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studiengebühren
von
hanni ohne nanni
am 05 Feb, 2009 23:22
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vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus: also ich habe ja schon ein studium abgeschlossen und bin am überlegen, ob ich ein zweites studium beginnen soll. wenn ja, wäre ich dann von den studiengebühren befreit (sollte ich in mindeststudienzeit bleiben)?
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#1
von
Kurai
am 05 Feb, 2009 23:24
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Nein musst du nicht. Eben innerhalb der Mindeststudienzeit + 2 Toleranzsemester bleiben.
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#2
von
hanni ohne nanni
am 05 Feb, 2009 23:31
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ja, das meinte ich eh, also mindeststudienzeit mit toleranzsemestern. worum es mir geht ist, ob es eine rolle spielt, dass ich schon einen abschluss habe?
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#3
von
wuschelengel
am 05 Feb, 2009 23:32
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Der Abschluss spielt da bestimmt keine Rolle.
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#4
von
hanni ohne nanni
am 05 Feb, 2009 23:38
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hmm, das wär schon mal gut. aber ich weiß nicht, ob ich wirklich noch was machen will...
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#5
von
lara_ela
am 05 Feb, 2009 23:50
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also meine letzten Infos sind, dass das noch nicht wirklich klar ist.
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#6
von
cat
am 06 Feb, 2009 07:57
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vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus: also ich habe ja schon ein studium abgeschlossen und bin am überlegen, ob ich ein zweites studium beginnen soll. wenn ja, wäre ich dann von den studiengebühren befreit (sollte ich in mindeststudienzeit bleiben)?
Berichte uns wenn du näheres weißt. Würde mich auch interessieren. Aber verdienen tust du ja eigentlich genug um dich befreien zu lassen, oder? Also wenn da die normalen Befreiungs-Regeln angewendet werden.
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#7
von
wuschelengel
am 06 Feb, 2009 10:02
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Also ich bin befreit ab diesem Semester und ich habe einen Abschluss.
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#8
von
countrymam
am 06 Feb, 2009 17:58
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hängt auch ein wenig davon ab wie schnell du das vorherige studium studiert hast. aber generell bist du befreit,kann dir das genau sagen denn ich habe ein studium unter mindestzeit absolviert war danach nicht mehr inskribiert und hab mich nun fürs doktorat inskribiert,da ist außer öhbeitrag nichts zu bezahlen. sollltest du aber berufstätig sein,kannst du so auch eine befreiiung erwirken. da gilt eine summe, etwas höher als 12* Geringsfügigleitsgrenze als Untergrenze, selbst mit einem teilzeitjob bist du also befreit.
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#9
von
Kurai
am 06 Feb, 2009 18:07
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ja, das meinte ich eh, also mindeststudienzeit mit toleranzsemestern. worum es mir geht ist, ob es eine rolle spielt, dass ich schon einen abschluss habe?
sonst hätt ichs ja nicht geschrieben....
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