Wertgutschein befristen

  • Wertgutschein befristen von lara_ela am 27 Jan, 2012 09:25
  • Ich dachte, ich hätte gelernt, dass man einen Wertgutschein nicht befristen kann.
    jetzt lese ich überall, dass es doch möglich ist (allerdings nicht unter einem Jahr, da es dann nicht ausreichend Zeit ist oder wwi).

    Und wenn es so ist, dann finde ich es eine gehörige Frechheit, dass es möglich ist! ein Wertgutschein ist wie ein Geldschein und den kann ich ja auch nicht befristen.  >:(
  • #1 von TheMechanix am 27 Jan, 2012 11:18
  • Ein Wertgutschein ist aber nun mal kein Geldschein...was auf Wiki steht, was ich auch nicht gewusst hab: Selbst unbefristete Gutscheine verjähren nach 30 Jahren...aber jo, find ich ok, daß man Gutscheine befristen kann, wenn die Dauer der Befristung angemessen is, is ma selber schuld, wenn ma eam net einlöst...

    Haha, aber das erinnert mi daran, daß i no immer an 500 öS - Gutschein vom Morawa hab... ;D
  • #2 von lara_ela am 27 Jan, 2012 11:28
  • also, ein OGH Urteil habe ich gefunden - allerdings bezieht sich das auf einen Reisegutschein, was für mich etwas anderes ist. wenn ich einen Gutschein hergebe für eine Reise, oder eine Übernachtung in einem Hotel oder... dann ist das etwas völlig anderes als wenn ich einen Gutschein hergebe, der 300,- wert ist. wird nämlich das Geld weniger Wert, dann kriegt man plötzlich eine Leistung, die man sich sonst ev. nicht mehr hätte leisten können. dass man sowas befristet, auch deshalb, weil man die Leistung vielleicht nicht ständig anbietet (eine Übernachtung mit Kürbiskernfrühstück, aber das wird in 4 Jahren gar nicht mehr angeboten und jetzt müssens für das extra Kürbiskerne kaufen) aber wenn man einen Wertgutschein hat, dann kriegt man, wenn das Geld weniger Wert ist, einfach weniger Leistung dafür. oder wenn es dieses Kürbiskernfrühstück nicht mehr gibt, na dann gibt es das eben nicht mehr.

    ich finde es nicht gerechtfertigt, dass man einen Schein, der nun nur eine andere äußere Form hat, für ungültig erklären kann (angemessene allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren is ok).
    oder was ganz anderes ist ein Gutschein, der zum Beispiel bei einer Geschäftseröffnung ausgelegt wird und wenn man sich den ergattert, darf man, wenn man innerhalb von zwei Wochen was kauft, wasauchimmer abziehen. das ist etwas, wo ich eine Befristung gerechtfertigt finde und auch gutheiße!

    wegen deinem Gutschein: steht ein Datum drauf? wenn nicht gilt der trotzdem, auch wenns S sind
  • #3 von bert am 27 Jan, 2012 11:31
  • Haha, aber das erinnert mi daran, daß i no immer an 500 öS - Gutschein vom Morawa hab... ;D

    dann wirds zeit das du Ihn einlöst ;D
  • #4 von bert am 27 Jan, 2012 11:39
  • Gutscheine sollten eigentlich immer rasch aufgebraucht werden weil sie ja auch im Falle eines Konkurs wertlos sind.

    http://kurier.at/wirtschaft/4310163-don-gil-abverkauf-gutscheine-wertlos.php
  • #5 von lara_ela am 27 Jan, 2012 11:55
  • ja, aber vom Konkurs geh ich ja nicht automatisch aus ;)
    sie sind bei so Wertgutscheinen meist eh recht kulant und es ist kein Problem. aber ich finde es eine Frechheit, dass das überhaupt möglich ist! es ist eigentlich nur ein Tausch. wie als wenn ich einen 200,- Schein in zwei 100,- wechseln lassen würde.
    wie gesagt: bei einem Leistungsgutschein ist das etwas anderes. aber bei einem Wertgutschein...? und darum ist mE das OGH Urteil auch nicht anwendbar, denn in diesem geht es um einen Reisegutschein=Leistungsgutschein.

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