Familienbeihilfe wiederkriegen

  • Familienbeihilfe wiederkriegen von gothicpuss am 20 Okt, 2009 10:13
  • so, jetz isses passiert:
    mir is die familienbeihilfe gestrichen worden, weil ich mit diesem semester 3 semester lang die mindeststudienzeit überzogen habe. gut, lass ich mir einreden, wenn ich 1 1/2 studienjahre lang wirklich nichts gemacht hätte. das hauptproblem war, dass ich eben 3 semester lang nicht in eine pflichtübung reingekommen bin, ohne welche ich nicht fortsetzen konnte. wenn ich mein zweitstudium nicht gehabt hätte, wär ich im wahrsten sinne des wortes versandelt. ich wollte mein erststudium tw. schon echt schmeißen. das haben wir auch beim antrag auf familienbeihilfe angeführt.

    so, jetzt meine frage: gibts irgendeinen weg, sie wiederzubekommen oder irgendeine andere unterstützung? ich werd wohl eh mal zum studentpoint gehen, aber vlt. hat hier ja jemand praxiserfahrung.
  • #1 von Charisma am 20 Okt, 2009 10:26
  • Meines Wissens hilft das nix, dass du nicht reingekommen bist. War zumindest bei einer Freundin so.
    MMn ist's einfach eine Sauerei, das Ganze.

    Die Familienbeihilfestelle ist abgesehen davon total unflexibel. Ich hab sie zwei Jahre bekommen, obwohl sie mir nicht zustand, und meine Mutter ihnen das jedes Jahr auf's neue gesagt hat.
  • #2 von lara_ela am 20 Okt, 2009 10:28
  • soweit ich mich erinnern kann, darf dich die Uni ja nicht daran hindern in Mindestzeit zu studieren. dass das de facto nicht immer möglich ist, ist natürlich klar, allerdings denke ich, dass es da möglichkeiten gibt, wenn du das vorbringen kannst.... wie das genau geht weiß ich allerdings nicht. ich würd zum Sozialreferat gehen. für sowas sind die da.
  • #3 von gothicpuss am 20 Okt, 2009 10:36
  • ja, charisma, diese unflexibilität ist das, wovor ich mich "fürchte"... denen is das auch schnurzpiep, dass ich ein ANSTRENGENDES zweitstudium hab. da is meiner mutter gesagt worden, das sei mein privatvergnügen. :smirk:

    @ lara: danke für den tipp mim sozialreferat! wär ich nicht von selbst draufgekommen.
  • #4 von v123 am 20 Okt, 2009 10:48
  • da wirst wahrscheinlich wirklich nix machen können - ich hatte den gleichen fall wegen einer prüfung und konnte den abschnitt nicht beenden.
    also wegfall für ein semester, dann einreichen und sofrot wieder bekommen.
  • #5 von gothicpuss am 20 Okt, 2009 10:51
  • man kann dann nochmal nächstes semester beantragen, oder wie? wenn ja, dann werd ich wohl gscheit sein und mein zweit- zum hauptstudium machen (mindestzeit noch nicht überschritten)..
  • #6 von wuschelengel am 20 Okt, 2009 10:54
  • Soweit ich weiß, hat da schon einer erfolglos geklagt, weil er auch in der Situation war, dass er in die Pflichtübungen wegen Platzmangel nicht reingekommen is- schaut also wirklich nicht gut aus. Aber bezüglich Zweitstudium zum Hauptstudium machen: meines Wissens nach darf man (für die Beihilfe) nur im ersten Studienjahr wechseln, wenn man möchte, dass man dann fürs neue Studium Beihilfe bekommt. Da kann ich mich aber auch irren, bitte unbedingt nochmal erkundigen!!
  • #7 von lara_ela am 20 Okt, 2009 11:00
  • man darf bis inkl. 3. Sem wechseln - richtig - allerdings, im Gegensatz zu früher,bekommt man die FamBH wieder! früher wars so: du hast nach dem 3. Semester gewechselt. Pech gehabt. Anspruch verloren (natürlich muss man da schaun, wenn man sich alles anrechnen lassen kann fürs neue Studium, dann passts wieder). jetzt ist es so, dass wenn man, sagen wir mal 5 Semester Studium 1 betrieben hat, danach mit Studium 2 beginnt, muss man 5 Semester auf die FamBH warten. so hab ich das zumindest verstanden.

    ansonsten: jja ein Zweitstudium ist für die FamBH völlig gleichgültig.

    wenn du drüber bist ein Semester, dann in den nächsten Abschnitt kommst (oder halt Bakk beendest und Master anfängst), dann steht dir nur für dieses eine Semester keine FamBH zu, in dem du überzogen hast. danach hast wieder ganz normal Anspruch. ist also nicht für immer und ewig verloren.
  • #8 von wuschelengel am 20 Okt, 2009 12:57
  • Voraussetzung ist aber immer, dass man die Altersgrenze  von 26 bzw. 27 Jahren nicht überschritten hat, richtig?
  • #9 von SalemSaberhagen am 20 Okt, 2009 13:09
  • Voraussetzung ist aber immer, dass man die Altersgrenze  von 26 bzw. 27 Jahren nicht überschritten hat, richtig?
    Genau.
    (wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast, hast du aber die Chance auf ein Selbsterhalterstipendium, da darf man glaub ich bis 35 sein.)

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