Vielleicht kennt sich da jemand aus ich bei solchen Angelegenheiten leider eine Null...
Ich lebe mit meinem Partner seit über 2 Jahren im gemeinsamen Haushalt. So wie es aussieht wird einer von uns mindestens 6 Monate Arbeitslosengeld beziehen dieses Kalenderjahr (außer die Wirtschaftslage bessert sich rasch)
Wir haben keine Kinder und ers bezieht auch keiern Familenbeihilfe
kann ich den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen?
In einer eheähnlichen Gemeinschaft muss ein Kind vorhanden sein.
Nur in einer ehelichen Gemeinschaft geht es auch ohne.
In beiden Fällen muss der Partner unbeschränkt steuerpflichtig sein.
Alleinverdienerin oder Alleinverdiener ist,
-) wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seiner unbeschränkt steuerpflichtigen Ehepartnerin oder seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehepartner nicht dauernd getrennt lebt oder
-) wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Lebensgefährtin oder einem unbeschränkt steuerpflichtigen Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und einer der beiden für mindestens ein Kind den Kinderabsetzbetrag erhält.
Kurz gesagt: Nur Ehepaare können Alleinverdiener sein. Nichtehepaare können nur Alleinerzieher sein.
Diskriminierung 
Na hallo, wozu gibt's denn a Ehe?
Aus eben diesen Gründen

. Und ja. Es ist Diskriminierung der Lebensgemeinschaften. Angeblich soll es aber in den nächsten Jahren abgeschafft werden und eingetragene Lebensgemeinschaften ebenfalls in den AVAB fallen.
wie willst denn ein Alleinerzieher ohne Kind sein? *g*
naja - manchmal müssen auch die partner erzogen werden... *fg*
wie willst denn ein Alleinerzieher ohne Kind sein? *g*
schon klar *g*
aber man kann auch alleinverdiener in einer Lebensgemeinschaft mit kindern sein
ja kann man.
man beachte: Alleinerzieher und Alleinverdiener --> da liegt der Unterschied.