1 von cat am 20 Dez, 2011 22:23
  • Weiß niemand was dazu?
    WISSEN tu ich es auch nicht. Aber ich kann mir was dazu denken *lol*
    Aaaaalso.....ich kann mir gut vorstellen, dass man die Pension ins Ausland überwiesen bekommt. Steht einem ja schließlich zu.
    Dass man automatisch im Ausland versichert ist, nur weil man dort arbeitet, kann ich mir nicht vorstellen. Andere Länder, andere Sitten (auch innerhalb der EU). Da hängt es wohl vom Land ab, ob man versichert ist, oder ob man sich selbst versichern muß. In Amerika zB. ist man ja auch selbst für seine Versicherung zuständig. Österreich (nur weil man Österreicher ist und einen Ö-Pass hat) ist da nicht zuständig....
    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man in Ö Arbeitslosengeld bekommt, wenn man in der Schweiz gearbeitet hat, arbeitslos wurde und sofort wieder nach Ö gereist ist. Da muß man schon hier gearbeitet haben um Anspruch zu haben. Ist halt die Frage ob man dann in der Schweiz Anspruch hat - sicher eigentlich denk ich mir - aber halt nach den dortigen Gesetzen (die natürlich anders aussehen können als bei uns).
    Wie das mit Saisonarbeitern aussieht....keine Ahnung. Da kann ich mir jetzt nicht mal was zusammenreimen. Außer, dass zB. ein Deutscher, der in Ö auf Saison ist, für diese Zeit sicher in Ö versichert werden muß.
  • #2 von lara_ela am 20 Dez, 2011 23:04
  • jo, hob i ma a gedacht, dass da niemand was dazu denkt *g*

    also USA ist für mich sowieso eine komplett andere Welt *g*.
    aber nehmen wir mal die EU. wenn ich jetzt nach Frankreich gehe, dort arbeite - als angestellte Person - werde ich, so nehme ich an, nach den dort gültigen Sozialgesetzen versichert sein (wie das dann genau aussieht weiß ich nicht). und wenn einem das dann zB zu wenig Pensionsversicherung ist kann man sich natürlich noch privat weiterversichen. eh klar.
    und ich sehs natürlich auch so, dass man nicht einfach in der Schweiz arbeitslos wird und dann in Ö AL bekommt, obwohl man hier nicht eingezahlt hat...

    aber das kann insgesamt natürlich in die Hose gehen. ich meine, man arbeitet ein halbes jahr dort, ein halbes Jahr dort... wenn die ähnliche bestimmungen haben wie Ö, dann kriegt man nirgens ein AL... hm... und Saison ist ja sowieso wieder was eigenes! und das interessiert mich grad besonders!
    der Deutsche, der in Ö auf Saison ist, wird hier in Ö versichert - ist klar! und wenn ihm was passiert oder er krank wird, passts... ok... aber was ist mit AL und PV? wird ihm das auf das deutsche System angerechnet? und wenn nicht: wie soll er sich das dann finanzieren?
  • #3 von cat am 21 Dez, 2011 09:30
  • Ich habe leider keine Antworten mehr parat *g*
    Kannst ja mal googeln.
  • #4 von Fuxi am 22 Dez, 2011 00:17
  • du kriegst  innerhalb der EU die zeiten, die du in einem anderen land arbeitest, angerechnet, außerhalb der EU funktioniert's meist nicht.
  • #5 von lara_ela am 22 Dez, 2011 18:13
  • ach man kriegts angerechnet? aber wo und wie zahlt mans ein?
  • #6 von Fuxi am 23 Dez, 2011 19:01
  • du zahlst immer in dem land, wo du grad arbeitest. da dürfte es irgendein abkommen in der EU geben, aber frag mich nicht, wie das verwaltungstechnisch funktioniert. 
  • #7 von lara_ela am 24 Dez, 2011 21:52
  • ah achso!
    verstehe! (glaub ich halt *g*)
  • #8 von lara_ela am 09 Mai, 2013 10:03
  • so, jetzt hol ich das nchmal aus der Versenkung, da ich recht wahrscheinlich im Ausland arbeiten werde.

    ich hab für die Schweiz entdeckt, dass die Pensionsversicherungszeiten, wenn man unter einem Jahr in der Schweiz arbeitet, für Österreich angerechnet bekommt, ansonsten bekommt mans von der Schweiz.
    für Arbeitslosenversicherung hab ich zwar auch was gefunden, also, dass ma in der Schweiz AL kassiert, wenn ma in den letzten zwei Jahren insges. 12 Monate tätig war und dann arbeitslos wird... allerdings scheint das nicht irgendwie für Ö berücksichtigt zu werden, man zahlts also anscheinend halt aus Jux und Tollerei ein (weil wennst Saison gehst, kommst eh ned auf die 12 Monate, kriegst also von der Schweiz nix, von Ö a ned, also is des Geld anfoch nur hergschenkt aber was solls...)

    oder doch? weil hier steht


    Dienstverhältnisse, die im EU/WR-Raum oder der Schweiz bestanden haben werden wie inländische Dienstverhältnisse behandelt, sofern danach eine österreichische Beschäftigung vorliegt. Darüber hinaus bestehen auch zu vielen anderen Staaten Abkommen, die die Berücksichtigung von ausländischen Dienstverhältnissen regeln.

    Bei GrenzgängerInnen kann eine Zusammenrechnung der Zeiten im EU/EWR Raum und der Schweiz auch ohne vorhergehende Beschäftigung nach der Rückkehr nach Österreich erfolgen.
    quelle

    also zumindest für die Schweiz würd das angerechnet werden...
    das is gut zu wissen!

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