Liebe Forumsmädles+burschen,
kennt sich von euch jmd. ein bisserl mit Mietrecht aus?
Es geht darum ,dass ich bald aus meiner Mietwohnung ausziehe und diese an den Vermieter übergebe. Der Mietvertrag wurde vor ca 10 Jahren abgeschlossen und 2 Mal übertragen, dh er läuft jetzt auf mich.
Ich bilde mir ein, gelesen zu haben, dass die Kaution nun verzinst zurückbezahl werden muss, konnte aber nix konkretes im Internet finden. Bzw nur, dass es da ein Urteil aus 2009 dazu gibt... Kann ich diese Verzinsung auch rückwirkend für die Gesamtvertragslaufzeit fordern?
Bei 10 Jahren und knapp 2000 Euro möcht ich da eigentlich nichr darauf verzichten, wenns mir rechtlich zusteht. Aber ich möchte auch nicht mit Forderungen bei der Hausverwaltung antanzen, auf die ich keinen rechtl. Anspruch habe...
Wenn also jmd. irgendwas weiß, bzw weiß wohin ich mich mit der Frage wenden kann, wär ich euch sehr verbunden ;-)