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betriebskostenabrechnung
von
hanni ohne nanni
am 26 Jun, 2008 12:23
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so, folgendes: ich müsste die betriebskostenabrechnung 2007 bezahlen, aber: ich hab 2007 keinen einzigen tag in der wohnung (genossenschaft) gewohnt. der vormieter ist verstorben, angeblich kann die summe nicht die nachlassenschaft gerechnet werden. aber muss ich nun wirklich zahlen? kennt sich jemand mit solchen dingen aus
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#1
von
mutznull
am 26 Jun, 2008 12:26
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warst du irgendwann 2007 in der Wohnung als Mieter bei der Genossenschaft vermerkt?
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#2
von
hanni ohne nanni
am 26 Jun, 2008 12:28
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ich war lediglich für eine wohnung (aber für keine bestimmte) vorgemerkt. die wohnung, in der ich jetzt lebe, habe ich ende 2007 das erste mal gesehen.
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#3
von
mutznull
am 26 Jun, 2008 12:45
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ich war lediglich für eine wohnung (aber für keine bestimmte) vorgemerkt. die wohnung, in der ich jetzt lebe, habe ich ende 2007 das erste mal gesehen.
Ruf einfach mal an bei der Genossenschaft und lass dir erklären, warum du das zahlen solltest, wenn du die Wohnung 2007 nie bewohnt hast... kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, dass du dafür aufkommst...
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#4
von
Dharma
am 26 Jun, 2008 12:45
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also meiner meinung nach müssten das seine hinterbliebenen zahlen.
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#5
von
mutznull
am 26 Jun, 2008 12:46
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also meiner meinung nach müssten das seine hinterbliebenen zahlen.
oder könnten die das nicht von den Eigenmitteln abziehen, die dem Vormieter rückerstattet werden hätte sollen? hmm
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#6
von
Dharma
am 26 Jun, 2008 15:07
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hmmm gute frage... ich würde mich an die rechtsschutzversicherung wenden, falls du eine hast!
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#7
von
babs1989
am 26 Jun, 2008 15:19
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Würd ich auch tun. Zahlen würd ich denen keinen Cent!
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#8
von
nin
am 26 Jun, 2008 15:25
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so, folgendes: ich müsste die betriebskostenabrechnung 2007 bezahlen, aber: ich hab 2007 keinen einzigen tag in der wohnung (genossenschaft) gewohnt. der vormieter ist verstorben, angeblich kann die summe nicht die nachlassenschaft gerechnet werden. aber muss ich nun wirklich zahlen? kennt sich jemand mit solchen dingen aus 
Sag denen bitte das du nix mit dem Vormieter zu tun hast und das du zu 100% nicht die Betriebskosten einer Wohnung trägst in der du zu dem Zeitpunkt nicht gelebt hast. ansosten sollen sie doch mit deinem anwalt kommunizieren.
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#9
von
TheMechanix
am 26 Jun, 2008 19:32
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Sag denen bitte das du nix mit dem Vormieter zu tun hast und das du zu 100% nicht die Betriebskosten einer Wohnung trägst in der du zu dem Zeitpunkt nicht gelebt hast. ansosten sollen sie doch mit deinem anwalt kommunizieren. Der Anwalt wird si aber vermutlich a die Zähnt ausbeissen, weil das leider per Gesetz so is, daß der jeweils aktuelle Mieter die Betriebskosten zahlt (d.h. wenn's a Nachforderung gibt, wenn's an Überschuß gibt, kriegt er halt was zurück)...
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