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Ablöse
von
Charisma
am 16 Apr, 2013 19:42
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Wenn ich wo einziehe, wo Leute Sonderwünsche hatten (anderer Boden, andere Heizung im Bad): Muss ich denen das ablösen? Nein, oder?
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#1
von
bert
am 16 Apr, 2013 20:43
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Hm, ich würde sagen nein, nur muss der Vormieter dann die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurück versetzen. Nur weiß ich nicht wie man das handhabt wenn das nicht geht, wie z.B beim Bad.
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#2
von
solymar
am 16 Apr, 2013 21:06
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dann hat er pech gehabt wenn charimsa es so nimmt od sie will das nicht so dann muss er es rausreißen ich finde eine ablöse aber fair wenn es eine große investition war und die sache super in ordnung ist
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#3
von
Delilah
am 16 Apr, 2013 22:56
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kann dir nur sagen wie es mir bei mir (wien süd) erklärt wurde. dort hieß es, dass ich für meine sonderwünsche, wenn ich mal ausziehen sollte, keine ablöse verlangen kann (also zb. laminatboden, andere fliesen,...)
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#4
von
Charisma
am 16 Apr, 2013 23:07
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I glaub aah ned dass es geht, scho gar ned vom nachmieter. Bin i froh dass i keine hatte!
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#5
von
lara_ela
am 19 Apr, 2013 19:29
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hm... die Frage ist: hat mans selbst hineingebaut? ja? dann erhöhen solche Sonderwünsche ja den Wert der Wohnung. (zb neue Küche eingebaut - wohnung ist mehr wert bei Auszug). das heißt, der Vermieter kann die Wohnung dann ja teurer vermieten, eben weil mehr wert, weil neuwertiger. daher gibts da eine Ablöse. allerdings ist zu prüfen, ob die wohnung überhaupt unters MRG fällt. Ich hatte da auch einen Vertrag in der Hand. Miete auf 5 Jahre befristet, dort stand explizit drin, keine Ablöse für die Küche, die da neu eingebaut wird. aber eine Küche hat auf jeden Fall eine längere Nutzungsdauer als 5 Jahre! daher würde ich diesen Vertrag ganz bestimmt nicht unterschreiben! ich bau doch keine neue Küche rein und zieh nach 5 Jahren einfach so wieder auf und schenk die Küche her... *kopfschüttel*.
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#6
von
Charisma
am 19 Apr, 2013 19:34
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Es is eine geförderte Genossenschaftsmietwohnung, die können nicht einfach so erhöhen.
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#7
von
lara_ela
am 19 Apr, 2013 19:38
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ja, das is wieder was anderes... muss ma sich anschaun, aber dennoch ist die Wohnung nacher mehr Wert. ich würds ned einsehen, Geld reinzustecken (und zwar in sowas) und dann nix dafür zu kriegen. is ja was anderes, ob ich an Kasten drin stehen lass, weil es mir zu blöd ist ihn mitzunehmen, oder ob i a ganze Küche reinbauen lass.
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#8
von
bert
am 19 Apr, 2013 20:09
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hm... die Frage ist: hat mans selbst hineingebaut? ja? dann erhöhen solche Sonderwünsche ja den Wert der Wohnung. (zb neue Küche eingebaut - wohnung ist mehr wert bei Auszug). das heißt, der Vermieter kann die Wohnung dann ja teurer vermieten, eben weil mehr wert, weil neuwertiger. daher gibts da eine Ablöse. allerdings ist zu prüfen, ob die wohnung überhaupt unters MRG fällt. Ich hatte da auch einen Vertrag in der Hand. Miete auf 5 Jahre befristet, dort stand explizit drin, keine Ablöse für die Küche, die da neu eingebaut wird. aber eine Küche hat auf jeden Fall eine längere Nutzungsdauer als 5 Jahre! daher würde ich diesen Vertrag ganz bestimmt nicht unterschreiben! ich bau doch keine neue Küche rein und zieh nach 5 Jahren einfach so wieder auf und schenk die Küche her... *kopfschüttel*.
Aber dann nehme ich die Küche mit wenn ich wieder ausziehen muss, oder steht da im Vertrag ich muss die Küche beim Auszug drinnen lassen? Da müsste die Wohnung ein extremes Schnäppchen sein damit ich die Küche drinnen lasse.
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#9
von
lara_ela
am 19 Apr, 2013 20:12
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ich weiß nicht mehr den genauen Wortlaut... auf jeden Fall würd ichs auch mitnehmen in diesem Fall! notfalls verkauf ichs billig auf Willhaben, aber dem Vermieter mei Küche schenken? sicher nicht
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