Autor Thema: Wohnungswechsel...Frage zu Kaution und so...  (Gelesen 923 mal)

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Wohnungswechsel...Frage zu Kaution und so...
« am: 04-03-2010, 09:30:42 »
Liebe Forumsmädles+burschen,

kennt sich von euch jmd. ein bisserl mit Mietrecht aus?

Es geht darum ,dass ich bald aus meiner Mietwohnung ausziehe und diese an den Vermieter übergebe. Der Mietvertrag wurde vor ca 10 Jahren abgeschlossen und 2 Mal übertragen, dh er läuft jetzt auf mich.

Ich bilde mir ein, gelesen zu haben, dass die Kaution nun verzinst zurückbezahl werden muss, konnte aber nix konkretes im Internet finden. Bzw nur, dass es da ein Urteil aus 2009 dazu gibt... Kann ich diese Verzinsung auch rückwirkend für die Gesamtvertragslaufzeit fordern?

Bei 10 Jahren und knapp 2000 Euro möcht ich da eigentlich nichr darauf verzichten, wenns mir rechtlich zusteht. Aber ich möchte auch nicht mit Forderungen bei der Hausverwaltung antanzen, auf die ich keinen rechtl. Anspruch habe...

Wenn also jmd. irgendwas weiß, bzw weiß wohin ich mich mit der Frage wenden kann, wär ich euch sehr verbunden ;-)

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Re: Wohnungswechsel...Frage zu Kaution und so...
« Antwort #1 am: 04-03-2010, 10:30:00 »
Nach kurzem Suchen im Mietrechtsgesetz gefunden:

Zitat

Kaution

 

§ 16b. (1) Für die dem Vermieter aus dem Mietvertrag künftig entstehenden Ansprüche gegen den Mieter kann die Übergabe einer Kaution an den Vermieter vereinbart werden. Wenn die Kaution dem Vermieter nicht ohnehin bereits in Gestalt eines Sparbuchs, sondern als Geldbetrag übergeben wird, hat sie der Vermieter auf einem Sparbuch fruchtbringend zu veranlagen und den Mieter darüber auf Verlangen schriftlich zu informieren. Andere Arten der Kautionsveranlagung sind zulässig, wenn sie eine gleich gute Verzinsung und - insbesondere durch Anwendbarkeit der gesetzlichen Einlagensicherung - eine gleich hohe Sicherheit wie eine Spareinlage bieten und wenn sie eine eindeutige Abgrenzung vom Vermögen des Vermieters und bei dessen Insolvenz eine Absonderung ermöglichen.

(2) Nach Ende des Mietvertrags hat der Vermieter dem Mieter die Kaution samt den aus ihrer Veranlagung erzielten Zinsen unverzüglich zurückzustellen, soweit sie nicht zur Tilgung von berechtigten Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis herangezogen wird.

(3) Wird über das Vermögen des Vermieters ein Insolvenzverfahren eröffnet, so darf darin die Kaution für Ansprüche, die nicht im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen, nicht herangezogen werden. Nach Ende des Mietvertrags kann der Mieter wegen des Rückforderungsanspruchs nach Abs. 2   - soweit ihm nicht ohnehin weitergehende Rechte zukommen - abgesonderte Befriedigung aus dem Kautionssparbuch verlangen (§ 48 KO).

(4) Über die Höhe des Rückforderungsanspruchs nach Abs. 2 ist auch dann im Verfahren nach §§ 37 bis 41 zu entscheiden, wenn es sich um einen der in § 1 Abs. 4 genannten Mietgegenstände handelt.

Wie das jetzt im Fall von übertragenen Mietverträgen aussieht, geht daraus halt nicht wirklich hervor...is halt die Frage, wie das bei den Übertragungen war...da hätt ja an sich der Altmieter vom Vermieter die Kaution (inkl. Verzinsung) zurückbekommen müssen und der Neumieter entrichtet die "neue" Kaution wieder an den Vermieter - das würd dann ja bedeuten, daß die Verzinsung nur für die jeweilige Vertragsdauer bezahlt wurde...
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Re: Wohnungswechsel...Frage zu Kaution und so...
« Antwort #2 am: 04-03-2010, 12:22:25 »
Hm... Danke. Meine Suche im MRG war nicht sonderlich erfolgreich *g*.

Klingt schonmal gut *gleichnotier*.

Die Vertragsweitergabe müsste mMn egal sein. Es wurden in Form eine Bestandsnehmerveränderung alle Rechte und Pflichten die sich aus dem Vertrag ergeben übertragen und der Vertrag vollinhaltlich aufrecht erhalten. Dh. die Kaution wurde nie an jmd. ausbezahlt sondern intern zwischen Neu- und Altmieter abgewickelt.... (hier hätte Mieter alt von Mieter neu halt dann evtl. verlangen können, das der die Zinsen mitzahlt... hat er aber nicht...).

Na bin ja gespannt... vielleicht machts die HV eh sowieso so... aber wenn nicht, dann will ich halt gscheit argumentieren können ;-).

Danke schonmal
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Re: Wohnungswechsel...Frage zu Kaution und so...
« Antwort #3 am: 04-03-2010, 13:19:53 »
Es wurden in Form eine Bestandsnehmerveränderung alle Rechte und Pflichten die sich aus dem Vertrag ergeben übertragen und der Vertrag vollinhaltlich aufrecht erhalten. Dh. die Kaution wurde nie an jmd. ausbezahlt sondern intern zwischen Neu- und Altmieter abgewickelt.... (hier hätte Mieter alt von Mieter neu halt dann evtl. verlangen können, das der die Zinsen mitzahlt... hat er aber nicht...).

Ok, dann würd' ich's auch so sehen, daß die Weitergabe keine Rolle spielt - Du könntest ja zur Sicherheit no bei der Mietervereinigung, beim Mieterschutzverband oder ähnlichen Organisationen anfragen...
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Re: Wohnungswechsel...Frage zu Kaution und so...
« Antwort #4 am: 04-03-2010, 15:46:52 »
Du könntest ja zur Sicherheit no bei der Mietervereinigung, beim Mieterschutzverband oder ähnlichen Organisationen anfragen...

Daran hab ich eh auch gedacht, aber da muss man doch Mitglied sein oder sowas glaub ich....
muss mich noch schlau machen....
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Re: Wohnungswechsel...Frage zu Kaution und so...
« Antwort #5 am: 04-03-2010, 18:21:22 »
Daran hab ich eh auch gedacht, aber da muss man doch Mitglied sein oder sowas glaub ich....
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Re: Wohnungswechsel...Frage zu Kaution und so...
« Antwort #6 am: 05-03-2010, 08:42:16 »
Arbeiterkammer? (wenn du angestellt bist)
ÖH Mietrechtsberatung? (wenn Studentin)


Danke!
Dann kann ich beides nehmen *g*   ;D

Werds mal über die ÖH versuchen - da find ich leichter Kontaktdaten *g*
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