Sonderangebote - Verarschung

  • Sonderangebote - Verarschung von cat am 29 Apr, 2009 13:46
  • Ich hab gestern Gartenmöbel gekauft, die um €229,- angeschrieben waren.

    Hab zu dem Info-Maxel hingehen müssen, hab ihm geschildert welche Möbel ich möchte und er meinte, ob das die aus der Werbung sind.

    Keine Ahnung, hab keine Werbung gesehen.

    Er zückt das Prospekt, stehen die Möbel darin doch glatt um €249,-

    Hab ihn darauf hingewiesen, dass bei den Ausstellungsstücken ein anderer Preis steht. Er wollte das nicht glauben, hat sich das Schild geholt und gleich ausgebessert.
    Sie seien halt jetzt extra für die Aktion teurer geworden  :o

    Die Welt steht glaub ich nimmer lang......

    Im Supermarkt muß man auch ständig Preise vergleichen, vor allem bei super duper Sonderangeboten.
  • #1 von cat am 29 Apr, 2009 14:00
  • Wennst zur Kasse gegangen wärst, hättest die Dinge wohl um 229 bekommen. Wenn ich mich recht entsinne, müssen sie die Ware zum angeschriebenen Preis (oder darunter, jedenfalls nicht darüber) verkaufen.

    Ich hab sie eh um €229,- bekommen. Hab nicht mal diskutieren müssen. War für ihn selbstverständlich.

    Mir ging es in meinem Beitrag darum, dass sie den Preis extra für die Aktion erhöht haben  ;)
  • #2 von lara_ela am 29 Apr, 2009 14:01
  • nein müssen sie nicht.

    im rechtlichen Sinne ist das Preisschild nämlich nicht das angebot, sondern der Käufer gibt das Angebot ab um den auf dem Preisschild aufscheinenden Preis zu kaufen. der Verkäufer kann sich dann dagegen oder dafür entscheiden. sollten aber die Preisschilder oft und häufig falsch beschriftet sein, dann wirds schwierig weils wohl in Richtung Irreführung und so geht...

  • #3 von lara_ela am 29 Apr, 2009 14:02


  • Mir ging es in meinem Beitrag darum, dass sie den Preis extra für die Aktion erhöht haben  ;)

    also sie haben eine Höherpreis-Aktion gemacht? ??? sehr komische Vorgehensweise...
  • #4 von Minstrel am 29 Apr, 2009 14:11
  • nein müssen sie nicht.

    im rechtlichen Sinne ist das Preisschild nämlich nicht das angebot, sondern der Käufer gibt das Angebot ab um den auf dem Preisschild aufscheinenden Preis zu kaufen. der Verkäufer kann sich dann dagegen oder dafür entscheiden. sollten aber die Preisschilder oft und häufig falsch beschriftet sein, dann wirds schwierig weils wohl in Richtung Irreführung und so geht...

     :o
    Was, echt jetzt? Gut zu wissen. Hätt ich mir nicht dacht!
    Das heißt, ich les den Preis, geh zur Kassa, und die dürften dann plötzlich einen teureren Preis nennen?! Also ich würd mir da schon in die Irre geführt vorkommen :-\
  • #5 von lara_ela am 29 Apr, 2009 14:15
  • naja, wenn die dann einen höheren Preis verlangen, dann sagst du: nein um diesen Preis kauf ich nicht. fertig. es ist einfach nicht so, dass ein ausgeschriebener Preis der Fixpreis ist. wie dir in deinem bisherigen Leben aber aufgefallen sein wird, kommt sowas nicht wirklich vor. schließlich wollen die Verkäufer eines nämlich verkaufen. daher ist ihnen lieber sie verkaufen das zeug ein bissi billiger als eigentlich geplant, weil sich jemand verprickt hat oder den falschen Zettel draufgeschossen hat oder was auch immer, als ihn gar nicht zu verkaufen.

    wenn ein falsches Preisschild rauf ist, dann ist das halt falsch drauf... das hat ja nichts mit Irreführen zu tun. wenns aber so ist, dass alle gelben Hosen (zB) ein 20 Euro Pickerl tragen, dann kann man davon ausgehen, dass die Hosen 20 Euro kosten auch wenns falsch angepreist sind. wenn man unter 10 gelben Hosen um 30 Euro eine um 20 findet, dann kann man nicht sagen: "ihr habt da das 20 Euro Pickerl draufgeklebt, also müsst ihr die Hose auch um 20 Euro verkaufen".
  • #6 von SalemSaberhagen am 29 Apr, 2009 14:17
  • Ich glaube, in den Prospekten steht sogar immer drinnen "Irrtum vorbehalten" oder sowas in der Hinsicht. Falls sich die verschreiben (obwohl eh zigmal kontrolliert wird)
  • #7 von TheMechanix am 29 Apr, 2009 14:32
  • wenn man unter 10 gelben Hosen um 30 Euro eine um 20 findet, dann kann man nicht sagen: "ihr habt da das 20 Euro Pickerl draufgeklebt, also müsst ihr die Hose auch um 20 Euro verkaufen".

    Na wett' ma, daß ma des sagen kann... ;) - Das stellt ja a nur a Angebot dar, des der Verkäufer annehmen kann, oder net...
  • #8 von lara_ela am 29 Apr, 2009 14:42
  • sagen kann man viel. ;) ich meinte damit, dass sie nicht müssen
  • #9 von cat am 29 Apr, 2009 14:48
  • nein müssen sie nicht.

    im rechtlichen Sinne ist das Preisschild nämlich nicht das angebot, sondern der Käufer gibt das Angebot ab um den auf dem Preisschild aufscheinenden Preis zu kaufen. der Verkäufer kann sich dann dagegen oder dafür entscheiden. sollten aber die Preisschilder oft und häufig falsch beschriftet sein, dann wirds schwierig weils wohl in Richtung Irreführung und so geht...

    Ich hab schon öfter gehört, dass sie einem den Preis geben müssen, der ausgeschrieben ist. Also auch bei Aktionen die sie vergessen wegzunehmen, etc...

    Aber ob das auch so im Gesetz steht?

    Für mich fällt das unter Kundenservice. Wenn er bei mir bei den Gartenmöbel den ausgeschriebenen Preis verweigert hätte, hätte ich nichts gekauft, mich beschwert und wäre nie wieder was dort kaufen gegangen.
    Ja, auch wenn ich im Endeffekt ein kleiner Wurm bin.......eh schon wissen..... ;)

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