Welches Karenzmodell habt ihr gewählt, mögt ihr das sagen? Und wenn ja, warum?
Ich hatte 1x 20+4 und 1x 15+3 beim Kinderbetreuungsgeld. Beide Male hat mein Mann 1 Jahr das Geld bezogen. Bei mir wars aber ja so, dass ich vorher keinen unbefristeten Arbeitsplatz gehabt hab und somit es keine Karenz war, sondern einfach Kinderbetreuungszeit.
Kann man auch 18+18 gehen und wie würde das geldmäßig geregelt werden? Weiß da jemand zumindest was grobes?
Ich bin noch in der Entscheidungsfindungsphase

- tendiere aber stark zu den 30 Monaten - mein Partner kann leider aus beruflichen und vor allem finanziellen Gründen nicht in Karrenz gehen. Ich muss mir allerdings vom meinen Arbeitgeber noch eine Wiedereintrittsbestätigung geben lassen - da der Kündigungsschutz nur für 24 Monate Karrenz gilt - die letzten 6 Monate beziehe ich dann kein Karrenzgeld sondern Kinderbetreuungsgeld. Ich finde es übrigens äußert unfair, dass ich für einen Zwilling nur 50 % bekomme

...soviel zu jedes Kind ist gleich viel wert...
Das find ich ja arg mit dem Zwilling!
Kann man auch 18+18 gehen und wie würde das geldmäßig geregelt werden? Weiß da jemand zumindest was grobes?
Ich hoffe, ich schreibe jetzt nix veraltetes, dann bitte mich zu korrigieren.
Ich kenne folgende Varianten:
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: 12 Monate Bezug bzw. 14 Monate Bezug, wenn der Partner mindestens 2 Monate davon bezieht
Variante 1: Kinderbetreuungsgeld für 15 Monate bzw. 18 Monate wenn der Partner mind. 3 Monate bezieht.
Variante 2: 20 Monate bzw. 24 Monate wenn der Partner mind 4 Monate bezieht
Variante 3: 30 Monate bzw. 36 Monate wenn der Partner mind. 6 Monate bezieht
Wie man es unter den Partnern aufteilt, ist egal. Es muss nur die Mindestdauer eingehalten werden. 2x darf man wechseln, wer bezieht. Und man muss mit dem Antrag eine verbindliche Entscheidung treffen, später ändern kann mans in keine Richtung.
Okay, danke ^^. Ich bin ja eine Planerin
Okay, danke ^^. Ich bin ja eine Planerin 
Es wird wsl 2016 geändert - siehe mein link.
Und: 2 jahre kündigungsschutz gelten für beide partner zusammen. Also pro kind.
Also a der, der bei 18+18 nach 2 jahren erst ein halbes jahr daheim is, is nimma geschützt.